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Bin ich hier richtig? So checken Sie Ihre Schwerpunktpraxis
Schwerpunkt Diabetiker-Versorgung
Die formalen Voraussetzungen für diabetologische Schwerpunktpraxen sind zunächst einmal in Sonderverträgen zwischen den Krankenkassen und den jeweiligen kassenärztlichen Vereinigungen geregelt. Die vertraglichen Vorgaben unterscheiden sich regional im Detail gering. Nachzuweisen sind:
- fachliche ärztliche Qualifikationen(u. a. Facharzt für Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Kinderheilkunde; Diabetologe DDG),
- Qualifikationen des nichtärztlichen Personals (u. a. Diabetesberaterin),
- apparative Ausstattungen wie qualitätskontrollierte Laborgeräte, EKG, Belastungs-EKG, Sonographie, Doppler- oder Duplexsonographie, 24-Stunden-Blutdruckmessung und Instrumente zur neurologischen Basisdiagnostik,
- Schulungsqualifikationen des ärztlichen und nichtärztlichen Personals für die verschiedenen Schulungskonzepte und -programme,
- räumliche Voraussetzungen für Einzel- und Gruppenschulungen sowie zur Behandlung des Diabetischen Fußsyndroms,
- regelmäßige Fortbildungen des ärztlichen und nichtärztlichen Personals sowie
- eine Mindestzahl an betreuten Patienten mit unterschiedlichen Diabetesformen.