Willkommen Gast! Um alle Funktionen zu aktivieren musst Du Dich Anmelden oder Registrieren.
Diabetes - Behindertenausweis
-
Peggy
Rang: Gastam 12.07.2005 09:38:35
Hallo,
mein Freund (29) hat seit 5 Jahren Diabetes. Nun überlegt er, ob er einen Antrag auf "Behinderung" bzw. halt so einen Ausweis stellen sollte.
Welche Vor- bzw. Nachteile hat das denn? Bekommt er da steuerliche Begünstigungen oder sowas? Und vor allem welche Nachteile könnten dadurch auftreten??? Würd ihm da eventuell der Führerschein fürs Motorrad entzogen, kann das passieren???
Wäre echt lieb wenn mir jemand schreibt der solch einen Antrag schon gestellt hat und mir da genau sagen kann was das beinhaltet.
Vielen lieben Dank. von Peggy -
Tom
Rang: Gastam 15.07.2005 04:49:06
Hallo Peggy,
ich habe seit ein paar Jahren diesen Ausweis, bin 50% behindert und habe dadurch eigentlich nur Vorteile, z.B. 5 Tage mehr Urlaub (AG ist gesetzlich dazu verpflichtet), einen Steuerfreibetrag, bei der Krankenkasse nur noch 1% Zuzahlung auf alles, statt 2%, billiger in den Zoo ;) usw. den Führerschein kriegst Du als Diabetiker eigentlich nur abgenommen, wenn Du wegen dieser Krankheit auffäliig wirst, also z.B. wegen einer Hypo einen Unfall baust oder so, weil damit sozusagen kalr ist, dass Du Deine Krankheit nicht beherrscht, deshalb bei Hypo rechts ran fahren...
Dein Freund brauch sich keine Gedanken machen wegen demMopedd Schein, habe ich auch wenn nix passiert, dann fährt er noch mit 80 Motorrad. Den Ausweis bekommt Ihr beim zuständigen Amt für Soziales und Versorgung.
Beste Grüße
Thomas von Tom -
Heidi G.
Rang: Gastam 15.07.2005 13:10:55
Hallo, Peggy!
Stimmt alles, aber es gibt auch einen Nachteil.
Falls dein Freund irgendwann den Arbeitsplatz wechseln will, ist ein Behindertenausweis sehr
hinderlich.
Es gibt genügend nicht Behinderte mit weniger Urlaubsanspruch usw.
Ich würde mir das 3x überlegen.
Gruss, Heidi von Heidi G. -
Heidi G.
Rang: Gastam 15.07.2005 13:21:27
Hab noch was vergessen, unter 50% gibt es gar nichts an Vergünstigungen, die Versorgungsämter sind angehalten, möglichst unter 50 % zu bleiben und wenn dein Freund gut eingestellt ist, hat er wenig Chancen, da bleibt man oft mit 40% ohne jeden Vorteil, aber mit besagten Nachteil eher bestraft.
Tschüs, Heidi von Heidi G. -
Tom
Rang: Gastam 16.07.2005 01:30:00
Hallo Heidi,
mit dem AG wechsel hast Du ja recht, aber AG müssen auch Strafe zahlen, wenn Sie zuwenig Behinderte beschäftigen, und als Diabetiker bist Du doch eigentlich fast zu 100% Einsatzbereit, und niemand zwingt Dich bei der Bewerbung zur Behinderung Angaben zu machen, da kannst Du sogar schwindeln, obwohl sich das bei einer neuen Arbeitstelle nicht so gut macht, alles in allem ein zweischneidiges Schwert, aber ich würds trotzdem machen, und als Tipp, bei meinem Antrag habe ich einfach mehr angekreuzt, und 50% zu bekommen ist gar nicht so schwer, weil so viele Diabetologen arbeiten nicht beim Amt... also jammern,leidend aussehen usw. ;)...
BG
Thomas von Tom -
M
Rang: Gastam 31.07.2005 15:45:07
Hi Peggy!
Ist dein Partner im festen Job? Grosse Firma? Kleine Firma? Wie lange in dem Job tätig? Welche Insulintherapie? Gut eingestellt? Regelmäßig beim Diabetologen? (es gibt ein gutes Büchlein zu dem Thema:
Diabetes- Ihr Recht im Alltag;
das hat vielleicht der Diabetologe im Regal)
Bei 40% gibt es 5 Tage mehr Urlaub (könnte hinderlich sein bei Bewerbungen, wobei die Meldepflicht relativ ist, wenn es den Job nicht beeinträchtigt. Zu Bedenken wäre es bei Jobs, bei denen er die Verantwortung für Gefahrengüter oder Personen hat, zB Busfahrer.)
und eine Steuerpauschale von 430€.
Ich meine, Arztbesuche wären auch verstärkt freigestellt, bin mir jetzt aber nicht ganz sicher.
Bei der Behindertenbescheinigung vom Ordnungsamt sollte man darauf achten, ob die zeitlich begrenzt wurde, kommt schonmal vor.
Ein einmal vergebener Bescheid kann nicht abgelehnt oder zurückgenommen werden.
Anträge gibt es beim zuständigen Ordnunsamt.
Das sollte auf jeden Fall vorher mit dem Arzt und mit dem Diabetologen besprochen werden, ob sich das "lohnt". Vielleicht hat dein Partner noch andere Beschwerden, die einen Ausweis begünstigen?
Ab 50% ist es schon interessanter, auch mehr Steuerntechnisch, aber mal ehrlich, den Chef schockt die Strafzahlung nicht, wenn er jemanden los werden will! Unkündbar ist man mit Schwerbehindertenausweis auch nicht.
Aber sogesehen kommt man mit mehr Abfindung aus der Sache raus.
Sollte eine Kündigung für deinen Partner im Raum stehen, kann er die Rechte des Behindertenausweises schon mit Antrag auf diesen geltend machen.
-
M
Rang: Gastam 31.07.2005 16:05:53
Kurzer Hinweis zu diesen 1% Zuzahlung: Die haben alle chronisch Kranken. D.H aber, man muß einen Antrag bei der Krankenkasse stellen, ob man mehr als 1% seines Jahreseinkommens für Medikamente ausgeben muß. erst dann bekommt man Gebührenbefreiung. Ich komme mit diesem Antrag nie hin, meine KK sagt, ich verdiente letztes Jahr 8,86€ zu viel. Jedes jahr der gleiche Mist, immer ein paar Euro zuviel, angeblich. Ich wechsel meine Kasse jetzt, weil ich diese Rechnung für lachhaft halte, ich komme mir echt verarscht vor. Hat Tom vielleicht n Tipp für mich??
Gruß M -
Tom
Rang: Gastam 03.08.2005 02:41:02
Hallo M...
eigentlich rechnet man die 1% vom Gesamtjahresbrutto, meines ist nicht so hoch, ich habe etwa 25000 EUR, also muß ich 250 EUR zuzahlen, das war dieses Jahr nicht schwer, allein bei meinem KH Aufenthalt waren es schon 110 EUR, dann 4x 10 EUR Doc einmal Notfall, 2x Zahnarzt... und dann die Zahlungen für das Insulin, am Besten Du rechnest es selber nach, das Gesamtbrutto bekommst Du ja vom AG am Ende ausgehändigt, Zuzahlungen für Zahnersatz zählen wohl nicht, weiß ich aber nicht genau...naja manche Kassen sind echt blöd... vielleicht wollen sie damit erreichen, das Du als Kostenfaktor zu einer anderen wechselst.
BG
Thomas
von Tom -
Paul Paul
Rang: Gastam 25.10.2005 01:45:58
Eure ganze Behindertenausweisdiskussion und Prozentrecherche kommt mir fast wie ein neuer Aufguss der früheren Sozialforen vor - wie betrüge ich den Staat!!
Entweder einem Kranken stehen Minderungen der Gesundheit mit allen Folgen zu, dann muss man auch die zu erwartenden Nachteile in Kauf nehmen.
Eine Krankeit kann nicht in eine zusätzliche Einnahmequelle verwandelt werden.
Das ist die Meinung eines 50%-igen, Diabetikers!
Paul von Paul Paul -
Simon
Rang: Gastam 13.11.2005 16:55:20
man ist als diabetiker doch nocht nicht schwerbehindert oder???? ich hab nen antrag gestellt habe glaub ich 40% an behinderung bekommen von Simon -
Reinhard
Rang: Gastam 18.11.2005 09:21:12
40 % ist üblich. Wer mehr bekommt, hat i.d.R. Folgeschäden und ggfs. andere Krankheiten zusätzlich. von Reinhard -
Daniela, 27
Rang: Gastam 14.01.2006 09:44:17
Ich überlege auch ob ich einen Antrag stellen soll. Bin seit einem Jahr Typ1 mit Pumpe. Seit Weihnachten waren die Nierenwerte nicht mehr im Normbereich und so wie es aussieht habe ich auch noch Schilddrüsenkrebs (2 bösartige Tumore in Eigröße, Krebs noch nicht 100% festgestellt, erst nach OP). Da ich mit meinen 2 kleinen Kindern noch zuhause bin und mein Betreuungsgeld im Mai ausläuft habe ich Angts wie es dann weitergeht bezüglich Gesundheit und Arbeit. Liebe Grüße Daniela von Daniela, 27 -
mehmet
Rang: Gastam 18.08.2006 21:07:18
Hallo leute wenn man 40 % hat bekommt doch 5 tage mehr urlaub stimMTS bitte um ne antwort.... von mehmet -
Heiko
Rang: Gastam 24.08.2006 13:39:23
Hallo,
also mir ist nicht bekannt das man bei 40% 5 Tage mehr Urlaub hat.Ich habe auch 40% auf den Diabetes bekommen bin aber auf dem Arbeitsmarkt als Schwerbehinderter mit 50% eingestuft,den Antrag mußte ich beim Arbeitsamt ausfüllen dann wird man angeglichen.Soweit ich informiert bin kann man als Schwerbehinderter nur entlassen werden wenn das Integrationsamt dieser zustimmt.In meinem Fall will der Arbeitgeber mich kündigen hat es zumindest in einem Personalgespräch angedroht da ich letztes Jahr und dieses Jahr zu viele Krankheitstage habe.Da habe ich bei dem Amt angerufen da diese zustimmen müssen und die haben mir gesagt das weder telefonisch ( was sowieso nicht zählt) noch schriftlich was von der Firma eingegangen ist.Sie würden auch nie zustimmen da ich bei einer großen Firma arbeite mit über 4000 Mitarbeiter.Der Betrieb ist verpflichtet mir min. 2 Stellen im Betrieb anzubieten die meiner Behinderung gerecht ist und ich auch ausüben kann da ich ja nicht nur Diabetes habe.
Gruß
Heiko -
Marina
Rang: Gastam 03.09.2006 03:36:59
Ihr wollt einen Behindertenausweis und Motorrad fahren? Ihr pickt euch wohl gern die Rosinen aus dem Kuchen, was?
Seid froh, daß ihr nicht behindert seid und lebt nicht hier auf unsere Kosten mit solchen Betrügereien. von Marina -
jenny
Rang: Gastam 22.11.2006 15:49:01
Hallo!
Du hast kommvoll recht, abe rich zumbeispiel habe epilepsie mir haben sie in der klinik gesagt ich sollte
doch besser ein machen weil jeder dann bescheid wiessen und ich bekomme aufalle fälle 50 % Wernn nicht noch mehr. Ich möchte auch nicht vom staat leben aber mann bekommt mann auch so schon nichts an arbeit deswegen werde ich mir auch kein beantragen egal was die Ärzte mir raten ich bin erst 20 und nicht älter ne ne danke das lass ich mir nicht andrehen und wenn ich denn schein habe dann ist mein leben vorbei nene danke das lasse ich lieber ist besser
Bis dann mal
Ciao Jenny von jenny -
Babsi
Rang: Gastam 25.11.2006 03:48:54
Hallo Marina,
was hat Motorradfahren und Schwerbehindertenausweis denn mit Rosinen rauspicken zu tun???
Dürfen Behinderte jetzt nicht mehr Motorradfahren oder wie??
Zur Info, ich habe keinen Ausweis und zwar, weil er mir nichts bringt, also brauch ich auch nicht die Ämter damit zu behelligen. Bin aber froh dass es so was wie Schwerbehindertenausweise gibt. Mein Sohn hat nämlich einen wegen seiner Leukämie und so kann ich wenigstens kostenlos mit de Bahn zur Klink fahren.
Und jeder der einen Anspruch darauf hat und nach Abwägung der Vor- und Nachteile einen möchte, sollte einen beantragen, aus welchen Gründen auch immer.
Bis denne dann...
Babsi1 Benutzer dankte für diesen Nützlichen Beitrag. -
Jürgen Schnaupel
Rang: Gastam 28.03.2007 01:44:23
Die Beurteilung des Behinderungsgrades wird offenbar immer restriktiver: bei Diabetes, hohem Blutdruck und erheblichen Wirbelsäulenbeschwerden wurden mir jetzt 20 % Behinderung anerkannt (Versorgungsamt Dortmund). Hat jemand ähnliche oder andere aktuelle Erfahrungen? -
Otto
Rang: Gastam 06.06.2007 13:51:12
Bei 20 % Anerkennung für diese Krankheiten würde ich Widerspruch einlegen. -
Didi
Rang: Gastam 01.09.2007 16:08:37
Hallo Marina,
hast Du selber auch TYP-1 Diabetis????? -
medgic
Rang: Gastam 16.12.2007 22:27:23
Hallo... habe dein kommentar gelesen und denke das du sehr viel erfahrung hast:))
Ich habe seit 15 jahren diabetes möchte auch einen ausweis haben aber eigentlich nur wegen parkplatz ist so was möglich?
Bekomme ich das auch mit 40% oder bekommen diabetiger direkt 50%?
Würde mich freuen auf dein antwort.
danke
medgic
-
Corinna Hoffmann
Rang: Gastam 30.12.2007 12:14:17
Hallo,
Meine Tochter ist 6 Jahre und hat seit Aug. Diabetis. Welche Buchstaben bekommt sie in ihrem Behindertenausweis. Kann ich da ein B beantragen. Oder ist es nur ein H. Hat da jemand Ahnung? -
Frank
Rang: Gastam 12.02.2008 01:03:22
hallo zusammen...
ich habe heute meinen Bescheid vom LRA bekommen und habe 40% Status erhalten obwohl bei mir diverse Beeinträchtigungen vorliegen:
Diabetes mellitus (2), Adipositas permagna, Depression, Sehminderung beidseitig, Degenerative Veränderungen der Wirbelsäule, Funktionsbehinderung beider Kniegelenke sowie Schlafapnoe-Syndrom.
Trotz dieser Litanei von Problemen habe ich keinen 50% Status bekommen, werde aber nun über einen Sozialanwalt prüfen ob das korrekt ist.
Eigentlich dachte ich, wenn man außer Dia2 noch andere gesundheitlichen Einschränkungen hat, sollte es für 50% reichen??
Mal sehen was der Anwalt meint. Infos folgen..
gruß
frank von Frank -
Barbara
Rang: Gastam 12.02.2008 10:54:04
hallo anonym, einen Parkplatz bekommt man nur mit einem aG ( außergewöhnlich gebehindert ).
Ich habe 80% mit G drauf und kann auch nicht
auf die Parkplätze. von Barbara -
HM
Rang: Gastam 14.08.2008 13:22:59
Zum Behinderten-Ausweis folgendes.
Hat man unter 50% MDE bracht man das garnicht angeben. Zum andern sind Betriebe verpflichtet einen bestimmten%Satz an Behinderten einzustellen. Es ist auch nicht immer der Fall, dass ein Behinderter weniger Leistung erbringt als ein Nichtbehinderter.
Ich hatte an meinem Arbeitsplatz wegen der Behinderung keine Probleme.
Lasst Euch nicht entmutigen. von HM