News zum Thema Recht
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Recht
Die Fahrt mit dem Auto oder Motorrad ist Ausdruck mobiler Freiheit, die viele Menschen nicht missen wollen – und auf die sie auch angewiesen sein können. Für viele ist der Führerschein Voraussetzung für Beruf und Freizeitaktivitäten. Im folgenden Artikel erfahren Sie, was dabei in Bezug auf den Diabetes wichtig zu wissen ist.
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Soziales
Wer Diabetes oder eine andere chronische Krankheit hat, der stößt meist auf große Probleme, eine Risikoversicherung abzuschließen. Vor allem eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung sind oftmals nur schwer bzw. nur zu wenig attraktiven Konditionen zu bekommen. Und wer beim Versicherungsantrag Fehler macht, kann im Ernstfall schnell leer ausgehen.
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Was Diabetespatienten beim Autofahren beachten müssen und welche Rechte sie haben
In Deutschland ist schätzungsweise jeder zehnte Führerscheininhaber von Diabetes betroffen. Die Sorge, die Fahrerlaubnis aufgrund der Erkrankung zu verlieren, ist bei den meisten sehr groß: Viele stoßen auf Probleme mit Behörden und Vorbehalte im privaten sowie beruflichen Umfeld. Die neue Patientenleitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) erklärt in patientenverständlicher Sprache den Stand der Wissenschaft und gibt Betroffenen eine Orientierung, wie sie mit ihrem Diabetes sicher am Straßenverkehr teilnehmen können. Denn fast alle Diabetespatienten dürfen aktiv am Straßenverkehr teilnehmen – sowohl am Steuer eines Privat-PKW als auch beruflich als Taxi-, Bus- oder LKW-Fahrer.
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Wer Steuern sparen will, sollte alle Quittungen aus der Apotheke sorgfältig aufbewahren und dann beim Finanzamt einreichen. Bei der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018, die bis zum 31. Juli 2019 abgegeben werden muss, können private Ausgaben für Arzneimittel laut § 33 Einkommenssteuergesetz im Einzelfall als „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden.
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Tipps rund um den Beruf
Berufstätige mit einer Diabetes-Diagnose stehen häufig vor der Frage, ob sie ihre bisherige Tätigkeit weiter ausüben dürfen. Viele von ihnen halten ihre Krankheit zunächst vor Kollegen und Arbeitgebern geheim. Gerade junge Menschen mit Diabetes Typ 1 sind häufig unsicher, ob sie trotz ihrer chronischen Stoffwechselerkrankung ihren Traumberuf ergreifen können. Entgegen manchem Vorurteil können Menschen mit Diabetes nahezu alle Berufe und Tätigkeiten ausüben. Die Deutsche Diabetes-Hilfe rät Betroffenen, sich über ihre Rechte und Pflichten im Berufsleben zu informieren. Welche Rechte Menschen mit Diabetes bei der Bewerbung und im Berufsalltag haben, erklärt Oliver Ebert, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Ausschusses Soziales der Deutschen Diabetes-Gesellschaft, am 13. September 2018 im Experten-Chat von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe. Fragen können ab sofort auf www.diabetesde.org/chat eingesendet werden.
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Dick, dumm, Diabetes?!
Mit Diabetes kann man in manchen Situationen diskriminiert und benachteiligt werden. Aber ist jede Ungleichbehandlung gleich Diskriminierung? Wie sieht es in juristischer Hinsicht aus? Und wie kann man sich gegen diskriminierendes Verhalten wehren? Rechts-Experte Oliver Ebert gibt darauf Antworten.
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Schlechterstellung von Versicherten mit chronischer Erkrankung:
Als Folge der Gesundheitsreform werden zunehmend Zusatz- oder Ergänzungsversicherungen zur Risikoabsicherung privater Unfälle – Sport-, Freizeit-, Haushalts- oder Verkehrsunfälle – sowie auch bei der Zahnersatzversicherung notwendig. Eine der wichtigsten Versicherungen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie sichert das Risiko ab, seine Arbeitskraft aufgrund von Erkrankungen oder Unfällen einzubüßen. Menschen mit Diabetes mellitus werden dabei von Versicherern jedoch oft benachteiligt oder ausgeschlossen, obwohl sie grundsätzlich genauso leistungsfähig sind wie Stoffwechselgesunde. Darauf macht die gemeinnützige Organisation diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe aufmerksam und rät Betroffenen, sich individuell beraten zu lassen.
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Erste europäische Leitlinie zu Diabetes und Straßenverkehr
Fast alle Diabetespatienten können am Straßenverkehr teilnehmen, sowohl im Privat-Pkw als auch beruflich als Busfahrer, im Lastwagen oder Taxi. Das ist die zentrale Aussage der Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“, die erstmals in Europa auf wissenschaftlich fundierter Grundlage die Fahrtauglichkeit bei Diabetes bewertet. Damit liegen jetzt klare Handlungsempfehlungen vor für mehr als sechs Millionen Patienten in Deutschland, für Ärzte, Verkehrsmediziner, Amtsärzte, Diabetesberater, Psychologen, Behörden und Versicherungsfachleute. Fahruntauglichkeit kann vor allem bei wiederholten schweren Unterzuckerungen oder Schlaf-Apnoe-Syndrom gegeben sein, wie Experten auf einer Pressekonferenz der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) anlässlich der Vorstellung der neuen Leitlinie erklärten.
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Mehr als sechs Millionen chronisch kranke Patienten sind bislang von gesetzlichen Zuzahlungen befreit – schon jetzt können Versicherte einen neuen Befreiungsantrag für das Jahr 2018 bei ihrer Krankenkasse stellen. Das empfiehlt der Deutsche Apothekerverband (DAV) allen gesetzlich Versicherten, die ein planbares Einkommen (z.B. eine monatliche Rente) haben und regelmäßige Zuzahlungen (z.B. auf ärztlich verordnete Medikamente) erwarten.
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Schwerbehindertenausweis
Der "Schwerbehindertenausweis" ist für Diabetiker ein wichtiges Thema: Viele berichten immer wieder, dass ihnen bereits kurz nach der Diagnosestellung in Schulungen empfohlen wird, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. In diesem Beitrag erfahren Sie, ob es sich lohnt – und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um den Ausweis zu erhalten.
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