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Eine Frage Behindertenausweis ja oder Nein

  • Michael Renz

    Rang: Gast
    am 26.09.2005 15:43:59
    Hallo und Guten Tag zusammen.

    Ich habe mal eine Frage an euch, und hoffe das ich einige Antworten oder Tipps
    bekomme.
    Vor 1 Jahr wurde bei mir Diabetes Typ 2 festgestellt, wurde im Bürgerhospital in Stuttgart geschult und eingestellt was auch gut geklappt hat.
    Mein jetziger HBA1C wert ist bei 6,4
    Kurz zu meinem Therapie Plan

    Morgens Metformin 1000 1 Tablette und NovoNorm 1,5 mg
    Mittags NovoNorm 1 mg und Insulin Humalog Insulin je nach BZ Werte.
    Abends Metformin 1000 1 Tablette und NovoNorm 1 mg
    Zu Nacht 16 Einheiten Huminsulin Basal Verzögerunginsulin
    Meine BZ Werte liegen zu 60% im Grünen bereich.
    Habe im letzten Jahr auch gute 20 Kilo abgenommen.
    Gesundheitlich fühle ich mich dennoch nicht wohl. Ich habe sehr oft Magenprobleme und meine Füße brennen und kann auch sehr schlecht einschlafen.
    Meine 2 Gesundheitliche Einschränkung ich bin auch seit 1 Jahr Schwerhörig und Trage Hörgeräte.
    Die Ärzte meinen dies hat nichts mit meinem Zucker zu tun, ich bin aber anderer Meinung.
    Der HNO Arzt meint ich bin ohne Hörgeräte zu 70% Hörgeschädigt und mit Hörgeräte zu 30%.

    Kurz zur meiner Person
    Männlich
    38 Jahre
    186 Groß
    107 Kilo

    Und jetzt aber zu meiner Frage (Problem)

    Seit gut einem Jahr bin ich Arbeitslos und lebe von Harz IV mit meiner Familie Frau und 2 Kindern. Nun hat mein jobvermietler gemeint dass ich mit meiner Krankheit sehr schlecht Vermittelbar sei, er hat mir geraten beim Versorgungsamt einen Behindertenausweis zu beantragen das hat mich echt vom Stuhl geschlagen.
    Er meint dass ich dann bessere Karten habe einen neuen Job zu finden, und andere Vorteile habe.
    Er hat ja recht wenn ich mich wo Vorstelle dann ist immer die Frage warum ich Hörgeräte trage. Es ist ja Richtig meine Hörgeräte sind eine Belastung für mich, ins Kino gehen oder in öffentlichen Gebäude da bin ich Aufgeschmissen weil ich nichts Verstehe aber deswegen gleich einen Behindertenausweis beantragen.
    Das Versorgungsamt lacht da ja einen aus.
    Meine Frage ist eigentlich nur habe ich einen Anspruch drauf oder nicht was würdet Ihr machen über einen Tipp würde ich mich Freuen.
    Und noch eine Frage wird mein Zucker da auch mit gerechnet.
    Dann habe ich doch noch eine Zusatz Frage in meinem Bericht vom Bürgerhospital steht unter Diagnose der Satz.
    Erstmanifestation eines Diabetes mellitus Typ 2 mit Dyslipoproteinämie, Hypercholesterinämir und beginnende cAVK.
    Kann mir den Satz jemand auf Deutsch erklären was ist cAVK.

    Nun Freue ich mich auf Antworten

    Grüsse
    Michael aus Hemmingen
    von Michael Renz
  • Husky

    Rang: Gast
    am 26.09.2005 20:41:28
    Hallo

    Ein Schwerbehindertenausweis kann für dich von Vorteil sein, wenn du als schwervermittelabr gilts und dich ein Arbeitgeber einstellt, bekommt er vom Arbeitsamt einen Lohnkostenzuschuss. Er hat auch Anspruch auf Bezsuchussung von Afrbeitsmitteln, die speziell für Dich angeschafft werden müssen.

    Nun zu Deinen einzelnen Fragen:

    Das Vesorgungsamt beurteilt deinen Grad der Behinderung (GdB) auf Antrag. Hierzu gibt es eine Liste von Anhaltspunkten für die gutachterlicher Tätigketi im sozialen Entschädigungsrecht. Diese sind im März oder April 2004 überarbeitet worden.

    Die Liste findest du unter: http://www.bmgs.bund.de/download/broschueren/K710.pdf

    Danach gibt es für Diabetes Typ II mit Tabletten und Insulin 30 %, Schwerhörigkeit wird anhand eines Audiogramms bewertet je nach Beeinträchtigung des Hörvermögens zwischen 10 und 80 %. Könnte das Kribbeln in den Füssen eine Polyneuropathie sein?? Dann fliessen diese Folgeschäden noch zusätzlich in die Bewertung mit ein. Aufgrund deiner Schwerhörigkeit könnte dir das Merkzeichen RF (=Rundfunk- gebührenbefreiung) zustehen. Aber auch durch Hartz IV (solltest du keinen Zuschlag aufgrund des vorherigen Bezuges von Arbeitslosengeld haben) kannst du auch jetzt schon bei der GEZ Rundfunkgebührenbefreiung beantragen. Hiermit verbunden der Sozialtarif bei der Telekom ( = ca. 8,00 EUR Gesprächsguthaben/Monat).

    Du kannst aber die GdBs nicht einfach zusammen addieren. Das Versorgungsamt bildet sich aus den verschiedenen Krankheitsbildern / Beeinträchtigungen ein Gesamtbild und setzt dann einen Gesamt GdB fest.

    Solltst du einen GdB von 50% erreichen, so stehen dir 5 Zusatztage an Urlaub im Jahr zu und du genießt einen gewissen Kündigungsschutz. Soll heißen, dass bei einer Kündigung die Fürsorgestelle einzuschalten ist. Grudndsätzlich kann aber auch Schwerbehinderten gekündigt werden.

    Gruß

    Husky


  • Heiner

    Rang: Gast
    am 27.09.2005 10:39:38
    Hallo Michael,
    von Deiner persönlichen Situation und den konkreten Fragen einmal abgesehen solltest Du noch folgende Punkte in deine Überlegung einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen mit einbeziehen:
    alle Arbeitgeber (gilt auch für den öffentl. Dienst) ab einer bestimmten Größe sind verpflichtet, einen bestimmten %-Satz an Arbeitsplätzen mit Schwerbehinderten zu besetzen. Bei Unterschreitung dieses Satzes zahlen sie eine Abgabe abhängig von der Höhe der Unterschreitung.
    Dieser Aspekt macht evtl. die Überlegung hinsichtlich der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises etwas einfacher. Dies hängt natürlich sehr von deinem Beruf ab, wie schwer dort deine Behinderungen ins Gewicht fallen.
    Gruß und viel Glück
    Heiner