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Pharmaindustrie ...

  • klausdn

    Rang: Gast
    am 25.02.2009 15:52:12
    auf deine obigen fragen -- immer und überall seit 5 jahren.
    deine behauptung zur gesetzlichen pflicht zur hilfeleistung -- die hast du wie praktisch alles andere nicht verstanden.
    die bezieht sich auf keinen fall auf die überlassung eines nicht zugelassenen verschreibungspflichtigen medikaments.
    niemand ist verpflichtet dir insulin zu schenken, vom gesetz her darf dir niemand insulin schenken.
    da du völlig skrupellos bist wäre sowas idiotisch, weil man dann von dir erpreßbar wäre.
    aber das wirst du auch nicht verstehen. von klausdn
  • Grünkohl

    Rang: Gast
    am 25.02.2009 17:28:58
    Sie behauptet schon wieder Müll: "sie würden mich schlicht und ergreifend verrecken lassen... traurig, aber wahr !" Da sie KEINE Allergie (selbst bestätigt) hat, sondern NUR unter Hypowahrnehmungs- störungen "leidet" (an denen KEINER schlicht und einfach verreckt) entbehrt die obige Behauptung jeder Tatsache (denn dann wäre sie ja schon in den 6 Jahren ihrer HI-Nutzung "verreckt"). Also hat der
    "Dr. Biochemiker" auch keine gesetzl. verankerte Pflicht zur Hilfeleistung. Bin ja gespannt, was seine KK demnächst dazu sagt, dass er dir "DEIN" Insulin zur Verfügung stellt (mir ist keine KK bekannt, die sich gerne bescheissen lässt!)
    Der von der traurigen Gestalt! von Grünkohl
  • öpoii

    Rang: Gast
    am 25.02.2009 17:29:52
    Richtig , Klausdn!

    Selten so einen Blödsinn u. so Unlogisches Zeug gelesen !! :-((
  • kdjjekd

    Rang: Gast
    am 25.02.2009 18:48:42
    ##Im Rahmen der gesetzl. verankerten Pflicht zur Hilfeleistung bekomme ich von einem sehr lieben Menschen mein Insulin zur Verfügung gestellt.##

    Geil - soo ein Quatsch!! Ich hab laut gelacht ;-))
    Wenn Erwachsene so schreiben ist das schon sehr peinlich....
  • gr

    Rang: Gast
    am 25.02.2009 18:57:48
    Sie hat da was missverstanden - sie meint, "gesetzlich verankerte Pflicht" sei "gesetzlich verANKEte Pflicht", weil ja dann auch (so wie sie es versteht) die Apotheke die "gesetzlich verankerte Pflicht zur Hilfeleistung" hätte und mir mein Insulin kostenlos ohne Rezept überlassen müsste (zumal in meiner Apo nur liebe Menschen sind!), damit ich nicht "verrecke"!
  • Anke

    Rang: Gast
    am 25.02.2009 20:12:31
    § 323c StGB
    Unterlassene Hilfeleistung

    Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    Schon mal was von gehört ,Grünkohl ?Offensichtlich aber noch nicht -dein Fehler und deine Dummheit !
    Du bist in deinen Äußerungen nicht nur ,frech bis unverschämt sondern gibst auch Worte von dir,die durchaus strafrechtlich relvant sind...denk mal düber nach....

    Übrigens,der größte Lump im Land ist der Denunziant....und es gibt so Wichtigtuer wie dich(krankhafte Selbstdarstellung)...-aber wissen tust du gar nix...hochgradig neurotisch und zuviel Humaninsulin gespritzt ! von Anke
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 25.02.2009 20:29:48
    ich hatte es gewußt , du kannst zwar lesen aber nicht verstehen. dieser § bezieht sich auf unglücksfälle, notfälle. - trifft auf dich überhaupt nicht zu,
    du bist nicht verunglückt, du bist nicht in not.
    und das wichtigste hast du garnicht verstanden,
    - unter vermeidung "eigener" pflichtverletzung -
    und dies tut derjenige der dir insulin schenkt.
    hör auf mit gesetzen zu jonglieren die du nicht verstehst.
    von klausdn
  • A

    Rang: Gast
    am 25.02.2009 20:49:32
    Tierisches Insulin ist rezeptpflichtig und ausschl über einen Veterinärmediziner,Humanmediziner oder Pharmakologen erhältlich -die Hilfe derer nehme ich gerne in Anspruch um gut zu Überleben !
  • klaus nachtr.

    Rang: Gast
    am 25.02.2009 21:02:51
    nur hat das weder mit dem § hilfeleistung noch unterlassene hilfeleistung zu tun.
    bei dir geht es um etwas völlig anderes, nicht um die verschreibung, sondern um die bezahlung.
    und da deine argumentation schief ist stellt sich deine kasse quer. mit recht. von klaus nachtr.
  • rudi

    Rang: Gast
    am 25.02.2009 21:13:46
    würde mich mal interessieren, wenn anke
    mal ins kh muss.
    bekommt sie dann dort ihr schweineinsulin?
    ist das vorhanden? hat sie anspruch darauf?
    oder werden gar die ärzte wegen unterlassener hilfeleistung von ihr verklagt
    wenn sie es nicht bekommt?

    gruss rudi