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Teststreifen - wieviele ?

  • Ralf

    Rang: Gast
    am 06.12.2005 15:30:44
    hallo alle zusammen,

    mein name ist ralf und ich bin seit 1990 diabetiker vom typ I. ich habe eine ict einstellung mit pen.

    ich habe eine frage bezüglich der anzahl von
    teststreifen pro monat, genauer, wieviele stehen mir zu ? ich habe verschiedene aussagen dazu gehört die einen meinen 400 stck pro quartal, andere 600 stck.
    (auch in abhängigkeit pumpe oder pen)

    was ist richtig ? mein arzt verschreibt mir monatlich 150 stck. ich brauche aber eigentlich mindestens 200 stck. pro monat um wirklich vor und nach dem essen einen blutzucker zu machen. (was ich als dringend notwendig erachte bei ict) momentan ersteigere ich mir den rest bei ebay....

    kann mir jemand eine antwort geben, die ich meinem arzt als totschlagargument unter die nase reiben kann ?

    ich danke euch!

    ralf
    von Ralf
  • Hajo Janse

    Rang: Gast
    am 06.12.2005 16:04:50
    Nach § 31 Absatz 1 SGB V (Sozialgesetztbuch V, Anm. der Red.) haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Blutteststreifen.
    Blutzuckerteststreifen sind leistungsrechtlich den Arzneimitteln zuzuordnen. Die Verordnung von Arzneimitteln liegt in der Verantwortung des Vertragsarztes.
    Nach Punkt 21 der Arzneimittel-Richtlinien vom 31.8.1993 in der Fassung vom 12.12.1999 hängt die zu verordnende Menge in erster Linie von der Art und der Dauer der Erkrankung ab. Bei chronischen Krankheiten kann die Verordnung von großen Mengen wirtschaftlicher sein als wiederholte Verordnungen kleiner Mengen.

    Die Aussage, dass ein Vertragsarzt generell also nur 50 Blutzuckerteststreifen verordnen darf, kann unsererseits (IKK-Bundesverband, Anm. der Red.) nicht bestätigt werden.


    Für Typ-2 Diabetiker wurde in Sachsen ein Anspruch auf Verordnung von 50 Blutzuckerteststreifen pro Quartal festgelegt. Des weiteren sind in Sachsen bei konventioneller Insulin-Therapie bis zu 200 Teststreifen und bei intensivierter Therapie bis zu 400 Streifen pro Quartal vorgesehen. Im Bereich der KV (Kassenärztliche Vereinigung, Anm. d. Red.) Nordrhein gibt es für mit blutzuckerwirksame Tabletten behandelte Typ-2 Diabetiker nur Urinzuckerteststreifen - wobei Ausnahmen mit medizinischer Begründung möglich seien. Bis max. 200 Teststreifen für Insulin behandelte Typ-2 Diabetiker; bis 400 Teststreifen sind für Typ-1 Diabetiker vorgesehen und bis zu 600 Teststreifen bei intensivierter Insulin-Therapie einschließlich Pumpenbehandlung.


    Hoffentlich hilft dieses

    Mfg

    Hajo Janse
  • Reiner

    Rang: Gast
    am 06.12.2005 17:37:54

    Ich habe seit ca. 20 Jahren Diabetes Typ 1.
    Ich lasse mir vom Arzt immer 500 Teststreifen verschreiben , die ich über einen Grosshändler beziehe .
    Wenn die Streifen fast aufgebraucht sind bekomme ich wieder 500 Streifen verordnet.
    Ich habe noch nie erlebt , das jemand
    (Arzt oder KK) was dagegen hatte.
    Lieber öffters den Blutzucker kontrollieren als später mit Spätfolgen dastehen.
    Diese Meinung hat auch mein Diabetologe.
    von Reiner
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 06.12.2005 17:55:58
    hallo ,
    bei mir ist es so wie bei reiner, und als ich ihn darauf mal angesprochen habe.
    "wer mißt, und auf die werte reagiert, sich um seine einstellung aktiv kümmert, der bekommt was er braucht."
    was sinnlos ist : messen, nix tun, aber die werte protokollieren.
    mfg klaus von klausdn