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Sinn und Zweck der Diabetes Therapien ?
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am 31.07.2017 12:46:51 | IP (Hash): 1734726166
Sinn und Zweck der Diabetes Therapien ?
1. Sollte die individuelle Therapie zum Zweck des erfüllen von Richtlinien,
Leitlinien, Vorgaben sein wo der Diabetiker per HbA1c im diabetischen
Bereich von heute noch über 5,5% oder über 5,7% gehalten wird ?
( Mit lediglich reduziert immer noch möglichen Folgeerkrankungen )
2. Oder sollte die individuelle Therapie zum Zweck sein, dass der
Diabetiker so wieder im Normalbereich des Gesunden mit einem
HbA1c von heute noch unter 5,5% leben kann ?
( Dies ohne mögliche Folgeerkrankungen )
HbA1c 5,5% = durchschnittliche Glukose von 100mg/dl
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am 31.07.2017 13:31:16 | IP (Hash): 2108455638
Für Insulinpflichtige gilt erstmal Ziel HbA1c 6,5 – 6,8, möglichst ohne Hypos/Hypers.
Je nach Fähigkeit/Verständnis der Therapie kann man natürlich auch – zusammen mit dem Arzt – niedrigere Ziele anpeilen.
Hier aber auch Arbeitsschutz und Teilnahme am Straßenverkehr (120 mg/dl vor Fahrtantritt) berücksichtigen. Dazu kommt: Die Hypowahrnehmung geht mit Dauerniedrig-BZ verloren, das macht die Teilnahme am 5er-Club nicht leichter.
Wer mit Pille/Ernährung/Bewegung arbeitet sollte möglichst niedrige HbA1c anstreben, hier ist die Hypogefahr wohl gegen 0.
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am 31.07.2017 13:42:41 | IP (Hash): 655098480
Bitte mal die Sache von wegen 120mg/dl vor Fahrantritt
mit behördlichem Link hier posten.
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am 31.07.2017 13:55:15 | IP (Hash): 2108455638
Adhka schrieb:
Bitte mal die Sache von wegen 120mg/dl vor Fahrantritt
mit behördlichem Link hier posten.
.
Brauche ich nicht.
Ergibt sich aus behördlichen Vorgaben (Hypogefahr muss ausgeschlossen sein), Zielwert (siehe Leitlinien) und Rechtsprechung im Schadensfall. Einige Ratgeber raten auch zu höheren Werten (150 mg/dl).
120 mg/dl vor Fahrantritt und alle 2 Stunden (ohne Anzeichen für Hypo) erneute Blutzuckerkotrolle. Nachweis im Tagebuch.
Besuche bitte umgehend eine gute Schulung für Insulinpflichtige. Du gefährdest nicht nur Dich, sondern ANDERE!
Schau mal hier:
http://www.diabetes-und-recht.de/fuehrerschein/
Und dann ein Auszug aus dem Impressum dieses Forums:
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Geschäftsführung: RA Oliver Ebert
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off-topic
Halte Dich wenigsten in Rechtlichen Dingen an die Fakten.... so als Tipp...
Bearbeitet von User am 31.07.2017 14:02:04. Grund: Noch ein kleiner Tipp.... für Axxxx -
am 31.07.2017 14:06:21 | IP (Hash): 797002248
Also wiedermal nur persönliches und keinen behördlichen Link
wo bestätigt würde von wegen 120mg/dl vor Fahrantritt.
Als naheliegend gibts wahrscheinlich auch keinen solchen Link !
Anstelle dann wiedermal nur so ein DE Mickey Maus Link wo
aufzeigt, wie dass die Behörden an der Nase herumgeführt
werden sollten und dürften, mit im ganzen Blah-Blah Link
keine einzige Glukose mg/dl Angabe; siehe hier des TE :
http://www.diabetes-und-recht.de/fuehrerschein/
Resultierend nur wiedermal TE Fakten NULL !!
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Bearbeitet von User am 31.07.2017 16:31:57. Grund: Komplettierung -
am 31.07.2017 14:11:04 | IP (Hash): 2108455638
Adhka schrieb:
Also wiedermal nur persönliches und keinen behördlichen Link
wo bestätigt würde von wegen 120mg/dl vor Fahrantritt.
Als naheliegend gibt wahrscheinlich auch keinen solchen Link !
.
Les meinen letzten Beitrag nochmal langsam.
Der BZ-Wert vor Fahrantritt ergibt sich aus behördlichen Vorgaben und dem Therapieziel.
Da kann der Arzt durchaus höhere BZ-Werte vor der Fahrt vorgeben. Oder ein Fahrverbot aussprechen.
Wird das hier ein ernsthaftes Thema oder willst Du wieder eine Endlos-Faden mit sinnlosen Beiträgen deinerseits? -
am 31.07.2017 14:34:55 | IP (Hash): 2108455638
Adhka schrieb:
A
Anstelle dann wiedermal nur so ein DE Mickey Maus Link wo
aufzeigt, wie dass die Behörden an der Nase herumgeführt
werden sollten und dürften, mit im ganzen Blah-Blah Link
keine einzige Glukose mg/dl Angabe; siehe hier des TE :
http://www.diabetes-und-recht.de/fuehrerschein/
.
Das einzige was hier Mickey Maus ist: Deine Posts.
Du bist doch so schlau? Dann finde den Zusammenhang (behördliche Vorgaben) + (Therapieführung) = Erlaubnis für Teilnahme am Straßenverkehr (hier den BZ-Wert VOR Fahrtantritt eintragen).
Ist das jetzt für Dich wirklich so schwierig
Dann mein Tipp: Ab zur Schulung I Insulinpflicht I
Bis dahin bleibt das Auto stehen oder Du bist nur Beifahrer. Gleiches gilt für Moped, Mofa, Fahrrad.
Bearbeitet von User am 31.07.2017 14:35:34. Grund: . -
am 31.07.2017 14:50:36 | IP (Hash): 975638313
TypEinser schrieb:
Wird das hier ein ernsthaftes Thema oder willst Du wieder eine Endlos-Faden mit sinnlosen Beiträgen deinerseits?
Solang es Leute gibt, welche am Faden mitspinnen, steht einem Endlos-Faden nichts im Wege.
Bearbeitet von User am 31.07.2017 14:51:27. Grund: .4 Benutzer dankten für diesen Nützlichen Beitrag. -
am 31.07.2017 15:04:45 | IP (Hash): 2108455638
Beobachter schrieb:
Solang es Leute gibt, welche am Faden mitspinnen, steht einem Endlos-Faden nichts im Wege.
Erste Schritt: Beim Thema bleiben!
Viele Führerschein-Inhaber kennen die rechtlichen Grundlagen nicht, im Ernstfall kann das äußerst unangehme Folgen haben.
Was kannst Du dazu Beitragen? -
am 31.07.2017 15:12:47 | IP (Hash): 420113416
Themapost : Sinn und Zweck der Diabetes Therapien – 1. und 2. ?