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Sinn und Zweck der Diabetes Therapien ?

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    Mitglied seit: 28.07.2017
    am 31.07.2017 12:46:51 | IP (Hash): 1734726166
    Sinn und Zweck der Diabetes Therapien ?

    1. Sollte die individuelle Therapie zum Zweck des erfüllen von Richtlinien,
    Leitlinien, Vorgaben sein wo der Diabetiker per HbA1c im diabetischen
    Bereich von heute noch über 5,5% oder über 5,7% gehalten wird ?
    ( Mit lediglich reduziert immer noch möglichen Folgeerkrankungen )

    2. Oder sollte die individuelle Therapie zum Zweck sein, dass der
    Diabetiker so wieder im Normalbereich des Gesunden mit einem
    HbA1c von heute noch unter 5,5% leben kann ?
    ( Dies ohne mögliche Folgeerkrankungen )

    HbA1c 5,5% = durchschnittliche Glukose von 100mg/dl

    .
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    am 31.07.2017 13:31:16 | IP (Hash): 2108455638
    Für Insulinpflichtige gilt erstmal Ziel HbA1c 6,5 – 6,8, möglichst ohne Hypos/Hypers.

    Je nach Fähigkeit/Verständnis der Therapie kann man natürlich auch – zusammen mit dem Arzt – niedrigere Ziele anpeilen.

    Hier aber auch Arbeitsschutz und Teilnahme am Straßenverkehr (120 mg/dl vor Fahrtantritt) berücksichtigen. Dazu kommt: Die Hypowahrnehmung geht mit Dauerniedrig-BZ verloren, das macht die Teilnahme am 5er-Club nicht leichter.


    Wer mit Pille/Ernährung/Bewegung arbeitet sollte möglichst niedrige HbA1c anstreben, hier ist die Hypogefahr wohl gegen 0.

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    Mitglied seit: 28.07.2017
    am 31.07.2017 13:42:41 | IP (Hash): 655098480
    Bitte mal die Sache von wegen 120mg/dl vor Fahrantritt
    mit behördlichem Link hier posten.

    .
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    am 31.07.2017 13:55:15 | IP (Hash): 2108455638
    Adhka schrieb:
    Bitte mal die Sache von wegen 120mg/dl vor Fahrantritt
    mit behördlichem Link hier posten.

    .





    Brauche ich nicht.

    Ergibt sich aus behördlichen Vorgaben (Hypogefahr muss ausgeschlossen sein), Zielwert (siehe Leitlinien) und Rechtsprechung im Schadensfall. Einige Ratgeber raten auch zu höheren Werten (150 mg/dl).

    120 mg/dl vor Fahrantritt und alle 2 Stunden (ohne Anzeichen für Hypo) erneute Blutzuckerkotrolle. Nachweis im Tagebuch.

    Besuche bitte umgehend eine gute Schulung für Insulinpflichtige. Du gefährdest nicht nur Dich, sondern ANDERE!


    Schau mal hier:

    http://www.diabetes-und-recht.de/fuehrerschein/

    Und dann ein Auszug aus dem Impressum dieses Forums:

    -----------------------------
    Impressum

    Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 Telemediengesetz.

    Verantwortlich für den Inhalt:

    Geschäftsführung: RA Oliver Ebert
    -----------------------------


    off-topic
    Halte Dich wenigsten in Rechtlichen Dingen an die Fakten.... so als Tipp...

    Bearbeitet von User am 31.07.2017 14:02:04. Grund: Noch ein kleiner Tipp.... für Axxxx
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    am 31.07.2017 14:06:21 | IP (Hash): 797002248
    Also wiedermal nur persönliches und keinen behördlichen Link
    wo bestätigt würde von wegen 120mg/dl vor Fahrantritt.
    Als naheliegend gibts wahrscheinlich auch keinen solchen Link !

    Anstelle dann wiedermal nur so ein DE Mickey Maus Link wo
    aufzeigt, wie dass die Behörden an der Nase herumgeführt
    werden sollten und dürften, mit im ganzen Blah-Blah Link
    keine einzige Glukose mg/dl Angabe; siehe hier des TE :
    http://www.diabetes-und-recht.de/fuehrerschein/

    Resultierend nur wiedermal TE Fakten NULL !!

    .
    Bearbeitet von User am 31.07.2017 16:31:57. Grund: Komplettierung
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    am 31.07.2017 14:11:04 | IP (Hash): 2108455638
    Adhka schrieb:
    Also wiedermal nur persönliches und keinen behördlichen Link
    wo bestätigt würde von wegen 120mg/dl vor Fahrantritt.
    Als naheliegend gibt wahrscheinlich auch keinen solchen Link !

    .




    Les meinen letzten Beitrag nochmal langsam.

    Der BZ-Wert vor Fahrantritt ergibt sich aus behördlichen Vorgaben und dem Therapieziel.
    Da kann der Arzt durchaus höhere BZ-Werte vor der Fahrt vorgeben. Oder ein Fahrverbot aussprechen.

    Wird das hier ein ernsthaftes Thema oder willst Du wieder eine Endlos-Faden mit sinnlosen Beiträgen deinerseits?
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    am 31.07.2017 14:34:55 | IP (Hash): 2108455638
    Adhka schrieb:
    A
    Anstelle dann wiedermal nur so ein DE Mickey Maus Link wo
    aufzeigt, wie dass die Behörden an der Nase herumgeführt
    werden sollten und dürften, mit im ganzen Blah-Blah Link
    keine einzige Glukose mg/dl Angabe; siehe hier des TE :
    http://www.diabetes-und-recht.de/fuehrerschein/


    .





    Das einzige was hier Mickey Maus ist: Deine Posts.

    Du bist doch so schlau? Dann finde den Zusammenhang (behördliche Vorgaben) + (Therapieführung) = Erlaubnis für Teilnahme am Straßenverkehr (hier den BZ-Wert VOR Fahrtantritt eintragen).

    Ist das jetzt für Dich wirklich so schwierig

    Dann mein Tipp: Ab zur Schulung I Insulinpflicht I

    Bis dahin bleibt das Auto stehen oder Du bist nur Beifahrer. Gleiches gilt für Moped, Mofa, Fahrrad.
    Bearbeitet von User am 31.07.2017 14:35:34. Grund: .
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    am 31.07.2017 14:50:36 | IP (Hash): 975638313
    TypEinser schrieb:
    Wird das hier ein ernsthaftes Thema oder willst Du wieder eine Endlos-Faden mit sinnlosen Beiträgen deinerseits?


    Solang es Leute gibt, welche am Faden mitspinnen, steht einem Endlos-Faden nichts im Wege.
    Bearbeitet von User am 31.07.2017 14:51:27. Grund: .
     4 Benutzer dankten für diesen Nützlichen Beitrag.
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    am 31.07.2017 15:04:45 | IP (Hash): 2108455638
    Beobachter schrieb:

    Solang es Leute gibt, welche am Faden mitspinnen, steht einem Endlos-Faden nichts im Wege.




    Erste Schritt: Beim Thema bleiben!

    Viele Führerschein-Inhaber kennen die rechtlichen Grundlagen nicht, im Ernstfall kann das äußerst unangehme Folgen haben.

    Was kannst Du dazu Beitragen?
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    am 31.07.2017 15:12:47 | IP (Hash): 420113416
    Themapost : Sinn und Zweck der Diabetes Therapien – 1. und 2. ?
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    am 31.07.2017 15:17:39 | IP (Hash): 2108455638
    Adhka schrieb:
    Themapost : Sinn und Zweck der Diabetes Therapien – 1. und 2. ?





    Bei Deinem Eingangspost ist Dir ein Fehler unterlaufen:

    Der Alltag der Patienten ist nicht berücksichtigt. Am Beispiel "Teilnahme am Straßenverkehr" schon ersichtlich. Beim Thema "Sicherheit am Arbeitsplatz" geht das dann weiter.

    Was Du privat als Therapieziel vorsiehst ist Deine Sache... Das hat im Forum dann allerdings nichts zu suchen.
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    am 31.07.2017 17:23:35 | IP (Hash): 1815799692
    TypEinser - Der Fehler liegt nur an deinem Verständnis !
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    am 31.07.2017 21:54:53 | IP (Hash): 1662128011
    TypEinser schrieb:
    Adhka schrieb:
    Also wiedermal nur persönliches und keinen behördlichen Link
    wo bestätigt würde von wegen 120mg/dl vor Fahrantritt.
    Als naheliegend gibt wahrscheinlich auch keinen solchen Link !

    .




    Les meinen letzten Beitrag nochmal langsam.

    Der BZ-Wert vor Fahrantritt ergibt sich aus behördlichen Vorgaben und dem Therapieziel.
    Da kann der Arzt durchaus höhere BZ-Werte vor der Fahrt vorgeben. Oder ein Fahrverbot aussprechen.




    Manchmal findet halt auch ein blindes Huhn nen Korn ...

    ich konnte allerdings in dem Link keinen Hinweis azf 120mg oder sonst eine Grenze finden. Und ein Arzt kann alles mögliche, aber keine Fahrverbote aussprechen oder irgendwelche Werte vorgeben.
     1 Benutzer dankte für diesen Nützlichen Beitrag.
  • Elfe

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    am 01.08.2017 01:36:39 | IP (Hash): 1020391575
    Tarabas schrieb:
    TypEinser schrieb:
    Adhka schrieb:
    Also wiedermal nur persönliches und keinen behördlichen Link
    wo bestätigt würde von wegen 120mg/dl vor Fahrantritt.
    Als naheliegend gibt wahrscheinlich auch keinen solchen Link !.



    Les meinen letzten Beitrag nochmal langsam.

    Der BZ-Wert vor Fahrantritt ergibt sich aus behördlichen Vorgaben und dem Therapieziel.
    Da kann der Arzt durchaus höhere BZ-Werte vor der Fahrt vorgeben. Oder ein Fahrverbot aussprechen.




    Manchmal findet halt auch ein blindes Huhn nen Korn ...

    ich konnte allerdings in dem Link keinen Hinweis azf 120mg oder sonst eine Grenze finden. Und ein Arzt kann alles mögliche, aber keine Fahrverbote aussprechen oder irgendwelche Werte vorgeben.


    Mannomann,
    braucht's für alles und jedes einen Link !? Jenseits des gesunden Menschenverstandes und persönlicher Verantwortung !?

    Mein Zielwert ist 100 mg/dl. Vor Autofahrt ist ein höherer Wert durchaus angebracht.
    Eine meiner ersten Hypos war am Steuer (bei ausnahmsweise grüner Welle), Fußgänger noch irgendwie als Schreck wahrgenommen, auweia.

    Messen vor Autofahrt, schnelle KHs im Auto verfügbar, sind für mich jedenfalls persönlich Pflicht.
    Gewissen ist das, dafür braucht's keine §en.
    Bearbeitet von User am 01.08.2017 01:48:32. Grund: .
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    am 01.08.2017 02:23:05 | IP (Hash): 499116162
    In der Schweiz wo noch vieles Kantonal geregelt ist, gibt es welche
    die für Neuausstellungen von Führerscheinen bei Typ 1 Diabetikern
    nun ein CGM-System mit Alarmfunktion heutzutage verlangt wird.
    Damit ist ein Hyporisiko auch unter Kontrolle.

    Wobei das Thema hier lautet : Sinn und Zweck der Diabetes Therapien ?

    .
  • Rang: Erweitertes Mitglied
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    am 01.08.2017 08:21:13 | IP (Hash): 2108455638
    Tarabas schrieb:

    Manchmal findet halt auch ein blindes Huhn nen Korn ...

    ich konnte allerdings in dem Link keinen Hinweis azf 120mg oder sonst eine Grenze finden. Und ein Arzt kann alles mögliche, aber keine Fahrverbote aussprechen oder irgendwelche Werte vorgeben.




    Hi Tarabas!

    Natürlich entzieht der Arzt – auch nicht vorübergehend – die Fahrerlaubnis.
    ABER:

    https://rechtsfragenblog.de/fahrverbot-durch-den-arzt

    https://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/abrechnung/artikel/fahrverbot-fuer-diabetiker-aufklaerung-dokumentieren/

    https://menschen-mit-diabetes.de/neuigkeiten/20140504/neue-richtlinien-zum-fuehrerschein-fuer-diabetiker


    Und natürlich wird der Gesetzgeber keinen Wert in seine Texte einpflegen. Eben weil sich das ganze nach Therapiezielen und Therapieerfolg richtet.
    Die "120" ergibt sich aus der allgemeinen Therapievorgabe: Insulinpflicht = Zielbereicht HbA1c 6,5 – 6,8 = und das ist dann eben der Wert von 120 mg/dl, der vor Fahrtantritt erreicht sein sollte.

    Und weil eben der Polizist, der nach einem vielleicht sogar unverschuldetem Unfall in Deinem Auto die Dia-Utensilien entdeckt und somit "Diabetiker = Unterzucker" vemutet und diesen Hinweis in seinen Bericht schreiben wird, keine Ahnung hat wie stabil Deine Stoffwechsellage zur Zeit ist und welche Ziele mit dem Arzt vereinbart wurde, hat sich diese 120 mg/dl mehr oder weniger bewährt...
    Schlussendlich wird man sich dann mit den zuständigen Behörden rumplagen müssen. Mit Gutachten über die Qualität der Einstellung, Nachweis der Fahrtüchtigkeit vor eben dieser Fahrt (mittels Tagebuch/Eintrag im Messgerät, evtl. zugeführte BEs).
    Und da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und die zuständigen Stellen meist nach Aktenlage und bewährten Erkenntissen aus alten Fällen entscheiden, landen wir wieder bei der immer wieder empfohlenen 120...

    Hierzu mal eine Übersicht, was so alles mit dem Führerschein zusammenhängt:

    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html

    Zu der Fev gibt es dann spezifisch ellenlange Texte, die gerade für Führerschein-Neulinge Mehrkosten in Form von immer wieder zu erbringenden Gutachten führt.
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    am 01.08.2017 13:06:50 | IP (Hash): 499116162
    - Es ist vielleicht möglich, dass die Idiotie zur Überzuckerung besteht,
    nur damit dass Niemand von Unterzuckerung etwas behaupten kann.

    - Es ist vielleicht auch möglich, dass wegen dem über 50 jährigen
    normalen Glukose-Standard von 70-100mg/dl, Jemand bis zur
    höchsten Instanz gehen muss, nur damit das im Zusammenhang
    des Führen eines Fahrzeuges auch als zulässig bestätigt wird um
    Gesetzt zu werden.

    - Dann wer nicht ein CGM-System hat, kann nicht verbindlich den
    Beweis keiner Unterzuckerung zum Zeitpunkt des Unfalls erbringen
    und ist so Interpretationen anderer ausgeliefert.

    - In Europa hat man die Beweislast auf Seite des Beschuldigten und
    damit können Andere etwas glaubhaft behaupten und der Beschuldigte
    muss dann beweisen dass dem nicht so ist.
    Damit ist für im Zweifel für den Angeklagten fast ausgeschlossen.
    Z.B. in USA und glaube England auch, ist das anders, da dort wer
    etwas behauptet auch den Beweis dafür erbringen muss.


    Damit sollte dieses Thema abgeschlossen sein und verweise auf
    den eingangs Themenpost mit Thema : Sinn und Zweck der Diabetes Therapien ?

    .
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    am 01.08.2017 13:31:12 | IP (Hash): 2108455638
    Adhka schrieb:

    - Dann wer nicht ein CGM-System hat, kann nicht verbindlich den
    Beweis keiner Unterzuckerung zum Zeitpunkt des Unfalls erbringen
    und ist so Interpretationen anderer ausgeliefert.
    ....

    Damit sollte dieses Thema abgeschlossen sein und verweise auf
    den eingangs Themenpost mit Thema : Sinn und Zweck der Diabetes Therapien ?

    .





    Wir sind genau richtig beim Thema "Sinn und Zweck der Diabetes Therapien ?"


    Mir ist kein Bundesland oder Kanton bekannt, in dem ein CGM zur Führung eines Kraftfahrzeugs vorgeschrieben ist.

    Desweiteren ist die Nummer "Unterzuckerung bei Unfall" eben durch Maßnahmen vor der Fahrt und während der Fahrt sicherzustellen. Am Besten dokumentiert im BZ-Tagebuch. Dazu kommen die Quartalsuntersuchungen und somit die Beurteilung der Qualität der Einstellung durch den behandelnden Arzt.

    Schönes Thema, da gibt's im wieder Fragen.
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    am 01.08.2017 13:42:39 | IP (Hash): 1894568115
    Das Thema hier gemäss Themenpost ist :
    Sinn und Zweck der Diabetes Therapien – Betreffs 1. und 2. ?

    Anderes ist Off-Topic !!

    .
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    am 01.08.2017 14:18:22 | IP (Hash): 1763876024
    Zum Punkt 1. erwähnt :
    Im CH-Fernsehen hatte letztes Jahr ein Prof. Dr. Endokrinologe in
    der Gesundheitssendung über eine 10 jährige Studie gesprochen,
    wo sich gegenüber HbA1c 8% bei 7% eine Reduktion von 11%
    ergeben hätte bei Folgeerkrankungen, aber vom % Betroffenen
    bei 8% und 7% HbA1c mit Folgekrankheiten wurde nichts gesagt
    und so hatte man sich für die 7% stark gemacht und begründet !
    Man kann es natürlich auch so machen um Diabetikern ein gutes
    Gefühl zu vermitteln.
    Ich bin deswegen immer noch auf der Suche nach der Studie
    um den Link zu finden und die % der Geschädigten.
    Im CH-Forum wurden dann resultierend die 7% vehement als
    Gutgeheissen und entsprechend verteidigt !

    .
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    am 01.08.2017 14:59:33 | IP (Hash): 1559851151
    Ich denke, man darf bei der Wahl der Diabetes Therapie nicht nur die Vermeidung von Folgeerkrankungen im Blick haben, sondern muss immer einen geeigneten Mittelweg zwischen dem Risiko für Folgeerkrankungen und einem normalen, sicheren Alltag und einem Leben, das diesen Namen auch verdient, finden.

    Ein HbA1C von 5.5% wäre für mich nur unter völliger Ruhe möglich, indem ich ständig aufs CGM glotze, um auch ja nicht zu hoch oder zu tief zu kommen...

    Kommt das echte Leben ins Spiel mit Bewegung, Beruf, Familie, Freude, Ärger, ... ist das einfach nicht möglich!

    Setze ich mich ins Auto, auf`s Fahrrad oder arbeite in sicherheitsrelevanten Bereichen, muss ich Hypos so zuverlässig wie irgend möglich vermeiden! Ich möchte nicht dafür verantwortlich sein, wenn jemand durch mich zu Schaden kommt. Mit CGM und Pumpe schaffe ICH das mit `nem Wert um die 100mg/dl, nur mit Pumpe oder ICT bräuchte ICH einen größeren Sicherheitspuffer.

    Verkürzt sich mein Leben durch Folgeerkrankungen um einige Jahre, dann ist das so (bei Diagnose 1980 ging man von einer Lebenserwartung von ca 30 Jahren aus).
    Aber bis dahin habe ich ein erfülltes, erfolgreiches und guten Leben geführt und das ist viel mehr wert als ein paar Jahre mehr Lebenszeit.
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    am 01.08.2017 15:25:47 | IP (Hash): 1734725101
    Ich denke das zeigt auch, dass man nach Möglichkeit die heutigen
    technologischen Möglichkeiten gemeinsam mit den individuellen
    Medikamenten eigentlich nutzen sollte.
    Z.B. je nach CGM-System werden ja auch Alarmsettingsmöglichkeiten
    offeriert mit Ton und Vibration, wo man z.B. den Oberen-Alarm auf
    120mg/dl mit Vibration setzen kann und den Unteren-Alarm auf
    65-70mg/dl mit Ton und Vibration und so muss man dann nicht
    mehr immer auf den Display schauen, sondern kann sich in erster
    Linie auf anderes im Leben konzentrieren und nur bei den Alarmen
    dann je nachdem reagieren.
    Beim Oberen-Alarm 1E Rapid-Insulin beim Unteren-Alarm ca. 5g Würfelzucker.
    Bei unserem Typ 1 mit dem G5 sind so problemlos HbA1c max. 5,5% !

    Coop DE-CH Würfelzucker 4,4g : https://www.codecheck.info/nicht_kategorisiert/ean_7610302100600/id_791698/Wuerfelzucker.pro
    .
    Bearbeitet von User am 01.08.2017 16:41:24. Grund: Komplettierung
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    Mitglied seit: 26.10.2015
    am 01.08.2017 15:39:07 | IP (Hash): 1559851151
    Erstens:
    Nicht jeder hat die Möglichkeit CGM und Pumpe zu nutzen - die Krankenkassen zahlen oft nicht (nicht nur in D) und private Finanzierung ist meist nicht möglich...

    Zweiten:
    Bei solchen Alarngrenzen ist konzentriertes Arbeiten über einen längeren Zeitraum nicht möglich! Ich kann doch z.B. in einem Meeting nicht ständig meinen Blutzucker korrigieren!? Das geht wieder völlig am Leben vorbei!
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    am 01.08.2017 15:48:13 | IP (Hash): 2108455638
    Adhka schrieb:

    Oberen-Alarm auf
    120mg/dl mit Vibration setzen kann und den Unteren-Alarm auf
    65-70mg/dl mit Ton und Vibration und so muss man dann nicht
    mehr immer auf den Display schauen, sondern kann sich in erster
    Linie auf anderes im Leben konzentrieren und nur bei den Alarmen
    dann je nachdem reagieren.

    Beim Oberen-Alarm 1E Rapid-Insulin beim Unteren-Alarm 5g Würfelzucker.
    Bei unserem Typ 1 mit dem G5 sind so problemlos HbA1c max. 5,5% !

    .



    So ist das, wenn Theoretiker an neuen Therapiezielen rumtüfteln.

    Voll an der Realität vorbei...

    Wie oft klingelt die Kiste denn so nach dem Essen? Interessant dürfte das auch im Kino mit 'ner Mittleren Popcorn werden...

    An die Aktivitäten des mittlerweile 20jährigen Sohnemannes mit der Freundin (oder auch Freund) in der Kiste möchte ich da gar nicht denken... "Schatz, warte, 1 Einheit Rapid.... neee, jetzt 5 g Würfelzucker"....

    Wobei handelsüblicher Würfelzucker = 4 Stück = 12 Gramm = 1 BE sind. Ergo 1 Würfelzucker 3 g.
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    am 01.08.2017 15:50:22 | IP (Hash): 1544989205
    Heike
    Ja das sind so Sachen im Leben und bei den Krankenkassen dauert es
    wahrscheinlich noch länger, bis deren Finanzabteilungen errechnet
    haben, dass Präventionen immer billiger kommen als Interventionen !

    Bei uns kommt der Ton-Alarm nur 1-2 wöchentlich weil das Basalinsulin
    gut eingestellt ist, aber der diskrete 120mg/dl Vibrations-Alarm kommt
    natürlich wesentlich öfters.

    Z.B. ein G5 Starterkit mit 8 Sensoren kostet Selbstbezahler EUR 1‘835.-

    .
    Bearbeitet von User am 01.08.2017 21:00:59. Grund: Komplettierung