Willkommen Gast! Um alle Funktionen zu aktivieren musst Du Dich Anmelden oder Registrieren.
Schwerbehindertengrad nur 40%?!
-
Paul
Rang: Gastam 14.06.2004 15:25:46
Hallo,
ich seit Anfang des Jahres bin ich Typ-1 Diabetiker. Daraufhin habe ich beim Versorgungsamt einen Antrag gestellt. Mir wurden darauf hin 40% anerkannt, womit ich mich nicht zufrieden gab. Nach meinem Widerspruch ging die Sache nach Münster wo mein Antrag auf 50% abgelehnt wurde.
Hat jemand damit Erfahrungen? Was kann ich machen damit ich die 50% dennoch bekomme?
MfG
Paul
-
Jan
Rang: Gastam 14.06.2004 19:28:40
Hi,
also ich habe 50%, und ein H, wobei das H etwas mit dem Alter zu tun hat, es sollte gestrichen werden und nachdem mein Vater einen Anwalt eingeschaltet hatte wurde es bis ich 18 werde genehmigt.
Also normal ist für Diabetiker, soweit ich weiß 50%.
Gruß Jan -
Georg
Rang: Gastam 14.06.2004 20:48:16
Hallo Paul,
jemand hat sich mal 50 % vor einem
Gericht erstritten, das Urteil war auch
hier im Archiv zu lesen, aber dieses
Urteil ist nicht maßgebend für andere
Fälle. von Georg -
Andreas
Rang: Gastam 15.06.2004 10:59:10
Hallo Paul!
Wenn es dir darum geht, für den Arbeitsplatz einen Kündigungsschutz zu erlangen, dann kannst du mit 40 % beim Arbeitsamt die Gleichstellung beantragen.
50 % bekommen judendliche Typ-1-Diabetiker, die schwer einstellbar sind. Bei anderen wird offensichtlich immer wieder eine Minderung von nur 30 % anerkannt, wenn außer dem Diabetes keine anderen Einschränkungen bestehen..
Herzliche Grüße
Andreas -
Paul
Rang: Gastam 15.06.2004 12:55:48
Hallo Jan,
danke erstmal für deine Info!
Könntest du vielleicht mehr für mich herausfinden bzgl. den 50%. z.B.
mit welcher Begründung ich die 50% erreichen kann., etc.
Kannst mir auch direkt mailen.
Danke und Gruß
Paul -
Jan
Rang: Gastam 15.06.2004 16:13:16
Hi,
bei mir gab es halt noch den Vorteil, dass ich unter 18 bin, ich weiß nicht wie alt du bist, aber soweit ich weiß haben Diabetiker mit Typ-1 die Insulin-Pflichtig sind ein Recht auf 50%, wobei der Arzt natürlich mitspielen muss, wenn er sagt es läuft alles bestens, perfekter geht es nicht mehr dann sinken die Chancen natürlich. Der muss dann schreiben noch läuft es gut erfahrungsgemäß kann sich das aber sehr schnell ändern oder sowas.
Es stellt sich ja auch die Frage, wenn man den Anwalt selbst bezahlen muss, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt. Wenn man z.B. eine Rechtsschutzversicherung hat, kann man ja nicht verlieren.
Gruß Jan -
Jan
Rang: Gastam 15.06.2004 16:18:16
Hi,
es ist alles eine Sache der argumentation vor Gericht und wie der Arzt ist. Wenn der Arzt z.B. schreibt noch läuft es gut aber erfahrungsgemäß kann sich dies schnell ändern, gerade bei einem Neu-Diabetiker am Ende der Remissions-Phase...
Dann lügt der Arzt nicht, es ist alles wahr, aber du hast gute Chancen den Prozess zu gewinnen.
Ist aber eine Frage ob sich der Aufwand lohnt, wenn man z.B. den Anwalt selbst bezahlen muss weil man keine Versicherung hat, dann kann es teuer werden.
Gruß Jan -
Daniela
Rang: Gastam 16.06.2004 19:19:47
Normal ist eigentlich 40 %, mit ICT.
Du kannst versuchen eine Pumpentherapie zu bekommen, da sollte es 50 % geben.
Aber: Ich habe seit meinem 11. Lebensjahr 30 % wegen Wirbelsäule und mit dem Diabetes habe ich zuerst 40 % und jetzt 50 % zugestanden bekommen.
Zugestehen würden mir aber sicherlich 60 %..
Stelle einen Gelichstellungsantrag und warte einfach etwas ab, dann kannst Du einen Verschlimmerungsantrag stellen, falls Du Neuropathien, Pumpentherapie.. whatever bekommst. von Daniela -
Paul
Rang: Gast -
Mario
Rang: Gastam 02.10.2004 22:10:44
Die gravierendsten Entscheidungskriterien für die Beurteilung des Schweregrades liegen in der Einstellbarkeit des BZ-Spegels.Ein gut eingestellter insulinpflichtiger Diabetiker hat wenig Chancen, die entscheidende Hürde von 50% zu erreichen... :,( von Mario -
padue
Rang: Gast -
GreekChrissy
Rang: Gastam 09.12.2007 14:04:32
Hallo zusammen,
bin neu hier und habe eine Frage: habe erst vor zwei Wochen einen Antrag beim Versorgungsamt gestellt, damit mein Behinderungsgrad festgestellt wird. Ich bin 35 und Typ-1 Diabetikerin. Habe ständig Problemme einen Job zu behalten(bin gelernte Bürokauffrau), wegen meinen stark schwankenden Blutzuckerwerten. Falls ich einen Grad von 40% erhalten werde, ist es besser einen Einspruch dagegen zu legen oder einen Antrag auf Gleichstellung zu beantragen?
Auf eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
LG
Christina von GreekChrissy