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Meiner Meinung nach Mißbrauch von Pflegegeld
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Gerhard Völker
Rang: Gastam 04.12.2006 11:17:51
Meine Schwiegermutter ist in Pflegestufe 1 und bekommt somit 205 ¤ Pflegegeld, meine Frau ist als Pflegende eingetragen und opfert sich in Bezug auf die Hilfe- stellungen bei meiner Schwiegermutter auf.
Diese zahlt ihr keinen Cent von dem Pflege- geld, sie bräuchte es selbst, bekommt aber genügend Rente und hat ein ansehnliches Sparguthaben.
Folglich kommt das Pflegegeld auch noch auf das Konto und mein Schwager, der für seine Mutter so gut wie keinen Finger krumm macht, erbt dann davon die Hälfte.
Dies ist meiner Meinung nach nicht im Sinne des Pfegegeldes.
Was kann man da unternehmen. -
check this out
Rang: Gastam 11.12.2006 18:12:07
Vileicht wäre es gut wenn deine Frau einfach mal mit deinem Schwager an einen Tisch sitzt und darüber sprechen...
vg von check this out -
Hans
Rang: Gastam 20.12.2006 20:12:50
Hallo,
entweder Du machst etwas aus Nächtenliebe und damit kostenlos oder Du machst es für Geld.
Wenn deine Frau die Pflege kostenlos macht und nichts dafür fordert dann ist es ihr Problem. Wo liegt hier der Missbrauch?
Deine Frau muss sich entscheiden, entweder auf der Basis von Geld oder kostenlos.
Eine einfache aber auch klare Entscheidung.
Grüße von Hans
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Franz Messing
Rang: Gastam 05.01.2007 12:29:30
Ich bin auch in Pflegestufe 1 und mein
Tochter hilft jeden morgen ca 2 Stunden
meine Frau bei der Morgenpflege. Sie be-
kommt selbstverständlich die Hälfte des
Pflegesatzes mit.
Man soll ja aus der Pflege kein Geschäft
machen.
LG Franz. von Franz Messing -
Kati
Rang: Gastam 11.02.2007 21:20:45
Nein ich will nicht an meinem Kind verdienen. Sie pflegt mich. Also gehört ihr auch das Pflegegeld und noch etwas mehr. -
sabine
Rang: Gastam 08.03.2007 19:05:35
Das Pflegeld ist ausschlieslich für die Pflegeaufwendungen bestimmt. Es ist kein zusätzliches Einkommen. Ein Teil fällt sicherlich unter Familienhilfe, wenn man aber als Pflegeperson eingetragen ist steht einem auch was zu.
Es werden sogar Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt, wenn eine bestimmte stundenzahl überschritten wird