Pressemitteilung
Expertenchat zu elektronischer Diabetesdokumentation - Therapie-Apps, Internet, Datenschutz: Darauf müssen Nutzer achten
Am Donnerstag, den 25. Februar 2016, 18 bis 20 Uhr
Ob Diabetes Typ 1 oder Typ 2: Eine gute Diabetes-Therapie ist individuell und eng an den Bedürfnissen und Besonderheiten der Erkrankung des einzelnen Patienten orientiert. Dazu benötigt der behandelnde Diabetologe regelmäßig eine Vielzahl von Daten über das Verhalten des Betroffenen im Umgang mit seinem Diabetes mellitus. Dabei spielen Stift und Notizblock eine immer geringere Rolle: „Im Zeitalter des Internets und der neuen Medien verliert ein papiergestütztes Diabetestagebuch zunehmend an Bedeutung. Spezielle Softwareangebote, Internetdienste, Apps oder Datennetzwerke werden dagegen immer wichtiger für die Diabetes-Behandlung“, erklärt Oliver Ebert, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht aus Stuttgart.
Apps und Software gibt es mittlerweile zahlreiche und von unterschiedlichen Anbietern, unter anderem von pharmazeutischen Firmen oder Krankenkassen. Darüber hinaus gibt es freie Anbieter mit selbst entwickelten Programmen. Der Nutzer gibt die Dateien ein, die App bereitet sie statistisch und grafisch auf. Manche Programme bzw. Apps bieten Therapievorschläge, empfehlen Insulin- und Mahlzeitendosierung oder steuern medizinische Geräte wie Insulinpumpen. Es ist daher wichtig, dass solche Apps zuverlässig funktionieren und die notwendige Sicherheit bieten.
„Bei der Auswahl einer App/Software sollte man darauf achten, wie seriös der Hersteller ist und was mit den auf dem PC bzw. Smartphone gespeicherten Daten passiert.“, betont Oliver Ebert. Auch Ärztinnen und Ärzte müssen entsprechende Vorkehrungen treffen, damit sie durch die Nutzung elektronischer Datenmanagementlösungen nicht gegen die ärztliche Schweigepflicht oder Datenschutzbestimmungen verstoßen. Oliver Ebert warnt: „Zum Beispiel investieren manche Messgeräte- oder Pumpenhersteller hohe Summen, um an Daten von Patienten zu gelangen.“ Ärzte dürfen Daten jedoch nur an Empfänger übermitteln, für die der Patient vorher eingewilligt hat. „Fordern Sie im Zweifel vom Anbieter eine Erklärung an, ob und welche Daten von der Software/App an Dritte übermittelt werden. Auch sollte sich der Anbieter transparent zeigen und Auskunft geben, ob beziehungsweise welche Messgeräte- oder Pumpenhersteller finanziell oder gesellschaftsrechtlich beteiligt sind“, rät Oliver Ebert.
Terminhinweis:
Donnerstag, den 25. Februar 2016, 18 bis 20 Uhr
Weitere Informationen unter www.diabetesde.org:
Software, Online-Tagebücher und Apps: Checkliste zur Vermeidung rechtlicher Probleme