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Glucobay - Opfer der Quote?

Mit Entschiedenheit wehrt sich die Bayer AG, Leverkusen, gegen Behauptungen des ZDF-Magazins "Frontal 21", dass es angeblich keinen belegbaren Nutzen für das Antidiabetikum Glucobay® (Wirkstoff: Acarbose) gäbe:

"Die gesamte Studienlage hat sehr wohl den hohen therapeutischen Wert von Glucobay bewiesen", erklärte Rolf Reher, Leiter der Gesundheitspolitik bei Bayer Vital. "Deshalb gehen wir davon aus, dass Glucobay wieder auf die ´Positiv-Liste` des Gesundheitsministeriums gesetzt wird, auf der es bereits im ersten Entwurf gelistet war." Nur die dort aufgeführten Wirkstoffe und Medikamente sollen zukünftig von den Krankenkassen erstattet werden.

Nach neuesten Studienergebnissen könnten bei Patienten mit krankhaft erhöhtem Blutzucker durch die Einnahme von Glucobay nach den Mahlzeiten Komplikationen wie Herzinfarkt und Schlaganfall zu fast 50 Prozent und die Rate an Herzinfarkten zu 91 Prozent gesenkt werden, berichtete Professor Dr. Thomas Unger von der Charité Berlin jüngst während eines Wissenschaftssymposiums in Berlin.

Gerade auf Basis dieser Studien-Daten, die nach Mitteilung von Bayer auch "Frontal 21" vorlagen, sei es völlig unerklärlich, dass im Rahmen der Sendung die Wirksamkeit des Präparats in Zweifel gezogen wurde und somit Millionen von Patienten unnötig verunsichert wurden.

Genauso falsch sei auch die dortige Behauptung, dass Bayer mit "allen Mitteln versucht habe, Glucobay in den Markt zu drücken". Frontal 21 habe versucht, dies mit einem Dokument zu belegen, wonach Bayer Verordnungshonorare an Ärzte gezahlt haben soll. Richtig sei vielmehr, dass Bayer sogenannte Beobachtungsstudien, die im Arzneimittelgesetz vorgesehen sind, auch mit Glucobay durchführt. Die so zusätzlich gewonnenen Daten würden in die Nutzen-Risikobewertung eines Arzneimittels einbezogen und liefern Informationen über die Wirksamkeit und Verträglichkeit eines Arzneimittels. Hierfür erhielten die teilnehmenden Ärzte eine übliche Aufwandsentschädigung.

Der Forderung, dass die geplante Positivliste nur noch wirksame Medikamente enthalten soll, wie Professor Schönhöfer in dem Frontal-Beitrag ausführte, stimmt Bayer ausdrücklich zu. "Um so unverständlicher ist es, dass in dem derzeitigen Referentenentwurf der Positivliste unzählige Homöopathika, pflanzliche Arzneimittel oder Präparate aus Rinderhoden, Schweinedarm oder Ähnliches enthalten sind, deren Wirksamkeit nicht belegt ist. Gleichzeitig fehlen etablierte Medikamente wie Glucobay, die ihre Wirksamkeit und Sicherheit unter Beweis gestellt haben. Dies ist ein völlig unverständlicher Vorgang", sagte Rolf Reher, Leiter Gesundheitspolitik bei Bayer Vital.

Das Bayer-Präparat Glucobay® wurde unlängst mit dem "Urban & Vogel Award Robert Koch 2003" als innovatives und bewährtes Arzneimittel ausgezeichnet.