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Nachteile bei Arbeitssuche durch Schwerbehinderung
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Vera
Rang: Gastam 09.02.2005 17:10:41
In letzter Zeit wird immer wieder darüber diskutiert, ob ein Schwerbehindertenausweis bei jungen Menschen, die erst noch ins Arbeitsleben eintreten, mehr Vor- oder Nachteile in sich birgt. Ich persönlich höre mehr und mehr, dass die Nachteile deutlich überwiegen, da Stellen im nichtöffentlichen Dienst selten an Schwerbehinderte vergeben werden - auch nicht an Diabetiker.
Zur Zeit tendiere ich dazu, meine Tochter, die jetzt 18 Jahre alt ist und auf 50% gestuft ist, vom Versorgungsamt neu einstufen zu lassen mit dem Ziel unter 30% zu kommen. Damit erhoffe ich mir für sie bessere Chancen für eine zukünftige Arbeitsstelle.
Welche Erfahrungen haben Sie mit diesem Thema gemacht?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir Ihre Erfahrungen mitteilen würden.
Herzliche Grüße
Vera Brockhaus -
Karl-Heinz
Rang: Gastam 09.02.2005 18:06:42
Hallo Vera,
zu deinem Vorhaben, eine niedrigere Einstufung für Deine Tochter zu erreichen kann ich nur begrüßen. In den Kommunen und öffentlichen Verwaltungen wird zwar darauf hingewiesen, dass "Behinderte mit gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt werden". Aber was sagt das schon? Ich selbst, seit 33 Jahren T1 Diabetiker, hatte 30 Jahre ( ohne GdB ) in versch. Firmen gearbeitet und ohne dass jemand von meinem Diabetes wusste, alles bestens gelaufen. Bis im Jahr 2000 eine Umstrukturierung der Firma durchgeführt und mir ein anderes Aufgabengebiet zugeteilt wurde, (allein. Begehung von Gefahrenzonen in einer chem. Betriebs-anlage). Da musste ich zwangsläufig mein Diabetes angeben, beantragte beim Versorgungsamt einen GdB,dann be-gannen die Probleme mit dem Arbeitgeber. Dies ist eine kleine Schilderung über Personen mit GdB und den Arbeitgebern. Auch den Diabetes würde ich nicht angeben, wenn nicht nach einer Krankheit gefragt wird.
MfG
Karl-Heinz -
klausdn
Rang: Gastam 09.02.2005 18:52:49
hallo vera,
vorab ein nett gemeinter hinweis, deine tochter ist mit achtzehn jahren volljaehrig, wenn du an ihrer einstufung was aendern willst- - ist bei streit und wo gibt es den nicht, immer mit zu rechnen" warum hast du dich eigent um meine sachen gekuemmert."
falls nicht sogar der entsprechende bearbeiter , nicht schlaeft und dich fragt ob deine tochter nicht selbst lesen und schreiben kann.
sonst ist.
1. im oeffentlichen dienst , bei der bahn und aehnlichen ein gdb von 50% kein hinderungsgrund.
2. in der "freien wirtschaft" ja ( mehr urlaub, entlassung etwas problematischer)
3. mit gdb steuervorteil (nur mit arbeit)
4. jetzt zurueckstufen geht ganz einfach. spaeter wieder hochstufen fast nicht moeglich ausser bei starker verschlechterung(die akten werden aufgehoben)
bitte in ein paar minuten in die mailbox schauen.
mfg klaus von klausdn -
Vera
Rang: Gastam 10.02.2005 14:00:58
was hat das mit meinem Thema zu tun????
das halte ich hier für Missbrauch des Forums!!!!! von Vera -
Vera
Rang: Gast -
Fabia
Rang: Gastam 15.02.2005 13:39:33
Hallo Vera,
ich stand vor ein paar Jahren vor der selben Entscheidung. Ich wollte rankenschwester werden. Aber mit einem Diabetes Typ1 seit 9 Monaten naGeburt, war das sehr schwierig. Habe viel Absagen mit den fadenscheinigsten Gründen gehört, vor allem von Krankenhäusern mit privaten Trägern, und in der Bewerung stand ja nichts vom Schwerbehindertenausweis. Ich habe mich dann im öffentlichen Dienst (Landeskrankenhaus in Niedersachsen) beworben. Dort sagte man mir, das sie mich gerne einstellen würden, nur mit 80% Schwebehinderung sei das problematisch. Habe dann weil ich die Lehrstelle wollte eine Neueinstufung machen lassen und immerhin noch 50% bekommen. Damit war die Einstellung no Problem. Arbeite seit 1995 dort und es gibt keine Probleme wegen dem Zusatzurlaub oder so. ich würde es mir gut überlegen, ob Du wirklich unter 30% für Deine Tochter möchtest!!! von Fabia -
Holger
Rang: Gastam 21.02.2005 16:50:16
Also ich arbeite seit einigen Jahren in der freien Wirtschaft, und von meinem Unternehmen habe ich bisher keinerlei Einschraenkungen erfahren (bin auch Typ 1, 50% GdB).
Zusaetzlich geniesse ich den Steuervorteil, 5 Tage Zusatzurlaub und eine verkuerzte Lebensarbeitszeit.
Ich wuerde erst mal versuchen so einen Job zu kriegen, mit den 50% bevor ich eine Herabstufung anstrebe die nachher kaum mehr rueckgaengig zu machen ist.
Gruss,
Holger