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Brauche Hilfe: Antrag auf Schwerbehindertenausweis - Diabetes Typ 1

  • Rang: Erweitertes Mitglied
    Punkte: 0
    Beiträge: 33
    Mitglied seit: 10.10.2016
    am 22.10.2017 17:39:57 | IP (Hash): 1391898253
    Besteht die Verpflichtung dem Arbeitgeber über die Diabetes Krankheit zu informieren, falls man im Besitz eines Schwerbehindertenausweises wegen der Diabetes Erkrankung ist?
  • Rang: Erweitertes Mitglied
    Punkte: 0
    Beiträge: 48
    Mitglied seit: 03.06.2017
    am 23.10.2017 16:00:53 | IP (Hash): 1967663786
    Hallo,

    Quelle: http://www.schwbv.de/offenbarung_der_schwerbehinderung.html

    Der schwerbehinderte Mensch ist grundsätzlich nicht verpflichtet, für ihn ungünstige Umstände von sich aus mitzuteilen.
    So ist weder ein behinderter Mensch noch ein schwerbehinderter Mensch von sich aus verpflichtet, seine Schwerbehinderung oder Behinderung im Vorstellungsgespräch oder in seiner Bewerbung auf eine Arbeitsstelle zu offenbaren.

    Eine Offenbarungspflicht besteht allerdings dann:
    - wenn der schwerbehinderte Bewerber erkennen muss, dass er aufgrund seiner Behinderung, die von ihm geforderte Arbeit nicht erbringen kann oder

    - seine Behinderung eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit mit sich bringt, die für den vorgesehenen Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung ist.

    Viele Grüße
    Udo
  • Elfe

    Rang: Gast
    am 23.10.2017 19:38:54 | IP (Hash): 181266960
    Hallo M4x,
    als schon ziemlich erwachsener LADA mit über 20 Jahren in der Firma musste ich aus Arbeitssicherheitsgründen den insulinpflichtigen Diabetes angeben, bei Chefs und auch Kollegen (ggfs. Hilfe bei Unterzucker nötig).
    Den Schwerbehindertenantrag habe ich in erster Linie zum Kündigungsschutz gestellt, mit Hilfe der Schwerbehindertenbeauftragten, ein Glücksfall.
    Sie hat mit mir den Antrag ausgefüllt und auch verschickt.
    Habe keine eigenen Unterlagen mitgeschickt wie Blutzuckerwerte oder anderes, sondern nur die Diagnosen und die behandelnden Ärzte aufgeführt.
    Von mir 'gemeinen Patienten' wollten die gar nichts wissen, lief alles über die Ärzte, wie diese beurteilen, wie ich damit klarkomme.
    Per Post nach Hause erhielt ich dann den ersten Schwerbehindertenausweis mit 50 % GdB, allerdings befristet.
    Vor Ablauf der Befristung wurde wieder mit Hilfe der Schwerbehindertenbeauftragten ein Antrag auf Überprüfung gestellt - Liste Diagnosen und Ärzte nun länger -, neu ausgestellter Schwerbehindertenausweis ist nun unbefristet mit 70 % GdB.

    Wenn du einen Antrag stellen möchtest, dann nutze jetzt die Hilfe der Schwerbehindertenbeauftragten.
    So sieht das Formular aus:
    https://www.einfach-teilhaben.de/SharedDocs/Downloads/DE/StdS/laenderkarte_schwerbehindertenausweis/berlin_erstantrag_neufeststellungsantrag_pdf_ausfuellbar.pdf;jsessionid=D2B5EC897F8EBC696C1CF98D8EAD7937.2_cid330?__blob=publicationFile

    Generell keine Schwerbehinderte einzustellen, ist bei vielen Arbeitgebern gar nicht gegeben.
    Im Gegenteil, eine gewisse Anzahl soll eingestellt werden (im Verhältnis zur Mitarbeiteranzahl, sonst Strafzahlung).
    Und in manchen Stellenanzeigen steht sogar 'bei gleicher Qualifikation werden Schwerbehinderte bevorzugt'.
    Diabetiker benötigen keine Hilfsmittel oder sonstige besondere Gestaltung des Arbeitsplatzes, zumal du mit Pumpe und auch sonst bestens klar kommst.
    Also gute Voraussetzungen, was auch immer irgendwelche Leute an Vorurteilen mit dem Begriff 'Schwerbehinderung' assoziieren.

    Gruß Elfe
    Bearbeitet von User am 23.10.2017 19:41:07. Grund: Ergänzung Satzzeichen
  • Rang: Erweitertes Mitglied
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    Beiträge: 489
    Mitglied seit: 18.08.2017
    am 25.10.2017 20:30:27 | IP (Hash): 688584431
    Highner schrieb:
    Ich bin auch Sportler und gut eingestellt.
    Dennoch habe ich diesen Ausweis und entsprechend viel Urlaub.
    Die Steuervergünstigungen sind zu vernachlässigen.

    Du solltest folgendes bedenken:
    einmal Ausweis, immer Ausweis! Dieser ist für Einser nicht zeitlich begrenzt.
    Du kannst trotz Ausweis diese Behinderung Deinem Arbeitgeber verschweigen, musst aber darauf achten, das die Behinderung nicht auf deiner Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Ob das aber so rechtlich ok ist, kann ich Dir nicht sagen.
    Riesen Vorteil: Du bist kaum noch kündbar, wenn du die Probezeit bestanden hat.
    Generell gibt es kaum Nachteile. Evtl. bei einem Arbeitgeberwechsel könnte es problematisch werden, da nicht jeder einen Behinderten (Vorurteile- kennt Ihr ja) beschäftigen möchte.

    Um diese Behinderung auch wirklich beim Amt bescheinigt zu bekommen, musst Du ein Tagebuch über 3 oder 4 Monate führen. Aufgrund dieser Dokumentation wird entschieden. Ansonsten brauchst du nicht viel. Alles was das Amt dann noch benötigt (Arztbriefe usw,) besorgt es sich selber.





    Verlust des Führerscheins ist doch ein Argument. Zumindest in RLP muss man mit Diabetes zu einem Gutachter der Beurteilt ob der Diabetiker verantwortungsvoll am Straßenverkehrt teilnehmen kann, d.h nicht in einer Hypo oder Hyper. Beides kann die aktive Teilnahme am Straßenverkehr gefährden.