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berechnung des pflegegeldes?

  • Andreas Grund

    Rang: Gast
    am 28.12.2003 13:03:53
    Ich habe pflegegeld beantragt,nur weiß ich nichtb wie dieses berechnet wird und welche leistungen bzw arbeiten berechnet werden.ich pflege meine mutter seid längerer zeit.sie kann ohne hilfe keine arztbesuche tätigen ich muß bei der körperpflege helfen da sie ohne hilfe weder duschen noch baden kann,blutdruck messen einreiben dreimal täglich einkaufen kann sie schon garnicht mehr wäsche waschen und so weiter.mir wurde gesagt das nur die unmittelbare tätigkeit am körper der zu pflegenten person berechnet werden,stimmt das und wo könnte ich mir rat holen? von Andreas Grund
  • Georg

    Rang: Gast
    am 06.01.2004 09:28:43
    Hallo Andreas,

    was bezahlt wird, bestimmt der Medizin. Dienst.
    Rat holen kannst Du Dir sicher bei der Krankenkasse
    oder natürlich auch bei den Pflegediensten wie Rotes
    Kreuz Caritas, Awo etc.

    Laß auch mal Google danach suchen, findet sicher
    viele Treffer.
    von Georg
  • Golger Gisela

    Rang: Gast
    am 01.02.2004 22:11:27
    Bediehn Dich einer Suchmaschine im Netz, Google
    vielleicht, dann gib das gewünschte Stichwort ein,
    in Deinem Fall "Pflegegeld"
    da bekommst Du dann auf den diversen Seiten genug Auskunft. Liebe Grüße
  • Karin

    Rang: Gast
    am 14.02.2005 12:40:54
    Hallo,
    Hol dir Rat bei der Pflegekasse. Jede Krankenkasse hat eine Pflegekasse. Die Pflegekasse gibt dir Auskunft. Du brauchst den Hausarzt da alles über den Medizinischen Dienst läuft. Denn der muß nach einer Begutachtung bei der Pflegeperson die Pflegestufe I, II oder III überprüfen. Du bekommst das Pflegegeld. Aber es gibt da noch die Haushaltshilfe. von Karin
  • herta

    Rang: Gast
    am 17.11.2005 00:16:23
    Pflegestufe 1
    204 ¤ Geldleistung oder 384 ¤ Sachleistung

    Pflegestufe 2
    410¤ Geldleistung oder 921 ¤ Sachleistung

    Pflegestufe 3
    665 ¤ Geldleistung oder 1432 ¤ Sachleistung

    Pflegestufe 3 Härtefall 1918 ¤ Sachleistung

    Geldleistungen bekommt der Pflegende Angehörige
    Sachleistungen der Pflegedienst (Hauskrankenpflege)

    Es kann auch kombiniert gepflegt werden, dann rechnet erst der Pflegedienst seinen Anteil bei der kasse ab und der Rest wird prozentual umgerechnet auf die geldleistung.
    Das heißt z.Bsp. die Hauskrankenpflege schöpft bei PS1 ca. 50% der Sachleistung
    aus, dann bekommt der pflegende 50 % der Geldleistung