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Bezugsdauer Pflegegeld
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Enrico
Rang: Gastam 01.04.2005 19:31:34
Ich bekomme für meinen Sohn Pflegegeld ohne Festlegung der Bezugsdauer und bis jetzt wurde von der Pflegekasse auch noch kein Überprüfungsbesuch gemacht. Nun macht mein Sohn schon einiges selber, so dass sich eigentlich der Umfang der Pflege geändert hat. Muß ich dies der Pflegekasse mitteilen, obwohl sie es eigentlich selber wissen müßte, oder kann ich auch zur Zurückzahlung gezwungen werden ?
Wer weiß einen Rat ? -
ANONYM
Rang: Gastam 03.04.2005 10:32:00
Wende dich an dieses Forum:
http://www.diabetes-kids.de von ANONYM -
herta
Rang: Gastam 17.11.2005 00:42:10
du mußt niemanden was melden!!!
bei Pflegestufe 1 mußt du dich alle halbe Jahr an eine Hauskrankenpflege wenden die dann kontrolliert ob du deine sohn auch gut versorgst(Pflegekontrollbesuch). die können dir die pflegestufe nicht wegnehmen es sei den du misshandelst deine sohn - dann informieren sie die kasse. der besuch dient auch eher der beratung.
falls die kasse die pflegestufe nochmals überprüfen möchte schickt sie einen mitarbeiter des MDK(wie bei erstbegutachtung) und der kann dann der kasse empfehlen ob die Pflegestufe noch benötigt wird oder nicht.
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Enrico
Rang: Gastam 17.11.2005 09:49:20
Hallo nochmal,
ich habe einmal im Halbjahr den Pflegeeinsatz hier. Dieser wundert sich auch, dass die Pflegekasse noch keine Nachkontrolle gemacht hat.
Ich befürchte nur, dass ich vielleicht mal regresspflichtig gemacht werde, und Pflegegeld zurückzahlen muss !! Ich hoffe, dies wird nicht der Fall sein. Vielleicht kennt sich jemand damit aus ??
Enrico -
Dani
Rang: Gastam 01.12.2005 00:01:39
also die leute vom pflegediens die zu dir kommen sind eigentlich in der pflicht dich genau dazu zu beraten.
du brauchst dir keine sorgen machen, regress ist ausgeschlossen.
wenn denn nochmal ein gutachter kommen sollte,was wirklich nicht immer der fall ist, kann er nur denn aktuellen stand begutachten ab tag der neubegutachtung und dafür seine empfehlung zur weiterführung oder aberkennung der pflegestufe geben.nix rückwirkendes!!!
Also keine sorgen machen, ich bin vom fach. -
Sir Roscoe
Rang: Gastam 22.01.2006 12:02:03
Beim Pflegegeld gibt es keinen Regress, außer beim nachweis der arglistigen Täuschung (wenn z.B. die falsche person bei der Begutachtung präsentiert wird). Rückstufungen gelten immer ab Besuchszeitpunkt des Gutachters, der dies empfiehlt. Keine Rückzahlung über Jahre hinaus. Nennt sich Rechtssicherheit. von Sir Roscoe