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  • Paula

    Rang: Gast
    am 16.04.2009 22:58:32
    Hallo,
    ist eigentlich die Fußpflege bei insulinpflichtigen Patienten kostenlos?
    Danke von Paula
  • Hans

    Rang: Gast
    am 16.04.2009 23:23:04
    Hallo Paula,

    du brauchst eine Verordnung vom Arzt und der Podologe eine Kassenzulassung.

    Grüße von Hans
  • v

    Rang: Gast
    am 17.04.2009 10:25:34
    ...und dann musst du-ebenso wie bei physiotherapeutischen behandlungen -dazuzahlen, falls du nicht befreit bist.
  • Gabriela

    Rang: Gast
    am 17.04.2009 18:40:22
    Nein. Als ich auf der letzten Reha war, hatte ich mich mit anderen DMlern unterhalten, weil mich das auch interessierte. Die Fußpflege muss man ganz normal bezahlen, man sollte als Diabetiker sich nur 100%ig vergewissern, dass das ein ausgebildeter zugelassener Podologe ist. Weil gerade in diesem Beruf es viele Quereinsteiger gibt und diese schon die falschen Hilfsmittel zur Fußpflege nutzen, was gerade für Diabetiker sehr fatal werden kann.

    Gruss Gabi von Gabriela
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 17.04.2009 19:26:48
    die frage war falsch, daher sind die meisten antworten falsch.
    die verordnung von "diabetischer fußpflege" hat mit insulin nichts zu tun, sondern mit der "notwendigkeit"
    bei pnp, verhornung....... fragt den diadoc und er wird euch sagen ja oder nein.
    (denn die fußkontrolle ist ja im programm)
    ob zugzahlt werden muß oder nicht hängt davon ab ob man zuzahlungsbefreit ist oder nicht.
  • Gabriela

    Rang: Gast
    am 17.04.2009 20:08:19
    Hallo Herr Anonym,

    "die frage war falsch, daher sind die meisten antworten falsch.
    die verordnung von "diabetischer fußpflege" hat mit insulin nichts zu tun, sondern mit der "notwendigkeit""


    Wow - tolle Erkenntnis! Es hat keiner behauptet, daß die "diabetische Fußpflege" mit Insulin zu tun hat. Und ich glaube die meisten Antworter haben die Frage - im Gegensatz zu Herrn Anonym - schon verstanden, dass es sich um einen Diabetiker handelt!!!

    Gruss
    Gabi

    von Gabriela
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 17.04.2009 21:48:08
    seltsam dort oben steht , "ist die fußpflege für "insulin" spritzende diabetiker auf rezept möglich"
    antwort - nein es hat mit insulin garnichts zu tun, sondern mit der notwendigkeit. um schäden abzuwenden.
    daß von diabetikern die rede ist sollte hier klar sein.
  • Gabriela

    Rang: Gast
    am 17.04.2009 22:15:19
    Okay, verstehe was du meinst. Auf die Unterscheidung kommt es beim diabetischen Fuss wirklich nicht an.

    Gruss Gabi von Gabriela
  • Heiner

    Rang: Gast
    am 17.04.2009 23:39:48
    Hallo an alle,

    Man benötigt eine Verordnung von einem Facharzt. Diese Verordnung muss auf dem Rezeptblatt Muster 13 erfolgen.

    Auf dem Rezeptblatt muss die Diagnose Diabetes mellitus erfolgen, sowie Angio- und Neuropathie oder die Mischform diagnostiziert sein, nur Diabetiker mit diesen Spätkomplikationen sind von Seiten der Krankenkassen zur Abrechnung zugelassen.

    Es können nur zwei Leistungen an Ihren Füßen krankenkassenmäßig abgerechnet werden.
    a) Nagelbehandlung bei Nagelveränderungen
    b) Hornhautbehandlungen
    Weitere Behandlungen, wie Hühneraugen, z.B. sind nicht rezeptlich zu verordnen.

    Alle Behandlungen können nur am Fußstadium Wagner 0 verordnet werden. (Wagner 0, geschlossene Haut, keinerlei Verletzungen.)

    Eine 15%ige Zuzahlung von den Patienten muss erfolgen.

    Der Patient muss bei der Abrechnung nicht in Vorkasse stehen.

    Es sind nur podologische Leistungen zu verordnen. Sollten auf der Verordnung folgende Texte erscheinen:
    Fußpflege bei Diabetes, sind diese Verordnungen unzureichend.

    Die Behandlungen sind nicht budgetiert.

    --

    Diese Leistung wird also nicht vorbeugend, sondern nur dann zur Verfügung gestellt wenn bereits Folgeschäden eingetreten sind (Angio- und Neuropathie).
    --

    "Das genaue Hinschauen, die präzise Analyse und die angemessene
    sprachliche Vermittlung eines Sachverhaltes entsprechen nicht
    unbedingt der kollektiven Bedürfnislage unserer Epoche."
    Nicholas Mailänder, Verleger und Alpinist, AVZ 03/01
    :-)
    von Heiner
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 17.04.2009 23:58:59
    gbt es eventuell noch einen deutschen sprachausdruck der vorbeugen und vermeiden von komplikationen unterscheidet ?
    daß ein fußpfleger weder angiopatien, noch pnp, vorbeugen noch vermeiden kann sollten wir wissen.