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Verschlechterungsantrag

  • Eyes

    Rang: Gast
    am 16.12.2003 23:59:29
    Hallo!
    Ich habe seit Februar 2001 (da ist es erkannt worden, keiner weiß wie lange ich das schon habe) Diabetes Typ1 worauf ich 40 % bekam und meine werte sind sehr unstabil (leider) ich bin 44 Jahre und habe nun relativ starke Schmerzen am linken Fuß (teilweise auch am rechten) und in der Kur wurde nun endlich erkannt das es eine Neuropathie ist. Habe nun mit Hilfe des VdK einen Verschlechterungsantrag gestellt der erstmal abgelehnt wurde (Einspruch ist schon gemacht worden). Kann nun durch meine Schmerzen meinen Beruf als Maurer nicht mehr ausführen (leider, denn es hat mir Spaß gemacht), nun sagt mir das Arbeitsamt das ich keine Umschulung bekomme da ich angeblich schon zu alt dafür bin (lächerlich und dann soll man bis 70 Arbeiten), aber ab 50 % würde ich sofort eine Umschulung bekommen. Nun zu meiner Frage. Kennt sich jemand aus wie ich das anstellen muss damit ich doch eine Umschulung bekomme??? Mir ist es egal worüber ich diese bekomme ob von der LVA oder dem AA, wichtig ist für mich das ich mal wieder in die Zukunft gucken kann und einen kleinen Lichtblick habe, denn ich fühle mich ansonsten noch recht fit und zum alten Eisen schon gar nicht. Es ist mir auch nicht möglich rauszubekommen was ich noch anstellen muss außer mir einen Fuß abzuhacken oder wer weiß was damit man hier eine neue Chance bekommt. Denn es kann ja nicht sein das man als 44 Jährige Person den anderen auf der Tasche liegt.
    Freu mich über jede Antwort
    von Eyes
  • Andreas

    Rang: Gast
    am 17.12.2003 08:27:53
    Hallo!

    Mit den Verschlimmerungsanträgen haben im Augenblick offensichtlich nur wenige Erfolg.

    Kostenträger für eine Umschulung ist sicherlich die LVA.

    Ich kenne einen konkreten Fall, in dem die LVA bei einem Alter von 45 Jahren eine Umschulung finanziert hätte. Der Umschüler mußte die LVA von seiner "Motivation" überzeugen! Die Zusage war jedoch auf eine betriebliche gewerbliche Ausbildung beschränkt und wer findet schon in diesem Alter einen Ausbildungsplatz?

    Die LVA würde aber sicher die Kosten für eine Anlerntätigkeit (wenn man dann eine Stelle findet und der Verdienst nicht zu gering ist!) übernehmen, wenn eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Für diesen Fall hättest du auch Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente nach altem Recht, weil du vor 1960 geboren bist und somit einen Vertrauensschutz genießt. Die Berufsunfähigkeitsrente würde 50 % der Rente wegen Erwerbsminderung betragen. Das wären bei dem üblichen Einkommen in deinem Beruf und wenn du die Voraussetzungen erfüllst ca. 400 - 450 Euro. Als Rentenbezieher bist du krankenversichert und es besteht dann unter Umständen die Möglichkeit, mit einem selbständigen Nebenverdienst den Lebensunterhalt zu bestreiten.

    Einer Berufsunfähigkeit geht in der Regel eine Arbeitsunfähigkeit voraus, bei der dann der medizinische Dienst gutachtet, daß du in deinem Beruf auf Dauer AU bist.

    Bei allen Überlegungen sollte man jedoch bedenken, daß ein Handwerker oder Facharbeiter, der mit 40 Jahren seinen Arbeitsplatz verliert, im Augenblick wohl kaum eine Chance hat, einen anderen zu bekommen.

    Unser "soziales Netz" hat hier leider ein großes Loch.

    Für genauere Informationen über Rente und Umschulung stehen dir die Versicherten-Ältesten der LVA zur Verfügung. Die Adressen findest du sicherlich im Internet oder du erfragst sie bei der zustänsigen LVA.

    Herzliche Grüße
    Andreas

  • Eyes

    Rang: Gast
    am 18.12.2003 10:15:06
    Ich danke erstmal für die Antwort!
    Was ich aber nicht verstehe ist das die "Amtärztin" vom AA ein Gutachten erstellt hat obwohl die Dame mich nie gesehen hat geschweige denn Untersucht hat, und auf Grund dieses "Gutachtens" bekomme ich keine Möglichkeit einer Umschulung seitens des AA.
    Auszug aus dem "Gutachten"
    Eine Tätigkeit im Ausbildungsberuf als Maurer ist demnach sicherlich nicht mehr realisierbar. Maßnahmen beruflicher Rehabilitation im Sinne einer Umschulung werden hier sicherlich nicht bewilligt werden so dass er entsprechend dem theoretischen Leistungsbild zur Verfügung steht.
    Ich finde das eine Frechheit so etwas überhaupt zu schreiben, denn woher weiß die Frau denn was ich kann und was nicht oder wie meine Geistigen Fähigkeiten sind wenn sie mich noch nie gesehen hat. GRRRRRRRRRRRRRRRRR ich koche schon wieder.
    Das schlimmste für mich (ich denke auch für viel andere die in einer ähnlichen Situation sind) ist, das von keiner Seite egal ob AA oder LVA geholfen wird, ich meine mit Hilfe Beratung ohne das man die Leute darauf stößt was einem zu steht und was man für Möglichkeiten hat um wieder am Berufsleben teil zunehmen, zum Beispiel ein Antrag beim AA auf Gleichstellung mit einem Menschen der 50% hat. Der „liebe“ Herr „Arbeitsberater“ hat keinen ton davon verlauten lassen (habe das durch eigene Recherchen heraus bekommen, aber leider zu spät so wie es momentan aussieht), frage mich für was die da sind. Denn was habe ich denn für Möglichkeiten als gelernter Maurer in einem Fremden Beruf ohne Ausbildung oder Umschulung, wenn nicht mal Fachkräfte eine Arbeit bekommen die halbwegs bezahlt werden. Arbeit gibt es wohl, aber was nutzt mir eine Arbeit wo ich nur der Arbeit wegen "schufte" aber meine Familie nicht davon Ernähren kann und meistens ist es dann auch so das die Arbeit für ungelernte Menschen eine Körperlich schwere Arbeit ist (dann hätte ich auch in meinem Beruf als Maurer bleiben können, was ja leider nicht möglich ist). Was ich auch nicht verstehen kann ist (laut aussage der Dame vom VdK), das mir nur alleine dadurch das ich Diabetes habe und mich Spritzen muss 50 % zustehen (es gibt da eine Verordnung) und das Versorgungsamt das ablehnt, mir entstehen dadurch Zeitverluste die wohl nie wieder aufzuholen sind, bzw. wenn ich die 50 % vorher gehabt hätte ich wohl nie in diese Situation gekommen währe (besonderen Kündigungsschutz), ich finde so etwas schon Kriminell denn das ist bewusst so gemacht da nach aussage des VdK ich nicht der einzige bin wo das so gehandhabt wird. Ich habe auch beim VdK nachgefragt wie das mit einem Klage ist, da habe ich als antwort bekommen, das sich das Versorgungsamt auf stur stellt und mich noch länger warten lässt (VdK alles schon mitgemacht) oder den Antrag wieder ablehnt und ich dann vor Gericht muss und sich das dann über Jahre hinziehen kann. BINGO das zu unserem Staat und Hilfebedürftigen Menschen.
    Wollte das nur mal loswerden.
    Nochmals Danke für die Antwort F.D.
    von Eyes
  • Reinhard

    Rang: Gast
    am 19.12.2003 10:23:02
    Hallo,

    was Du schilderst, ist ein Trauerfall, wie er wohl in
    der heutigen Zeit kein Einzelfall ist.

    Es gibt ein Gerichtsurteil, wo sich jemand die 50 %
    erstritten hat:

    http://www.diabetes-forum.com/scripts/menu_archiv.asp?page=Archiv3&ID=159&layout=big

    aber leider gilt dies offenbar nicht für vergleichbare
    Fälle, dort gab es immer wieder Ablehnungen.

    Eine Idee hätte ich noch: Dich an den/die Abgeord-
    neten Deiner Stadt/Region im Land oder in Berlin
    zu wenden, an Herrn Clement oder ggfs. an den
    Petitionsauschuß, was natürlich auch alles Zeit
    braucht. Ich wünsche Dir viel Erfolg! von Reinhard
  • Daniela

    Rang: Gast
    am 20.12.2003 16:57:22
    Hi,

    es stehen Dir durch den insulinpflichtigen Diabetes 40 % zu, mehr gibts bei Komplikationen wie eine Zusätzliche PNP, Einstellungsschwierigkeiten usw..

    Es ist echt zum Kotzen, ich hatte vor meinem Diabetes auf Wirbelsäule schon 30 %, mit insulinpflichtigem Diabetes sind es jetzt 40 %, wie der Bearbeiter auf diesen Wert kommt, das muss man mir erstmal vorrechnen.

    Ich denke Du musst letztendlich bis vor Gericht ziehen um Recht zu bekommen, leider :-( von Daniela
  • Silvia Seyfarth

    Rang: Gast
    am 22.12.2003 19:33:37
    Etwas hab ich noch nicht ganz verstanden. Du hast die 40 % nur auf den Diabetes, richtig? Aber alle Leute vom Bau, die ich so kenne haben z.B. noch Schäden am Rücken oder an den Knien (ist nicht persönlich gemeint, aber Bau ist nunmal schwere körperliche Arbeit).

    Ist das nie mit einbezogen worden? Wenn nicht, was sagt den der Orthopäde Deines Vertrauens zu einem Verschlimmerungsantrag auch in diese Richtung?

    Gruß Silvia
  • Eyes

    Rang: Gast
    am 22.12.2003 23:18:43
    Hallo "ANONYM" und alle anderen die es interessiert ;-)!
    Das kuriose ist, das mein Rücken und der Rest der so auf den Bau beansprucht wird was die Knochen und Gelenke betrifft tiptop ist ;-), also kann ich nur auf die Diabetes und die Neuropathie "hoffen".
    Was neues zu meinem Antrag: Das Versorgungsamt will jetzt innerhalb von 3-4 Wochen ein Gutachten, das ich keine halbe Stunde 2 Kilometer laufen kann ohne Probleme, das heißt ohne Schmerzen *LAUT LACHT* , ich denke mal die von dem AMT lesen sich gar nicht die Gutachten durch, denn dann würden sie lesen können das ich wegen der schmerzen nicht mehr auf den Bau arbeiten darf (höchstens 3 Stunden und das über den Tag verteilt *grinz*), oder besser gesagt mehr sitzende Tätigkeiten mit wenig Belastung für die Füße. Das große Problem ist nicht unbedingt das Gutachten, sondern die Zeit wo ich das erbringen soll (bis zum 12.01.2004) *NOCH LAUTER LACHT* (obwohl mir nicht danach zu mute ist) denn über die Feiertage haben die allermeisten Ärzte zu und dann ist es ja auch so, weil ich der Herr D. komme werden alle wegschickt und mein Gutachten sofort gemacht, mal abgesehen vom Zeitaufwand der Untersuchungen dem so ein Gutachten ja voraus gehen sollte.
    PS.: Ich könnte nur Kotzen (Entschuldigung) PS: Ende
    Weiter Erfahrungen folgen bestimmt
    Euer Eyes