Allgemein
Trotz EU-Richtlinie: Krankenbehandlung im Ausland weiterhin riskant
Richtlinie über grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung tritt in Kraft
Zumindest für deutsche Kassenpatienten ist das nun aber kein “regelrechter Durchbruch für die europäischen Bürgerinnen und Bürger“, wie dies seitens der EU-Kommission kommuniziert wird.
Denn der europäische Gerichtshof hat bereits seit 1998 eine entsprechende Kostenerstattung bei Auslandsbehandlungen vorgeschrieben; dies wurde in Deutschland auch schon im Jahr 2004 gesetzlich verankert.
Man konnte sich daher schon seit längerem auch ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse ambulant im EU-Ausland behandeln lassen. Geplante Krankenhausbehandlungen im Ausland müssen dagegen auch weiterhin vorab von der Krankenkasse genehmigt werden.
Für Patienten besteht weiterhin ein erhebliches Risiko:
In der Regel muß man im Ausland nämlich die Kosten zunächst selbst bezahlen (oft Vorkasse !) und kann erst anschließend eine Erstattung bei der Krankenkasse beantragen. Die Kosten einer Auslandsbehandlung werden aber grundsätzlich nur bis zu der Höhe erstattet, wie sie der Krankenkasse bei einer Behandlung in Deutschland entstanden wären; hiervon werden dann auch noch Verwaltungskosten abgezogen.
Nicht selten sind die Behandlungsrechnungen im Ausland aber deutlich höher; auf diesen Mehrkosten bleiben die Patienten jedoch im Zweifel sitzen. Gleiches gilt bei Arzneimitteln: es werden Kosten nur in der Höhe erstattet, wie sie auch im Leistungskatalog der deutschen Krankenkasse anerkannt sind.
Ausführlichere Informationen hat RA Oliver Ebert in seinem Blog unter http://www.diabetes-und-recht.de/ zusammengestellt.