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Schwerbehindertenausweis?

  • Björn

    Rang: Gast
    am 27.06.2010 21:19:16


    Eine Frage hat man da ein Recht drauf ?
    Oder muss man das was besonders haben?

    Gruß
    von Björn
  • peter

    Rang: Gast
    am 27.06.2010 21:37:09
    einen sb ausweis bekommt wer vom zuständigen amt -früher versorgungsamt, heute unterschiedlich bezeichnet (amt für soziale dienste zb)
    eine behinderung von mindestens 50% zugesprochen bekommen hat.
    für einen insulinpflichtigen diabetes sind es zwischen 30-40%. in wirklichen ausnahmefällen 50%. wobei kinder anders und oft zeitlich begrenzt beurteilt werden, auch mit kennzeichen-
    zb h.
    kommen andere gründe dazu werden die "nicht" addiert (zb 40+30=70) sondern anteilmäßig berücksichtigt, bei 40+30+20 kommt dann meist 50-60% raus.
    ohne ärztliche atteste, wird nichts anerkannt.
    dauer zwischen 2 monate bis 1,5 jahre bis antwort kommt. geltung allerdings rückwirkend bis antragstellung. von peter
  • Björn

    Rang: Gast
    am 27.06.2010 21:57:50


    das komische ich hatte ja einen. Nun bin ich 18 J. und musste ihn wieder abgeben laut Versorgungsamt.

    Gruß von Björn
  • peter1

    Rang: Gast
    am 27.06.2010 22:32:02
    genau das meinte ich mit zeitlicher begrenzung bei kindern. wenn mit 18j eine neufeststellung mit 40%
    (die kommt schriftlich und ist das entscheidende papier - nicht der ausweis) wird der ausweis entweder eingezogen oder da nicht verlängert ungültig. der einspruch gegen den og bescheid muß fristgemäß innerhalb (x tage-steht drauf ) eingereicht werden. ist dieser versäumt hilft nur ein verschlechterungsantrag(auch mit begründung und attest) um wieder auf 50% zu kommen.
    das gleiche gilt wenn man den ausweis wieder loswerden möchte, wegwerfen/verbrennen alles sinnlos, der schriftliche bescheid ist maßgebend,
    dann muß man einen -verbesserungsantrag- schreiben, dem wird recht zügig stattgegeben und es kommt ein neuer bescheid . und weg ist der ausweis. von peter1
  • Frage

    Rang: Gast
    am 28.06.2010 11:54:47
    Hallo Björn, du hattest vermutlich was mit Begleitperson?

    Wenn es nicht zu indiskret ist, darf ich fragen, wofür du den Ausweis hattest?

    Stand ein Befristungszeitraum drauf und er ist einfach nur abgelaufen?

    So oder so, wenn die gesundheitliche Einschränkung noch besteht, ruf die Behörde an und frag dort nach, was du tun sollst/musst. von Frage
  • Björn

    Rang: Gast
    am 28.06.2010 20:18:28

    Hallo,

    ja, ich glaube das war was mit Hilsbedürfdig.Konnte damit auch kostenlos Zug fahren.Und eine Begleitperson konnte z.b. mit in den Zoo kostengünstiger oder umsonst? Weis ich jetzt nicht mehr so genau.

    Den Ausweis hatte ich wegen der Diabetis.
    Nein abgelaufen war er nicht.

    Laut schreiben des Versorgungsamt bin ich jetzt nicht mehr drauf angewiesen. Die hatten sich wohl bei meinem damaligen Arzt erkundigt.

    Ich komme jetzt auch nur darauf weil meine Beraterin beim Arbeitsamt mich drauf ansprach. Das Diabetiker einen Schwerbehindertenausweis haben. von Björn
  • peter

    Rang: Gast
    am 28.06.2010 20:58:27
    hallo björn,
    bitte lies genauer was da steht.
    daß das h wegfällt ist nicht neu das ist bei allen dmlern so. und hat mit dem ausweis absolut nichts zu tun ( das ist ein merkzeichen wie g(gehbehindert)
    b(blind) usw die spezielle vorteile bringen.
    es gibr auch kinder ohne ausweis (40%) die trotzdem das h haben.
    die beim arbeitsamt haben null ahnung, nein der dm ist nicht automatisch 50%.=ausweis.
    und wenn nur das h wegfällt und du einen ausweis hast - > dann hast du 50% und der ausweis gilt weiter. nur die vorteile des h fallen weg.- aber das ist bei allen so. daher no problemo
    von peter
  • Meinung

    Rang: Gast
    am 01.07.2010 11:47:19
    Björn, der ist sicher NUR deswegen weggefallen, weil du eben jetzt volljährig bist und einen eigenen Antrag stellen müsstest, falls du meinst, einen haben zu müssen.

    Den Antrag hat damals deine Mutter gestellt.
    Und nun musst du dich eben selbst um deine Belange kümmern. So ist das.

    Wie gehts denn deinem Diabetes so? von Meinung
  • peter

    Rang: Gast
    am 01.07.2010 12:27:16
    ist nicht ganz richtig,
    es ist völlig egal wer den antrag stellt, bzw gestellt hat. und wann.
    "wenn" 50% gdb bescheinigt sind, und nur das H
    wegfällt ist der ausweis nicht eingezogen sondern nur zum umschreiben ohne H weg und kommt zurück.
    grundsätzlich : "nur" der Bescheid ist geltend,
    und wenn etwas wegfällt gibt es einen neuen Bescheid, und wenn da was nicht passt muß man widerspruch einlegen. (und das fristgerecht)
    von peter