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Suche Krankenkasse!!!!!!!!!

  • Lovely

    Rang: Gast
    am 14.08.2005 00:28:48
    Hallo Marco.

    Die Begründung "Harnsäure-Reduktions-Medikament" würde ich nicht akzeptieren.

    Sicher ist es möglich, dass auch Diabetiker diese Medikamente benötigen, genauso wie vielleicht auch Herztabletten oder Kopfschmerztabletten. Aber ein Umkehrschluß ist völlig absurd! Man kann nicht sagen "Ein Harnsäure-Patient hat immer auch Diabetes" genauso kann man nicht sagen, dass jeder gleich Diabetes hat, der er eine Zeitlang ein Kopfschmerzmittel einnimmt.

    Es ist zwar richtig, dass die Stoffwechselstörung "Gicht" in vielen Fällen einher geht mit der Stoffwechselstörung Diabetes T2, aber dennoch ist ein Umkehrschluß in meinen Augen unzulässig.

    Gruß,
    Lovely
  • Reinhard

    Rang: Gast
    am 14.08.2005 10:10:40
    Hi Marco,

    ein HbA1c von 6.01 ist zwar für einen Diabetiker noch ganz gut, ein Gesunder hätte aber einen 5er Wert. von Reinhard
  • Marco

    Rang: Gast
    am 14.08.2005 13:58:47
    Das ist alles schön und gut nur ich benötige in den nächsten Tagen eine Krankenkasse, denn auch wenn ich Einspruch erhebe bin ich nicht versichert. Mir ist erstmal "fast egal"
    was ich zahlen muß. Denn wenn ich morgen einen Unfall oder was anderes habe schaue ich nur dumm ohne versicherung von Marco
  • Hera

    Rang: Gast
    am 15.08.2005 10:46:39
    Hi Marco,

    lies dich doch mal beim DDB ein:

    http://www.diabetesgate.de/forum/index.php

    ich meine, dort wäre das schon mal Thema gewesen, entweder im Forum oder bei deren allgemeinen Infos.

    Ich meine auch, mich zu erinnern, daß ggfs. die Canada Life

    https://ssl.kundenserver.de/versicherungsvergleich.insivo.de/canada_life.htm

    Diabetiker versichert. Viel Glück!

    von Hera
  • Heiner

    Rang: Gast
    am 15.08.2005 15:10:28
    Hallo Marco,
    geh in eine andere PKV und leite anschließend rechtliche Schritte gegen die alte Versicherung ein (Schadensersatz, Wiederaufnahme etc.). Ein guter Anwalt wird Dir sicher helfen.
    Mir kommt das ganze vollkommen abstrus vor. Früher gab es das, dass PKV´s Versicherte bei bzw. nach schweren Erkrankungen aus dem Versicherungsschutz entlassen konnten. Heute ist das aber nicht mehr möglich, es sei denn, Du hast bei Abschuß des Vertrages den DM2 verschwiegen, was ich Deinen Ausführungen nicht entnehmen kann. Die von Dir angegebene Begründung für die Kündigung des Versioherungsvertrages ist jedenfalls vollkommen daneben.
    Interessant wäre natürlich für alle Nutzer dieses Forums, um welche Versicherung es sich hier handelt.
    Ich selbst bin bei der Süddeutschen Krankenversicherung (hauptsitz in Fellbach bei Stuttgart) ebenfalls privat versichert, das schon seit vielen Jahren und ich habe keinen Grund zum Klagen.
    Viel Glück bei den weiteren Bemühungen,
    Gruß
    Heiner