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  • Wolle

    Rang: Gast
    am 27.03.2010 10:11:00
    Hallo
    Ich habe unbefristet 50% möchte einen Verschlimmerungsantrag stellen, kann es passieren,daß
    der Ausweis dann beristet sein wird.
    Gruß Wolle
  • Rudi

    Rang: Gast
    am 27.03.2010 18:50:15
    Gegenfrage: Warum nicht? Um die Frage genau beantworten zu können, fehlen schon wieder Infos. Es kommt nämlich auf den Grund der Erhöhung des GdB an. Nur weil z.B. dein DM "schlimmer" geworden ist, passiert beim GdB gar nix. Ich habe z.B. 1 Jahr lang 100% gehabt (Heilungsbewährung) und nun unbefristet 90%. Also "klare" Antwort: Kann sein, kann auch nicht sein! von Rudi
  • Wolle

    Rang: Gast
    am 27.03.2010 19:09:42
    Hallo
    Habe Polyneuropatie und die sogenannte
    Schaufensterkrankheit dazu bekommen.
    Kann keine 300 Meter ohne Schmerzen laufen.Vielen Dank für die erste Antwort
    Hoffe auf weitere
    Gruß Wolle
  • peter

    Rang: Gast
    am 27.03.2010 19:53:36
    genau wie rudi schrieb, kann sein kann nicht sein.
    in den kopp eine aMTSmenschen ist nicht reinzuschauen.
    trotzdem ist bei dir ja eine echte verschlechterung eingetreten, dh es sind weitere einschränkungen vh.
    die frage sollte aber sein, was nutzt es.
    wenn du ein g bekommst, kannst du eine parkerleichterung bekommen, dann kannst du auf anwohnerparkplätzen, und an parkuhren und parkschein flächen kostenlos parken.
    mit ag bekommst du einen parkausweis für sb-plätze. aber ag ist meist nicht zu bekommen, außer da war ein tag mit guter laune.
    (mit einem bein bekommt man nur g)
    von peter
  • Hinweis

    Rang: Gast
    am 29.03.2010 14:30:13
    Hi Wolle,

    befristet wird immer dann, wenn es sich um einen irreversiblen gesundheiltichen Schaden handelt.
    Warst du bisher unbefristet, gilt die Unbefristung meiner Meinung nach auch weiter, weil der Grund ja noch da ist.

    Befristet wird dann, wenn es eine gesundheitliche Einschränkung gibt, die mutmaßlich nicht dauerhaft bestehen wird.

    Ich weiß nicht, wie da bei PNP gesehen wird. Ob dauerhaft oder nicht... von Hinweis
  • Wolle

    Rang: Gast
    am 29.03.2010 19:24:29
    Hallo
    Vielen Dank für die Antworten
    Muß ich mich noch schlau machen, bevor
    ich einen Verschlimmerungsantrag stelle.
    Gruß Wolle
  • Vermutung

    Rang: Gast
    am 30.03.2010 10:49:41
    Hi Wolle,

    aber , wenn du jetzt im Besitz eines unbefristeten Ausweises bist, wurde dir doch etwas diagnostiziert, was als Dauerdiagnose anerkannt wurde... es sei denn, das ist jetzt wieder "geheilt".
    Solche Verschlimmerungsanträge sind langwierige Briefwechsel und können bis zum Sozialgericht gehen...

    Es ist abzuwägen, wieviel mehr Prozente dir der Antrag bringt gegen die Nerven, WAS die Prozente überhaupt im Alltag bewirken, OB sie etwaS BEWIRKEN;die du möglicherweise während der vielen Monate lässt...du wirst vielleicht auch zu Begutachtungen laufen müssen.

    Und wie es Klaus bereits sagte: ein aG bekommt man fast nie. von Vermutung