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Studiengebührenerlass?
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Sebi
Rang: Gastam 08.01.2007 19:38:10
Hallo!
Ich bin ein Student mit Diaetes Typ 1 und studiere. Ich habe gehört, dass es möglich ist bei Behinderungen nach Paragraph 2 des SGB lX einen erlass der komenden Studiengebühren zu beantragen.
Kann ich das auch? Wenn ja was muss ich dafür alles machen?
MfG Sebi -
Pia
Rang: Gastam 09.01.2007 14:57:46
Am besten, du fragst bei deiner Uni nach, denn so wie die Gebühren von Uni zu UNi verschieden sind, sind es auch die Bestimmungen für die Länder. Oder du schaust im Schwerbehíndertengesetz nach. Und das findest du im Internet. Aber mal anders gefragt: Weshalb solltest Du wegen Diabetes die Studiengebühren erlassen bekommen? Ich sehe keinen Grund... von Pia -
Gerald
Rang: Gastam 14.01.2007 22:12:52
Hallo Sebi,
nicht falsch verstehen, aber beeinträchtigt dich dein Diab beim Studium?
Ich denke eher nein und sehe darin dann eher ein schmarotzen bei der Sozialkasse.
Aber muss jeder selber wissen.
Gruß von Gerald -
Sam
Rang: Gastam 15.01.2007 19:42:38
Natürlich ist man durch den diabetes beim studium beeinträchtigt... vor allen dingen, wenn man vielleicht nicht exakt eingestellt ist. Ich fange nächstes Jahr an zu studieren & soweit ich weis, werden ab einer behinderung von 50% die studiengebüren erlassen!!!
n´ Gruß! von Sam -
F@ih
Rang: Gastam 19.01.2007 17:11:58
Also...ein Freund von mir hat an der FH Coburg nun seinen Erlass erhalten..er ist Asthmatiker...
bin selber Diabetiker, Typ1...muss mich informieren, ob ich ebenfalls diesen Erlass erhalte...
aber, beim Asthma gibt es ja einen "Behindertenausweis" (zumindest hat er einen 30%igen)..ob bei mir eine Bescheinigung über meine Krankheit ausreicht? We´ll see..
von F@ih -
hannes
Rang: Gastam 25.01.2007 20:00:21
ob diabetes beim studium beeinträchtigt? aber ja. hypo kommt ohne vorwarnung, und dann sitzt du da, kriegst nichts mehr mit und versuchst verzweifelt, dein traubenzucker zu essen. kommilitonen schauen dich schief an, als ob du einen knall hast, und für 20-40 minuten bist du völlig fertig. so normal essen und spritzen ist im uni-alltag nicht immer möglich. oder du mußt spritzen, willst aber die verantaltung nicht verlassen. nicht spritzen? im horsaal abdrücken? von hannes -
Norbert Mohr
Rang: Gastam 05.02.2007 23:17:14
Die ersten Entscheidungen sind gefallen. Verschiedene Hochschulen haben Typ 1-Diabetiker inzwischen von den Studiengebühren befreit. Allerdings gibt es offensichtlich Unterschiede bei der Auslegung des Gesetzes durch die Hochschulen und Universitäten.
Die ersten Rückmeldung von Betroffen haben mich inzwischen erreicht. So hat es z.B. bei der Uni Würzburg ausgereicht, dem Antrag auf Befreiung von den Studiengebühren die Kopie des Schwerbehindertenausweises (bekommt man ab einem GdB von 50) und eine Stellungnahme des Studenten (warum der Diabetes studienerschwerend ist) beizugeben. Die Befreiung gilt für ein Jahr und dürfte problemlos verlängert werden.
Die Entscheidung der Hochschule für Musik in Würzburg steht noch aus, dürfte aber ebenfalls positiv verlaufen. Hier war neben dem Befreiungsantrag eine Kopie des Schwerbehindertenausweises gefordert.
Der Uni Bayreuth hat z.B. der Befreiungsantrag mit der Kopie des Schwerbehindertenausweises nicht gereicht; es wurde zusätzlich ein fachärztliches Attest gefordert, dass sich der Diabetes studienerschwerend auswirkt - auch hier steht eine (sicher positive) Entscheidung noch aus. von Norbert Mohr