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Diabetes - Behindertenausweis
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Gast GDB40
Rang: Gastam 30.09.2013 16:29:49
Hallo,
ich habe Diabetes 1 und habe einen GdB von 40 zuerkannt bekommen mit folgender Begründung:
"Eine dauerhafte Einbuße der körperlichen Beweglichkeit besteht nicht"
Lohnt es sich, Einspruch einzulegen? Falls ja, mit welcher Begründung?
Danke für eure Hilfe!
Gast GDB40 -
Gast
Rang: Gastam 30.09.2013 17:36:36
natürlich einspruch, es geht doch überhaupt nicht um beweglichkeit, sondern um das gesetz, und das sagt wer mehr als 4 mal täglich insulin spritzt und die dosis selbst anpasst, erhält 50% gdb.
die haben ihre hausaufgaben nicht gemacht. -
Gast GDB40
Rang: Gastam 02.10.2013 16:47:53
Danke für die Info!
Nur, wie begründe ich den Einspruch? Gibt es ein Gesetz, auf das ich mich berufen kann?
Gruß
Gast GDB 40 -
Gast
Rang: Gastam 02.10.2013 18:59:57
www.diabetes-und-recht.de/bundessozialgericht-urteil-vom-25-10-2012-. -
Gast GDB40
Rang: Gastam 07.10.2013 15:31:43
Vielen Dank für die Antwort...allerdings verstehe ich ehrlich gesagt dieses Juristendeutsch selbst nach mehrmaligem Durchlesen nicht...vielleicht kann ja jemand mit mehr juristischem Verständnis das ganze in einem Satz zusammenfassen oder erklären ? So in etwa: "Hiermit erhebe ich Einspruch aufgrund §0815, Absatz ..."...oder hat jemand eine bessere Idee?
Danke! -
am 10.11.2013 20:37:11
Leg' Widerspruch ein mit Hinweis auf die "Zweite Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 14. Juli 2010 (BGBl. 2010, 928)" (entspr. URL: http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/AENDERUNGSVERORDNUNGEN/Zweite_Verordnung_zur_Aenderung.html). Entscheidend ist dabei, ob bei dir folgendes zutrifft: "Die an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein. Der GdS beträgt 50."
Irgendetwas ist doch immer...
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Gast
Rang: Gastam 11.11.2013 20:25:48
hallo, mehr wie GdB 40 und die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen bekommt man nicht. Ich kann dir nur raten, schon deine Nerven. Auch ich war vorm Sozialgericht und habe dadurch wenigstens die Gleichstellung bekommen. -
am 04.05.2016 21:59:22 | IP (Hash): 1493137003
Behindertenausweis werde ich erst mal nicht den Antrag stellen. Auf Grund der Gedanken zu den Nachteilen (Job) laß ich es besser. Vielleicht sollte ich im Alter darüber nachdenken, aber derzeit bin ich einfach viel zu jung, um genau zu wissen, ob ich meinen derzeitigen Job behalten werde. Und dann auf Hartz IV angewiesen zu sein? Da ziehe ich einen Job ohne Behindertenausweis erst mal vor. Auch wenn der Gesetzgeber in Sachen Behinderung einiges den Firmen vorschreibt, sieht die Realität leider anders aus. Das sind mir die Vergünstigungen im gesellschaftlichen Leben nicht wert, wenn das gesellschaftliche Leben ohne Job ohnehin flöten gehen könnte. Da trösten die 5 Tage zusätzlichen Urlaub auch nicht hinweg, wenn man ganz lange Zwangsurlaub nehmen muß.
Allerdings dachte ich bislang immer, dass ich alle Zuzahlungen zu den Medikamenten bei Diabetes auch allein leisten muß. Kinder unter 18 sind zwar auch immer Zuzahlungsbefreit, aber fast alle Medikamente sind damit nicht zwangsläufig von der Zuzahlung befreit, wie ich bei jedem Medikament, was man für Grippe & Co bei den Kindern benötigt, feststellen durfte. Bekomme ich die Anträge bei meiner Krankenkasse? Und gilt die eventuelle Zuzahlungsbefreiung oder -minderung ab Tag der Antragstellung oder ab Bekanntwerden der chronischen Erkrankung?
Und nein, mir geht es nicht darum, mit meiner Krankheit Geld zu verdienen, sondern das Wenige, was ich verdiene, nicht nochmal um die Hälfte zu verringern (Alleinerziehend mit Zwillingen, die kein UHG vom Vater erhalten). Da können (derzeit noch unplanbare) Mehrbelastungen zum echten Problem werden.. -
am 08.05.2016 09:25:24 | IP (Hash): 356259660
Hallo silentscream,
du musst 1% vom Bruttojahreslohn bei der Krankenkasse hinterlegen und dann bist du Zuzahlungsbefreit.
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Elfe
Rang: Gastam 11.07.2016 18:38:28 | IP (Hash): 616579549
Hallo,
Diabetes alleine ergeben i.d.R. max. 40 GdB.
Hat man allerdings noch zusätzliche gesundheitliche Einschränkungen, kann das eine Erhöhung in Summe ergeben größer 50 GdB.
Da ich mein berufliches Umfeld sowieso informieren musste - Arbeitssicherheit, Hilfe bei Unterzucker - habe ich den Antrag gestellt. Das sind ja nicht nur 5 d Zusatzurlaub.
Es gibt auch einen gewissen Kündigungsschutz, wenn man mal nicht so optimal funktionieren kann - das war für mich der Hauptgrund.
Einen Pauschalbetrag bei der Steuer absetzen zu können, ist auch gut.
Nach befristetem Ausweis und erneuter Überprüfung ist ein noch größerer GdB herausgekommen und ist nun unbefristet.
'Gesellschaftlich' bringt das eher nichts, habe bisher noch keine z.B. Eintritt-Vergünstigung nutzen können. Solange man keinen Buchstaben (z.B. G für gehbehindert) im Ausweis vermerkt hat, scheint das eher nicht viel zu bringen (Ausnahme ADAC).
Meinen PKW-Führerschein habe ich noch - da gibt es keinen automatischen Entzug. Jedoch muss man, falls man in einen Unfall verwickelt wird, glaubhaft darlegen, daß man den Diabetes gut unter Kontrolle hat, und nicht mit Unterzucker unterwegs war.
Mit besten Grüßen
Elfe
Für weitere Informationen siehe
https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/MenschenmitBehinderung/Gleichstellung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI486069
http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Ausb_Arbeit/Schwerbehinderung/Gleichstellung/gleichstellung_node.html