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Medizinische Fußpflege
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Knöpfchen
Rang: Gastam 29.04.2008 22:12:01
Hallo zusammen,
meine Mutter ist seit vielen Jahren Diabetikerin. Seit einiger Zeit geht sie regelmäßig mit Verordnung zum Podologen. Leider sind die Füße nach der Behadlung nicht optimal behandelt. Mal sind die Nägel viel zu kurz, die kaum vorhande Hornaut zu tief abgetragen oder sie trägt Schnittverletzungen davon. Meist schwatz er sogar noch Pflegecrems auf.
In der Nachbarschaft wohnt eine Fußpflegerin. Sie hat eine Zusatzausbildung für "diabetische Füße ?" absolviert.
Könnte diese Behandlung auch mit der Verordnung abgerechnet werden.
Bekannte von mir sagten, dieses sei möglich. Stimmt das? Wer hat Erfahrung und was müßen wir beachten.
Bin sehr unsicher.
Vielen Dank für Eure Antworten
Knöpfchen
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klausdn
Rang: Gastam 29.04.2008 22:57:34
hallo ,
eigentlich nur diese (mit diab zusatz) darf die für dmler verordnete pflege ausführen.
1. aufschwatzen soll man sich überhaupt nichts lassen.
2. in dem moment wo die gringste verletzung verursacht wird , -- aufstehen und gehen.
gerade bei dmlern heilt es oft schlecht, da ältere oft nicht so gut ihren bz fahren.
mfg. klaus von klausdn -
Helga Schulz
Rang: Gastam 29.04.2008 22:58:43
Ich habe meinen Arzt gefragt.Der hat mir eine Adresse von einen Fußpfleger gegeben, der mit Diabetikern Erfahrung hat. Ich wrde mich an deiner Stelle auch an meinen Arzt wenden.
Mfg
Helga von Helga Schulz -
Susanne Marquardt
Rang: Gastam 18.05.2008 09:44:07
Liebes Knöpfchen,
ich bin durch Zufall auf diese Seite gestossen. Ich interessiere mich für Diabetes sowohl aus privaten als auch beruflichen Gründen, denn mein Mann ist Diabetiker (ebenso seine Mutter und deren Mutter war es ebenfalls), zum anderen bin ich Podologin und bin ständig auf Weiterbildung diesbezüglich. Aber so ein Bericht wie der Deine hat mich wieder mal schockiert. Sicher, Podologen sind auch nur Menschen und machen Fehler (Verletzung). Aber a) muß ich wissen, wie ich meinen Patienten in diesem Falle versorgen muß und b) im schlimmsten Falle an den Arzt verweisen. Es ist mittlerweilen so, daß nur ein Podologe mit Kassenzulassung mit der Krankenkasse abrechnen kann. Solltest Du weitere Fragen diesbezüglich haben, so schicke mir einfach eine Email. von Susanne Marquardt