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Diabetes - Behindertenausweis
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Seppel
Rang: Gastam 11.08.2010 13:32:33
Einen Behinderten-Parkausweis bekommst du nur, wenn du die Zusatzeinstufung aG oder Bl (außergewöhnliche Gehbehinderung oder Blindheit) erhälst. Das gibts bei einfacher Diabetes nicht. -
Gast
Rang: Gastam 30.04.2012 17:17:13
ich habe eine frage leide unter bluthochdruck diabetes noch mit tabletten habe hautkrebs asthma und bronchitis übergewicht becken um 2 cm verschoben und jetzt kam noch die gicht dazu habe einen rollater verordnet bekommen hatte mit 50 bereits einen schlaganfall bekomme ich mit all diesen krankheiten einen behindertenausweiss
vielen dank im voraus -
Gast
Rang: Gastam 20.10.2012 00:47:38
Gast schrieb:
Hallo Marina,
hast Du selber auch TYP-1 Diabetis?????
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am 06.06.2013 14:16:34
heut kam der anruf das pflegegeld abgelehnt wurde. anscheinend mit der begründung wir hätten nur einen mehraufwand von 7 minuten am tag. -
Gast
Rang: Gastam 26.06.2013 19:39:08
Hallo Zusammen ....
Habe selten so gelacht --- !
Allso .. wer bei Diabetis mindestens 4 mal täglich misst und spritzt bekommt meist einen
GdB 50 % -- muß aber genau Buch führen ! Bei weniger als 50 % unbedingt Einspruch einlegen.
Ab einem GdB von 50 % gibt es einen Ausweiß .. !
und 5 Tage mehr Urlaub !
dabei hat man einen erweiterten Kündigungsschutz ..
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Parken auf Behinderten-Parkplätzen ....
dazu braucht man einen GdB von min. 80% und die Kennbuchstaben aG.!
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Behindert und Motorradfahren ....
Ich bin Gehbegindert .. habe alles umbauen lassen ..
Auto - Sitzschiene verlängert ....
Fahrrad - Exzentertretkurbel ....
Motorrad - umbau auf Handschaltung --
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Einige Sachen bekommt man über " Teilhabe am Arbeitsleben" bezahlt ...
Gruß
Josef -
Gast GDB40
Rang: Gastam 30.09.2013 16:29:49
Hallo,
ich habe Diabetes 1 und habe einen GdB von 40 zuerkannt bekommen mit folgender Begründung:
"Eine dauerhafte Einbuße der körperlichen Beweglichkeit besteht nicht"
Lohnt es sich, Einspruch einzulegen? Falls ja, mit welcher Begründung?
Danke für eure Hilfe!
Gast GDB40 -
Gast
Rang: Gastam 30.09.2013 17:36:36
natürlich einspruch, es geht doch überhaupt nicht um beweglichkeit, sondern um das gesetz, und das sagt wer mehr als 4 mal täglich insulin spritzt und die dosis selbst anpasst, erhält 50% gdb.
die haben ihre hausaufgaben nicht gemacht. -
Gast GDB40
Rang: Gastam 02.10.2013 16:47:53
Danke für die Info!
Nur, wie begründe ich den Einspruch? Gibt es ein Gesetz, auf das ich mich berufen kann?
Gruß
Gast GDB 40 -
Gast
Rang: Gastam 02.10.2013 18:59:57
www.diabetes-und-recht.de/bundessozialgericht-urteil-vom-25-10-2012-. -
Gast GDB40
Rang: Gastam 07.10.2013 15:31:43
Vielen Dank für die Antwort...allerdings verstehe ich ehrlich gesagt dieses Juristendeutsch selbst nach mehrmaligem Durchlesen nicht...vielleicht kann ja jemand mit mehr juristischem Verständnis das ganze in einem Satz zusammenfassen oder erklären ? So in etwa: "Hiermit erhebe ich Einspruch aufgrund §0815, Absatz ..."...oder hat jemand eine bessere Idee?
Danke! -
am 10.11.2013 20:37:11
Leg' Widerspruch ein mit Hinweis auf die "Zweite Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 14. Juli 2010 (BGBl. 2010, 928)" (entspr. URL: http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/AENDERUNGSVERORDNUNGEN/Zweite_Verordnung_zur_Aenderung.html). Entscheidend ist dabei, ob bei dir folgendes zutrifft: "Die an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein. Der GdS beträgt 50."
Irgendetwas ist doch immer...
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Gast
Rang: Gastam 11.11.2013 20:25:48
hallo, mehr wie GdB 40 und die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen bekommt man nicht. Ich kann dir nur raten, schon deine Nerven. Auch ich war vorm Sozialgericht und habe dadurch wenigstens die Gleichstellung bekommen. -
am 04.05.2016 21:59:22 | IP (Hash): 1493137003
Behindertenausweis werde ich erst mal nicht den Antrag stellen. Auf Grund der Gedanken zu den Nachteilen (Job) laß ich es besser. Vielleicht sollte ich im Alter darüber nachdenken, aber derzeit bin ich einfach viel zu jung, um genau zu wissen, ob ich meinen derzeitigen Job behalten werde. Und dann auf Hartz IV angewiesen zu sein? Da ziehe ich einen Job ohne Behindertenausweis erst mal vor. Auch wenn der Gesetzgeber in Sachen Behinderung einiges den Firmen vorschreibt, sieht die Realität leider anders aus. Das sind mir die Vergünstigungen im gesellschaftlichen Leben nicht wert, wenn das gesellschaftliche Leben ohne Job ohnehin flöten gehen könnte. Da trösten die 5 Tage zusätzlichen Urlaub auch nicht hinweg, wenn man ganz lange Zwangsurlaub nehmen muß.
Allerdings dachte ich bislang immer, dass ich alle Zuzahlungen zu den Medikamenten bei Diabetes auch allein leisten muß. Kinder unter 18 sind zwar auch immer Zuzahlungsbefreit, aber fast alle Medikamente sind damit nicht zwangsläufig von der Zuzahlung befreit, wie ich bei jedem Medikament, was man für Grippe & Co bei den Kindern benötigt, feststellen durfte. Bekomme ich die Anträge bei meiner Krankenkasse? Und gilt die eventuelle Zuzahlungsbefreiung oder -minderung ab Tag der Antragstellung oder ab Bekanntwerden der chronischen Erkrankung?
Und nein, mir geht es nicht darum, mit meiner Krankheit Geld zu verdienen, sondern das Wenige, was ich verdiene, nicht nochmal um die Hälfte zu verringern (Alleinerziehend mit Zwillingen, die kein UHG vom Vater erhalten). Da können (derzeit noch unplanbare) Mehrbelastungen zum echten Problem werden.. -
am 08.05.2016 09:25:24 | IP (Hash): 356259660
Hallo silentscream,
du musst 1% vom Bruttojahreslohn bei der Krankenkasse hinterlegen und dann bist du Zuzahlungsbefreit.
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Elfe
Rang: Gastam 11.07.2016 18:38:28 | IP (Hash): 616579549
Hallo,
Diabetes alleine ergeben i.d.R. max. 40 GdB.
Hat man allerdings noch zusätzliche gesundheitliche Einschränkungen, kann das eine Erhöhung in Summe ergeben größer 50 GdB.
Da ich mein berufliches Umfeld sowieso informieren musste - Arbeitssicherheit, Hilfe bei Unterzucker - habe ich den Antrag gestellt. Das sind ja nicht nur 5 d Zusatzurlaub.
Es gibt auch einen gewissen Kündigungsschutz, wenn man mal nicht so optimal funktionieren kann - das war für mich der Hauptgrund.
Einen Pauschalbetrag bei der Steuer absetzen zu können, ist auch gut.
Nach befristetem Ausweis und erneuter Überprüfung ist ein noch größerer GdB herausgekommen und ist nun unbefristet.
'Gesellschaftlich' bringt das eher nichts, habe bisher noch keine z.B. Eintritt-Vergünstigung nutzen können. Solange man keinen Buchstaben (z.B. G für gehbehindert) im Ausweis vermerkt hat, scheint das eher nicht viel zu bringen (Ausnahme ADAC).
Meinen PKW-Führerschein habe ich noch - da gibt es keinen automatischen Entzug. Jedoch muss man, falls man in einen Unfall verwickelt wird, glaubhaft darlegen, daß man den Diabetes gut unter Kontrolle hat, und nicht mit Unterzucker unterwegs war.
Mit besten Grüßen
Elfe
Für weitere Informationen siehe
https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/MenschenmitBehinderung/Gleichstellung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI486069
http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Ausb_Arbeit/Schwerbehinderung/Gleichstellung/gleichstellung_node.html
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am 09.07.2017 13:59:10 | IP (Hash): 1276854643
Hallo Zusammen,
ich habe mir alles mal durchgelesen.
Bei mir ist es so, habe Diabetes jetzt seit ca. 6 Jahren. Die Bauchspeicheldrüse musste wegen Krankheit raus.
Dieses Jahr kam die Schilddrüse dazu.
Durch die ganzen Krankheiten habe ich GdB 90 bekommen..
Beim letzten Personalgespräch wurde mir nahe gelegt mal über eine Abfindung nachzudenken, da ich öfters mal Krank bin.
Das habe ich Abgelehnt da ich noch ca. 7 Jahre zur Rente habe. Dann würde mir gesagt es kommt dann zur Betriebsbedingten Kündigung.
Ich habe nur auf mein GdB 90, das ich IG Metaller bin, dem VdK angehöre und das Integrationsamt auch noch ein Wort mit zu reden hat.
Dann war ab diesem Zeitpunkt Ruhe mit der Kündigung.
Gott sei Dank hatte ich einen Schwerbeschädigten Ausweis.
Ab GdB 40 kann man auf Antrag sich ja auch mit GdB 50 gleichstellen lassen.
Hat schon Vorteile.
Gruß an Alle
T. Kraus
Weinheim/Bergstraße -
am 05.10.2017 10:28:56 | IP (Hash): 851986396
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am 13.11.2017 12:43:33 | IP (Hash): 587996741
Ich habe in meinem Bekanntenkreis auch 2 Menschen, die zwar einen Behindertenausweis beantragen könnten es aber nicht tun (ich weiss jedoch nicht, wieviel Prozent sie kriegen würden). Bei einem Arbeitsplatzwechsel sollte es für ein Unternehmen nicht von großer Relevanz sein, ob jemand behindert ist, wenn er nahezu zu 100 Prozent einsatzbereit ist. -
am 22.12.2017 17:58:36 | IP (Hash): 1757418229
Nach meiner Erfahrung gibt es da wirklich so gut wie nur vorteile. Parkplätze, beim Arbeitsplatz ebenfalls. Ich würde einfach mal so einen beantragen oder mich informieren, was für die Beantragung alles gegeben sein muss. -
am 23.12.2017 17:07:32 | IP (Hash): 657511695
Hallo,
Ich bin Ingenieur und hätte da noch ein Argument für Euch, wenn es zu Personalgesprächen kommt.
Der Diabetes hat durchaus auch Vorteile. Der Diabetiker ist dadurch gewohnt, sehr strukturiert zu arbeiten. Für Bürojobs sicher kein Nachteil.
Weiter ist der Gesundheitszustand ja sehr gut überwacht.
Habe meinen Diabetes jetzt seit 30 Jahren. Wegen dem alleine war ich ewig nicht krank. Und wenn er -warum auch immer- mal spinnt (Kriterium für mich: über 350, unter 60): dann hab ich ja die 5Tage noch.
Bin jetzt aber auch keiner der sich in die Ecke verkriecht und sein Leid bejammert! HbA1c um die 6,8, also nicht perfekt.
Lasst Euch nicht unterkriegen!
Frohe Weihnachten
Winni