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Brauche Hilfe: Antrag auf Schwerbehindertenausweis - Diabetes Typ 1
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am 22.10.2017 01:18:11 | IP (Hash): 1318384874
Hallo,
liebe Forengemeinde.
Zur Zeit arbeite ich seit letzter Woche halbtags als insulinpflichtiger Typ 1 Diabetiker im Fraunhofer Institut in Berlin.
Da ich in meiner Bewerbung angegeben habe, dass ich Typ 1 Diabetiker bin, hat mich vor 2 Tagen der Schwerbehindertenbeauftragte des Instituts kontaktiert und mich nach einer Bescheinigung für meine Erkrankung gefragt.
Aktuell bin ich offiziell noch nicht als Typ 1 Diabetiker beim Landesamt für Gesundheit und Soziales in Berlin als Typ 1 Diabetiker registriert (habe also noch keinen Ausweis).
Allerdings habe ich noch ein offizielles Gutachten von dem Versorgungsamt aus dem Jahr 1999 das mir einen GdB von 50 bescheinigt.
Der Antrag ist aber damals irgendwie im Sand verlaufen (damals war ich 6 Jahre alt, meine Eltern haben sich schlussendlich gegen eine offizielle Bescheinigung ausgesprochen).
Hat jemand schon Erfahrungen mit einem erfolgreichem Antrag gemacht?
Welche Unterlagen neben dem offiziellem Antrag sind beizufügen um die Chancen auf einen Erfolg zu erhöhen?
Dazu muss ich sagen, dass ich durch eine High Fat , High Protein,, Low Carb Ernährung, regelmäßigen Sport und einer äußerst strikten Ernährung im Durchschnitt gut eingestellt bin, seit 5 Jahren nicht mehr beim Diabetologen war (mein Hausarzt stellt mir nur monatlich Rezepte aus / nimmt mir 1 mal im Jahr Blut ab); und ich Pumpenträger bin; kein Blutzuckertagebuch führe; aber ca 2000 gespeicherte Blutzuckerwerte in meinem aktuellem Messgerät habe.
Grüße -
am 22.10.2017 01:21:34 | IP (Hash): 1318384874
Ach ja, ich will eine Bescheinigung haben um
- Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage zu erhalten
- Steuervergünstigungen zu bekommen, um die höheren Krankenkassenkosten bezahlen zu können (bin noch Privat - versichert)
Grüße -
am 22.10.2017 01:27:52 | IP (Hash): 1318384874
Welche Auswirkungen kann ein Schwerbehindertenausweis in diesem Fall haben, falls ich mich für den Juni 2018 auf neue Stellen bewerben möchte? -
am 22.10.2017 09:31:10 | IP (Hash): 772279819
Wie Du's beschreibst, bist Du physisch in keiner Weise behindert. Als Personaler würde ich Dich mithin als Schnorrer einstufen und mit Deiner Bewerbung weiterschicken.
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Dieser Beitrag ist kein Ersatz für eine persönliche ärztliche Diagnose oder/und Behandlung. -
am 22.10.2017 09:44:35 | IP (Hash): 1507316894
Ich bin auch Sportler und gut eingestellt.
Dennoch habe ich diesen Ausweis und entsprechend viel Urlaub.
Die Steuervergünstigungen sind zu vernachlässigen.
Du solltest folgendes bedenken:
einmal Ausweis, immer Ausweis! Dieser ist für Einser nicht zeitlich begrenzt.
Du kannst trotz Ausweis diese Behinderung Deinem Arbeitgeber verschweigen, musst aber darauf achten, das die Behinderung nicht auf deiner Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Ob das aber so rechtlich ok ist, kann ich Dir nicht sagen.
Riesen Vorteil: Du bist kaum noch kündbar, wenn du die Probezeit bestanden hat.
Generell gibt es kaum Nachteile. Evtl. bei einem Arbeitgeberwechsel könnte es problematisch werden, da nicht jeder einen Behinderten (Vorurteile- kennt Ihr ja) beschäftigen möchte.
Um diese Behinderung auch wirklich beim Amt bescheinigt zu bekommen, musst Du ein Tagebuch über 3 oder 4 Monate führen. Aufgrund dieser Dokumentation wird entschieden. Ansonsten brauchst du nicht viel. Alles was das Amt dann noch benötigt (Arztbriefe usw,) besorgt es sich selber.
1 Benutzer dankte für diesen Nützlichen Beitrag. -
am 22.10.2017 12:01:06 | IP (Hash): 1391898253
hjt_Jürgen schrieb:
Wie Du's beschreibst, bist Du physisch in keiner Weise behindert. Als Personaler würde ich Dich mithin als Schnorrer einstufen und mit Deiner Bewerbung weiterschicken.
Seit wann stellt eine kaputte Bauspeicheldrüse die kein Insulin produziert keine Behinderung da?
Es ist Tatsache, dass ich im Gegensatz zu den vielen Typ 2 Diabetikern ABSOLUT gar nichts für meine Erkrankung kann (genetisch bedingt) (Im Gegensatz zu den 90% der Typ 2 Diabetiker, die sich in der Vergangenheit einen Dreck um ihre Gesundheit geschert haben).
Nur weil jetzt wieder der NEID bei einigen (z.B. Jürgen) hochkommt, dass ich es geschafft habe mit zuätzlichem erheblichen täglichen zeitlichen Mehraufwand und sehr starken Einschränkungen in meiner Ernährung ein halbwegs normales Leben zu führen !!!!
Ich habe trotzdem mit gelegentlichen Unterzuckerungen / Überzuckerungen zu kämpfen (Krankenhausaufenthalt vor 2 Jahren, wegen Unterzuckerung; Bewusstlosigkeit).
Geheilt bin ich auch nicht, von den ganzen sozialen Einschränkungen mal ganz zu schweigen.
Deshalb sehe ich da ein persöhnliches Anrecht auf diesen Schwerbehindertenausweis.
Bearbeitet von User am 22.10.2017 15:27:17. Grund: .... -
am 22.10.2017 12:16:15 | IP (Hash): 1391898253
@Highner:
Danke für deinen konstruktiven Beitrag. -
am 22.10.2017 15:28:08 | IP (Hash): 772279819
Den Neid hatten wir hier so ausdrücklich noch nicht. Wir hatten hier wohl aber Menschen mit Diabetes, die für ihren Beruf zu 100% körperlich einsatzfähig sein müssen und wollen, zuletzt hier eine Polizistin. Für die würde die selbstverständliche Einsortierung eines INSULINERs als schwerbehindert, wie Du sie beanspruchst, das berufliche Aus bedeuten. Sie müssen nämlich gegen so allgemein gehaltene Ansprüche wie Deinen nachweisen, dass ihr Insuliner-Status sie IN KEINER WEISE behindert.
Nicht wieder missverstehen wollen: Ich weiß von Insulinern, die es mit allem Aufwand und fortlaufendem Futter- und Spritz-Protokoll nicht schaffen, ihren BZ ohne häufige Hypos im gesunden Rahmen zu halten. Diese persönliche Behinderung können sie jeden Tag nachweisen, UND dieser persönliche Nachweis belastet auch niemanden, der für sich nachweisen will und kann, dass sein Insuliner-Status ihn persönlich in keiner Weise belastet.
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Dieser Beitrag ist kein Ersatz für eine persönliche ärztliche Diagnose oder/und Behandlung. -
am 22.10.2017 15:37:58 | IP (Hash): 1391898253
@Jürgen: Danke dass sind doch mal hilfreiche Informationen.
Also gibt es unter Umständen doch Nachteile offiziell als schwerbehindert zu gelten (bei berufsbedingten hohen körperlichen Anforderungen), so wie ich dass hier verstehe. -
am 22.10.2017 16:55:20 | IP (Hash): 772279819
Ich weiß von vielen Arbeitgebern, die generell keine Schwerbehinderten einstellen, weil sie selbst schon mal die Erfahrung gemacht oder in ihren Umfeldern gesehen haben, dass eine Kündigung aus ganz normalen betrieblichen Gründen unmöglich ist. Und ich weiß von ner ganzen Reihe Arbeitgeber, die INSULINER mit und ohne Ausweis nicht einstellen, weil sie Panik vor ihrer möglichen Verantwortung bei Unterzuckerungen haben.
Und ich weiß auf der anderen Seite von einigen Betroffenen, die ihren Insuliner-Status auf der Arbeit geheim halten, um innerhalb der Firma nicht auf einen langweiligen Rand-Job versetzt zu werden.
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Dieser Beitrag ist kein Ersatz für eine persönliche ärztliche Diagnose oder/und Behandlung. -
am 22.10.2017 17:39:57 | IP (Hash): 1391898253
Besteht die Verpflichtung dem Arbeitgeber über die Diabetes Krankheit zu informieren, falls man im Besitz eines Schwerbehindertenausweises wegen der Diabetes Erkrankung ist? -
am 23.10.2017 16:00:53 | IP (Hash): 1967663786
Hallo,
Quelle: http://www.schwbv.de/offenbarung_der_schwerbehinderung.html
Der schwerbehinderte Mensch ist grundsätzlich nicht verpflichtet, für ihn ungünstige Umstände von sich aus mitzuteilen.
So ist weder ein behinderter Mensch noch ein schwerbehinderter Mensch von sich aus verpflichtet, seine Schwerbehinderung oder Behinderung im Vorstellungsgespräch oder in seiner Bewerbung auf eine Arbeitsstelle zu offenbaren.
Eine Offenbarungspflicht besteht allerdings dann:
- wenn der schwerbehinderte Bewerber erkennen muss, dass er aufgrund seiner Behinderung, die von ihm geforderte Arbeit nicht erbringen kann oder
- seine Behinderung eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit mit sich bringt, die für den vorgesehenen Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung ist.
Viele Grüße
Udo
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Elfe
Rang: Gastam 23.10.2017 19:38:54 | IP (Hash): 181266960
Hallo M4x,
als schon ziemlich erwachsener LADA mit über 20 Jahren in der Firma musste ich aus Arbeitssicherheitsgründen den insulinpflichtigen Diabetes angeben, bei Chefs und auch Kollegen (ggfs. Hilfe bei Unterzucker nötig).
Den Schwerbehindertenantrag habe ich in erster Linie zum Kündigungsschutz gestellt, mit Hilfe der Schwerbehindertenbeauftragten, ein Glücksfall.
Sie hat mit mir den Antrag ausgefüllt und auch verschickt.
Habe keine eigenen Unterlagen mitgeschickt wie Blutzuckerwerte oder anderes, sondern nur die Diagnosen und die behandelnden Ärzte aufgeführt.
Von mir 'gemeinen Patienten' wollten die gar nichts wissen, lief alles über die Ärzte, wie diese beurteilen, wie ich damit klarkomme.
Per Post nach Hause erhielt ich dann den ersten Schwerbehindertenausweis mit 50 % GdB, allerdings befristet.
Vor Ablauf der Befristung wurde wieder mit Hilfe der Schwerbehindertenbeauftragten ein Antrag auf Überprüfung gestellt - Liste Diagnosen und Ärzte nun länger -, neu ausgestellter Schwerbehindertenausweis ist nun unbefristet mit 70 % GdB.
Wenn du einen Antrag stellen möchtest, dann nutze jetzt die Hilfe der Schwerbehindertenbeauftragten.
So sieht das Formular aus:
https://www.einfach-teilhaben.de/SharedDocs/Downloads/DE/StdS/laenderkarte_schwerbehindertenausweis/berlin_erstantrag_neufeststellungsantrag_pdf_ausfuellbar.pdf;jsessionid=D2B5EC897F8EBC696C1CF98D8EAD7937.2_cid330?__blob=publicationFile
Generell keine Schwerbehinderte einzustellen, ist bei vielen Arbeitgebern gar nicht gegeben.
Im Gegenteil, eine gewisse Anzahl soll eingestellt werden (im Verhältnis zur Mitarbeiteranzahl, sonst Strafzahlung).
Und in manchen Stellenanzeigen steht sogar 'bei gleicher Qualifikation werden Schwerbehinderte bevorzugt'.
Diabetiker benötigen keine Hilfsmittel oder sonstige besondere Gestaltung des Arbeitsplatzes, zumal du mit Pumpe und auch sonst bestens klar kommst.
Also gute Voraussetzungen, was auch immer irgendwelche Leute an Vorurteilen mit dem Begriff 'Schwerbehinderung' assoziieren.
Gruß Elfe
Bearbeitet von User am 23.10.2017 19:41:07. Grund: Ergänzung Satzzeichen -
am 25.10.2017 20:30:27 | IP (Hash): 688584431
Highner schrieb:
Ich bin auch Sportler und gut eingestellt.
Dennoch habe ich diesen Ausweis und entsprechend viel Urlaub.
Die Steuervergünstigungen sind zu vernachlässigen.
Du solltest folgendes bedenken:
einmal Ausweis, immer Ausweis! Dieser ist für Einser nicht zeitlich begrenzt.
Du kannst trotz Ausweis diese Behinderung Deinem Arbeitgeber verschweigen, musst aber darauf achten, das die Behinderung nicht auf deiner Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Ob das aber so rechtlich ok ist, kann ich Dir nicht sagen.
Riesen Vorteil: Du bist kaum noch kündbar, wenn du die Probezeit bestanden hat.
Generell gibt es kaum Nachteile. Evtl. bei einem Arbeitgeberwechsel könnte es problematisch werden, da nicht jeder einen Behinderten (Vorurteile- kennt Ihr ja) beschäftigen möchte.
Um diese Behinderung auch wirklich beim Amt bescheinigt zu bekommen, musst Du ein Tagebuch über 3 oder 4 Monate führen. Aufgrund dieser Dokumentation wird entschieden. Ansonsten brauchst du nicht viel. Alles was das Amt dann noch benötigt (Arztbriefe usw,) besorgt es sich selber.
Verlust des Führerscheins ist doch ein Argument. Zumindest in RLP muss man mit Diabetes zu einem Gutachter der Beurteilt ob der Diabetiker verantwortungsvoll am Straßenverkehrt teilnehmen kann, d.h nicht in einer Hypo oder Hyper. Beides kann die aktive Teilnahme am Straßenverkehr gefährden.