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Behindertenausweis - Grad der Behinderung

  • Jürgen Schnaupel

    Rang: Gast
    am 28.03.2007 02:09:50
    Bei der Beantragung eines Behindertenausweises wird der Behinderungsgrad offenbar sehr unterschiedlich festgelegt. Bei Diabetes 2, Bluthochdruck und erheblichen Wirbelsäulenschäden wurden mir vom Versorgungsamt Dortmund jetzt gerade mal 20 % Behinderung zuerkannt. Ich überlege, ob ich Widerspruch gegen den Bescheid einlege. Hat jemand ähnliche oder andere Erfahrungen aus neuester Zeit ?
  • SabineM

    Rang: Gast
    am 28.03.2007 11:42:39
    Ich habe Typ1 Diab. (seit über 40 Jahren!!)mit vielen Langzeitschäden, dann noch Krebs, und so einigen anderen Erkrankungen bis zur Krebserkrankung hatte ich auch 60% (betreffs des Diab., Augenlasertheraphie, Schmerztherpien usw.). In Widerspruch gehen kann man immer, aber ich glaube nicht das der Grad höher eingestuft wird, doch ausprobieren kann man es auf jeden Fall. Ich wünsche viel Erfolg und alles Gute für die Gesundheit!
  • Jürgen Schnaupel

    Rang: Gast
    am 28.03.2007 23:33:00
    Danke für die Antwort.
    Mein Eindruck ist, dass bei der Zuerkennung des Behinderungsgrades neuerdings noch restriktiver verfahren wird als bisher schon. Bis Ende 2005 berichten viele im Forum von einer Standardeinstufung allein für Diabetes von 40 %. Offenbar haben sich seitdem die Einstufungsregeln nochmals verschärft.
    Ich hoffe noch auf weitere Antworten, um mir ein klareres Bild machen zu können.
    Wünsche ebenfalls gute Gesundheit.
  • SabineM

    Rang: Gast
    am 29.03.2007 10:05:27
    Ich bin es noch einmal. Ja, das glaube ich auch! Ich habe z. Z. eine Behinderung von 100 Grad und bekomme eine EU Rente. Selbst bei diesem Behinderungsgrad muss ich eine Verlängerung beantragen und ich habe starke Zweifel, dass ich weiterhin die EU-Rente bekomme. Nun hoffe ich, dass Sie wirklich noch anderweitig Zuschrift erhalten, denn vielleicht bin ich ja etwas voreingenommen, denn ich habe diesbezüglich schon einiges "erkämpfen" müssen (also mit Ablehnung von Behörden habe ich so meine Erfahrung!!!).
    Weiterhin alles Gute!!!!!!!!!!!!!!!!
  • Pia

    Rang: Gast
    am 03.04.2007 15:39:43
    Ich habe eine Bitte: Könnt Ihr nicht bitte wenigstens unter einem Namen schreiben. Muss ja nicht der richtige sein, ich finde es blööd, einerseits habt Ihr so viel Vertrauen zu uns und bittet um Rat, aber wenn ich dann zwischen 5 verschiedenen Anonymen hin und herlese, kann ich nix mehr zuordnen.
    Soviel ich weiß, bringt "normaler" Diabetes Typ II 20 %. Ich habe wegen einer Unterschenkelamputation 50 und bekam eine Erhöung auf 70 wegen des Diabetes, der dazu kam. entscheidend für den Behinderungsgrad sind die irreversiblen Schäden oder Krankheiten.
    Auch bei einem Wirbelsäulenschaden gibt es exakte Listen und Tabellen, nach denen der Grad der Behinderung zugeordnet wird.
    Wieviel % hast du denn bekommen? Aif jeden Fall werden die "Geschichten" getrennt bewertet. von Pia
  • Liza

    Rang: Gast
    am 06.04.2007 00:11:00
    Widerspruch nach Feststellungen des Versorgungsamtes bringen Ärger, Kosten und sonst gar nix.

    (Die einzige Ausnahme, der/die Richter am Sozialgericht sind ebenfalls Diabetiker.)

    Bluthochdruck und Diabetis wurden bei mir auch anerkannt aber gar nicht erst bewertet, die sind einfach nur dazu geschrieben worden.

    Sei mit deinen 20 % zufrieden. Wenn im Laufe der Zeit mehr dazu kommt, melde es nach und achte dann darauf, dass es auch % gibt. Dann solltest du Widerspruch einlegen.

    Frohe Ostern
    Liza
  • Jürgen

    Rang: Gast
    am 09.04.2007 13:43:44
    Danke Pia und Liza!

    Den Hinweis auf die Namensnennung im Forum finde ich gut, einem Neuling sei bitte verziehen!

    Ich bin inzwischen weiter gekommen: Grundlage der Bewertung sind normalerweise die vom Bundesgesundheitsminister herausgegebenen "Anhaltspunkte" (siehe http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm). Vereinzelt hatten Gerichte davon abweichend höhere Behinderungsgrade nach den Vorgaben der Deutschen Diabetes-Gesellschaft anerkannt, dem hat zumindest in Nordrhein-Westfalen das Landessozialgericht mit Urteil L 7 SB 39/05 vom 31.08.2006 ein Ende gemacht und die "Anhaltspunkte" bei Diabetes für verbindlich erklärt. Danach entspricht meine Einstufung den derzeitigen Regelungen.

    Auch von anderer Seite wurde mir bestätigt, dass Widersprüche gegen den Bescheid des Versorgungsamtes außer Ärger und Arbeit nichts bringen, wenn nicht eindeutig gegen die "Anhaltspunkte" verstoßen wurde.

    Mal sehen, was die weitere Entwicklung bringt.

    Danke an alle Diskussionsteilnehmer.

    von Jürgen
  • behindi

    Rang: Gast
    am 11.07.2007 21:16:26
    Hallöchen also ich hab mit dem Thema schon so viel Stress gehabt dass ich Anonym bleiben möchte meine Erfahrung Hi Hi........ vor ca. 30 Jahren bekam ich für Diverse Leiden 80% nach Verschlimmerung 10 Jahre später 90% bei immer gleichbleibender, sich nur leicht verschlechternder Lage dann auf einmal 40% nach Einspruch dann 50 % nach Einspruch dann 60 % ich gebe es auf da kennt sich keiner aus ich glaub die vom Amt am wenigsten viel Erfolg in die Runde ein Nichtwissender.
  • Jürgen

    Rang: Gast
    am 20.07.2007 02:02:10
    Hallo Anonym vom 11.07.07!
    Deine Geschichte zeigt, dass die Vergabepraxis bei Behindertenausweisen vor allem von den jeweiligen Zielsetzungen der Sozialpolitik abhängt. Der Krankheitszustand des Betroffenen ist eher zweitrangig und stellt nur noch das Spielfeld der öffentlich-bürokratischen Sesselfurzer-Ärzte dar.
    In NRW werden das ab sofort nicht mehr Ärzte der Versorgungsämter sein, sondern die AMTSärzte der Kreise und kreisfreien Städte. Dass sich dadurch zukünftig eine Verbesserung im Antragsverfahren ergibt, glaubt wohl niemand.
    Das Ganze passt perfekt in die Entwicklung der gesamten Sozialpolitik der letzten 25 Jahre, Fortsetzung ist garantiert.
    Also: bleibt alle schön gesund, Schwächen kann sich heute niemand leisten!
    Jürgen Anonym
  • Peterlein

    Rang: Gast
    am 19.11.2007 19:08:27
    Ich kann die Ignoranz und Unfähigkeit nur bestätigen.
    Im Rahmen der Widersprüche befindet einer für einen Typ 1 Diabetes mal 30 Prozent. Danach mal 40%. Dann mal wieder 30%. Nur will keiner die Tabelle der DDG anwenden, die in sich stimmig ist.