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Freistellung für Diabetesschulung?

  • Manuela

    Rang: Gast
    am 10.11.2009 15:47:15
    Weiß zufällig jemand, ob der Arbeitgeber einem zur Diabetesschulung frei geben muss? Ich müsste mehrmals eine Stunde früher gehen, um hinzukommen und mein Arbeitgeber hat schon bei der kürzeren Blutdruckschulung gemotzt. von Manuela
  • qwertz

    Rang: Gast
    am 10.11.2009 19:01:11
    Hi,

    dein Arbeitgeber muss dir kein bezahlt frei geben, denn das meinst Du bestimmt.
    Er wird dir vermutlich frei geben und dich die Stunden nacharbeiten lassen. Er muss dich nur für die Std. bezahlen die Du auch tatsächlich für ihn arbeitest.

    Alles andere ist Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber. von qwertz
  • cvbcvb

    Rang: Gast
    am 11.11.2009 00:07:39
    Meiner Meinung nach gehört das zur sozialen Verantwortung der Arbeitgeber, dass die den Arbeitnehmern die Zeit für eine derartige Schulung gewähren. Wenn du krank bist, erhältst du den Lohn ja auch. Und die Schulung dient ja dem Zweck, dass du danach nicht ausfällst.

    Aber meine Meinung muss sich nicht unbedingt mit der Rechtslage in der überreglementierten Bundesrepublik decken.
  • x-man

    Rang: Gast
    am 11.11.2009 08:14:15
    Eine Diabetesschulung ist kein Grund für eine Freistellung.
    Frage bei deinenem Betriebsrat nach oder evtl. bei der zuständigen Gewerkschaft/Arbeitnehmervertretung.
    Deine Krankenkasse müßte eigentlich auch darüber Bescheid wissen.
    Wenns hart auf hart geht nimm dir einen Anwalt f. Arbeitsrecht.
  • kai4

    Rang: Gast
    am 11.11.2009 11:37:28
    So wie ich das verstehe, ist die Schulung nicht kontinuierlich, z.B. eine Woche lang in einer Einrichtung mit Übernachtung sondern zeitweise.

    Ein z.B. einwöchiger ganzer Aufenthalt in einer Einrichtung(Klinik) könnte diese Dich von der Arbeit "befreien".

    MfG
    Kai
  • Meinung

    Rang: Gast
    am 11.11.2009 13:11:22
    Die Schulungen sind doch meist am Nachmittag. Ob der Chef das billigt, ist eine Kulanzangelegenheit. Und, wenn es sich nur einige Male um 1h handelt, kann man die auch mal vor- oder nacharbeiten.
    Man sollte solche "Ansprüche" nicht überziehen, man weiß nie, was mal noch kommt.
    Wenn der Chef ganz streng ist, plant man an dem Tag noch andere Termine und nimmt einen Tag Urlaub.

    Es kommt auch IMMER auf die Art der Bitte an, bietet man gleich während der Frage die Vor- oder Nacharbeit an, wird kaum ein Chef etwas einzuwenden haben.
    von Meinung
  • @Anke

    Rang: Gast
    am 12.11.2009 10:39:19
    Anwalt und Gewerkschaft wegen 5x 1h, die man vor oder nacharbeiten kann, du bist wirklich total bescheuert.
    Stell dir vor, es folgt Jemand diesem bekloppten Rat, der ist bei der nächsten Personaleinsparung garantiert dabei. von @Anke
  • Manuela

    Rang: Gast
    am 12.11.2009 11:31:41
    Ich habe mich entschieden dieses Jahr nicht mehr hinzugehen, weil mein Chef eh schon motzig drauf ist. Geh ich lieber nächstes Jahr. Das wird meinem Dia-Arzt sicher nicht gefallen :( Aber alles geht nun mal nicht. Habe im Internet keine gesetzliche Bestimmung hierzu gefunden. von Manuela
  • zutzu

    Rang: Gast
    am 13.11.2009 10:40:29
    Musst halt abwägen. Gehts mit deinen Werten einigermassen, ists ja nicht dringend. Aber wenn du die Schulung dringend brauchst, weil die Werte willkürlich rumfliegen, gehts um deine Gesundheit und da sollte es dir egal sein, ob der Chef motzig drauf ist oder nicht.
  • Tipp

    Rang: Gast
    am 13.11.2009 13:19:27
    Und wenn dein Diabetologe dir was schreibt für deinen Chef, dass es medizinisch zeitnah notwendig ist?
    Dann bist DU abgesichert und dein Chef kann auch nicht motzen. von Tipp