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Wie kann ich Merkzeichen H behalten?
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Rang: Gastam 20.03.2005 09:22:46
Hi,
ich habe folgendes Prob: Mit 9 Jahren hab ich Diab.Typ I bekommen, heute 18 Jahre alt und seit 6 Jahren Pumpenträger. Nach langem Kampf mit den Behörden wurde mir damals das Merkzeichen H zuerkannt. Nun habe ich vor wenigen Tagen Post vom Versorgungsamt bekommen. Die freundlichen Beamten "beabsichtigen, einen Aufhebungsbescheid gemäß §48 SGB X zu erteilen und das Merkzeichen H zu entziehen." Die 50% würden weiterhin erhalten bleiben. Toll: Jetzt, wo ich 18 bin und endlich die vollen Vorteile des Merkzeichens nutzen kann, soll ich auf die Befreiung der KFZ-Steuer und auf die kostenlose Beförderung im Nahverkehr verzichten. Begründet wird das Ganze damit, dass ich zur damaligen Feststellungzeit minderjährig und damit auf "ständige Anleitung, Kontrolle und Aufsicht" angewiesen war. "Hiervon kann bei zunehmendem Lebensalter und der inzwischen erworbenen Fähigkeit, die häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung der persönlichen Existenz im Tagesablauf ohne fremde Hilfe im Wesentlichen selbst vorzunehmen, nicht ausgegangen werden." Nun soll ich mich schriftlich dazu äußern. Das sei noch keine Entscheidung und daher kann ich erst nach erhalt des Bescheides in Widerspruch gehen.
Was soll ich nun machen? Ich brauche das H: meine Diabetologin ist 80km entfernt und damit für mich nur mit der Bahn, die ja bekanntlich bei Kurzstrecken sehr teuer ist, zu erreichen. Auch steht ein Umzug an, der mich dann an den Busverkehr bindet.
Die einzigen Argumente, die mir im Bezug auf die Anhörung einfallen, sind meine Ketoacidosen und Hypos ( beides kommt nicht sehr oft vor ).
Wie soll ich mich nun verhalten? Es wird eine Stellungnahme meinerseits innerhalb eines Monats erwartet und danach entschieden. -
Reiner
Rang: Gastam 20.03.2005 20:52:50
hallo Anomymer......
Ich empfehle Dir einen RA mit Deiner Vertretung zu beauftragen.
Möglichst einen mit dem Fachgebiet
Sozialrecht . Alleine gegen die Bürokraten
hast Du wenig Chancen. von Reiner -
ANONYM
Rang: Gastam 21.03.2005 10:17:34
Du willst doch nicht im Ernst behaupten, daß Du als 18jähriger hilflos (H) wie ein Kind bist. Dafür ist dieses Merkzeichen vorgesehen, das ist die übliche Praxis bei diabet. Kindern bis 18. Wenn Du Folgeschäden des Diabetes wie Zehenamputationen o.ä. hast, kannst Du das Merkzeichen G bekommen, dann kannst Du entweder den ÖPNV gratis benutzen oder bekommst die halbe Kfz-Steuer erlassen.
Einfach alles abzocken, was einem so einfällt, geht zum Glück nicht. von ANONYM