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Sinn und Zweck der Diabetes Therapien ?

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    am 31.07.2017 15:17:39 | IP (Hash): 2108455638
    Adhka schrieb:
    Themapost : Sinn und Zweck der Diabetes Therapien – 1. und 2. ?





    Bei Deinem Eingangspost ist Dir ein Fehler unterlaufen:

    Der Alltag der Patienten ist nicht berücksichtigt. Am Beispiel "Teilnahme am Straßenverkehr" schon ersichtlich. Beim Thema "Sicherheit am Arbeitsplatz" geht das dann weiter.

    Was Du privat als Therapieziel vorsiehst ist Deine Sache... Das hat im Forum dann allerdings nichts zu suchen.
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    am 31.07.2017 17:23:35 | IP (Hash): 1815799692
    TypEinser - Der Fehler liegt nur an deinem Verständnis !
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    am 31.07.2017 21:54:53 | IP (Hash): 1662128011
    TypEinser schrieb:
    Adhka schrieb:
    Also wiedermal nur persönliches und keinen behördlichen Link
    wo bestätigt würde von wegen 120mg/dl vor Fahrantritt.
    Als naheliegend gibt wahrscheinlich auch keinen solchen Link !

    .




    Les meinen letzten Beitrag nochmal langsam.

    Der BZ-Wert vor Fahrantritt ergibt sich aus behördlichen Vorgaben und dem Therapieziel.
    Da kann der Arzt durchaus höhere BZ-Werte vor der Fahrt vorgeben. Oder ein Fahrverbot aussprechen.




    Manchmal findet halt auch ein blindes Huhn nen Korn ...

    ich konnte allerdings in dem Link keinen Hinweis azf 120mg oder sonst eine Grenze finden. Und ein Arzt kann alles mögliche, aber keine Fahrverbote aussprechen oder irgendwelche Werte vorgeben.
     1 Benutzer dankte für diesen Nützlichen Beitrag.
  • Elfe

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    am 01.08.2017 01:36:39 | IP (Hash): 1020391575
    Tarabas schrieb:
    TypEinser schrieb:
    Adhka schrieb:
    Also wiedermal nur persönliches und keinen behördlichen Link
    wo bestätigt würde von wegen 120mg/dl vor Fahrantritt.
    Als naheliegend gibt wahrscheinlich auch keinen solchen Link !.



    Les meinen letzten Beitrag nochmal langsam.

    Der BZ-Wert vor Fahrantritt ergibt sich aus behördlichen Vorgaben und dem Therapieziel.
    Da kann der Arzt durchaus höhere BZ-Werte vor der Fahrt vorgeben. Oder ein Fahrverbot aussprechen.




    Manchmal findet halt auch ein blindes Huhn nen Korn ...

    ich konnte allerdings in dem Link keinen Hinweis azf 120mg oder sonst eine Grenze finden. Und ein Arzt kann alles mögliche, aber keine Fahrverbote aussprechen oder irgendwelche Werte vorgeben.


    Mannomann,
    braucht's für alles und jedes einen Link !? Jenseits des gesunden Menschenverstandes und persönlicher Verantwortung !?

    Mein Zielwert ist 100 mg/dl. Vor Autofahrt ist ein höherer Wert durchaus angebracht.
    Eine meiner ersten Hypos war am Steuer (bei ausnahmsweise grüner Welle), Fußgänger noch irgendwie als Schreck wahrgenommen, auweia.

    Messen vor Autofahrt, schnelle KHs im Auto verfügbar, sind für mich jedenfalls persönlich Pflicht.
    Gewissen ist das, dafür braucht's keine §en.
    Bearbeitet von User am 01.08.2017 01:48:32. Grund: .
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    am 01.08.2017 02:23:05 | IP (Hash): 499116162
    In der Schweiz wo noch vieles Kantonal geregelt ist, gibt es welche
    die für Neuausstellungen von Führerscheinen bei Typ 1 Diabetikern
    nun ein CGM-System mit Alarmfunktion heutzutage verlangt wird.
    Damit ist ein Hyporisiko auch unter Kontrolle.

    Wobei das Thema hier lautet : Sinn und Zweck der Diabetes Therapien ?

    .
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    am 01.08.2017 08:21:13 | IP (Hash): 2108455638
    Tarabas schrieb:

    Manchmal findet halt auch ein blindes Huhn nen Korn ...

    ich konnte allerdings in dem Link keinen Hinweis azf 120mg oder sonst eine Grenze finden. Und ein Arzt kann alles mögliche, aber keine Fahrverbote aussprechen oder irgendwelche Werte vorgeben.




    Hi Tarabas!

    Natürlich entzieht der Arzt – auch nicht vorübergehend – die Fahrerlaubnis.
    ABER:

    https://rechtsfragenblog.de/fahrverbot-durch-den-arzt

    https://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/abrechnung/artikel/fahrverbot-fuer-diabetiker-aufklaerung-dokumentieren/

    https://menschen-mit-diabetes.de/neuigkeiten/20140504/neue-richtlinien-zum-fuehrerschein-fuer-diabetiker


    Und natürlich wird der Gesetzgeber keinen Wert in seine Texte einpflegen. Eben weil sich das ganze nach Therapiezielen und Therapieerfolg richtet.
    Die "120" ergibt sich aus der allgemeinen Therapievorgabe: Insulinpflicht = Zielbereicht HbA1c 6,5 – 6,8 = und das ist dann eben der Wert von 120 mg/dl, der vor Fahrtantritt erreicht sein sollte.

    Und weil eben der Polizist, der nach einem vielleicht sogar unverschuldetem Unfall in Deinem Auto die Dia-Utensilien entdeckt und somit "Diabetiker = Unterzucker" vemutet und diesen Hinweis in seinen Bericht schreiben wird, keine Ahnung hat wie stabil Deine Stoffwechsellage zur Zeit ist und welche Ziele mit dem Arzt vereinbart wurde, hat sich diese 120 mg/dl mehr oder weniger bewährt...
    Schlussendlich wird man sich dann mit den zuständigen Behörden rumplagen müssen. Mit Gutachten über die Qualität der Einstellung, Nachweis der Fahrtüchtigkeit vor eben dieser Fahrt (mittels Tagebuch/Eintrag im Messgerät, evtl. zugeführte BEs).
    Und da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und die zuständigen Stellen meist nach Aktenlage und bewährten Erkenntissen aus alten Fällen entscheiden, landen wir wieder bei der immer wieder empfohlenen 120...

    Hierzu mal eine Übersicht, was so alles mit dem Führerschein zusammenhängt:

    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html

    Zu der Fev gibt es dann spezifisch ellenlange Texte, die gerade für Führerschein-Neulinge Mehrkosten in Form von immer wieder zu erbringenden Gutachten führt.
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    am 01.08.2017 13:06:50 | IP (Hash): 499116162
    - Es ist vielleicht möglich, dass die Idiotie zur Überzuckerung besteht,
    nur damit dass Niemand von Unterzuckerung etwas behaupten kann.

    - Es ist vielleicht auch möglich, dass wegen dem über 50 jährigen
    normalen Glukose-Standard von 70-100mg/dl, Jemand bis zur
    höchsten Instanz gehen muss, nur damit das im Zusammenhang
    des Führen eines Fahrzeuges auch als zulässig bestätigt wird um
    Gesetzt zu werden.

    - Dann wer nicht ein CGM-System hat, kann nicht verbindlich den
    Beweis keiner Unterzuckerung zum Zeitpunkt des Unfalls erbringen
    und ist so Interpretationen anderer ausgeliefert.

    - In Europa hat man die Beweislast auf Seite des Beschuldigten und
    damit können Andere etwas glaubhaft behaupten und der Beschuldigte
    muss dann beweisen dass dem nicht so ist.
    Damit ist für im Zweifel für den Angeklagten fast ausgeschlossen.
    Z.B. in USA und glaube England auch, ist das anders, da dort wer
    etwas behauptet auch den Beweis dafür erbringen muss.


    Damit sollte dieses Thema abgeschlossen sein und verweise auf
    den eingangs Themenpost mit Thema : Sinn und Zweck der Diabetes Therapien ?

    .
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    am 01.08.2017 13:31:12 | IP (Hash): 2108455638
    Adhka schrieb:

    - Dann wer nicht ein CGM-System hat, kann nicht verbindlich den
    Beweis keiner Unterzuckerung zum Zeitpunkt des Unfalls erbringen
    und ist so Interpretationen anderer ausgeliefert.
    ....

    Damit sollte dieses Thema abgeschlossen sein und verweise auf
    den eingangs Themenpost mit Thema : Sinn und Zweck der Diabetes Therapien ?

    .





    Wir sind genau richtig beim Thema "Sinn und Zweck der Diabetes Therapien ?"


    Mir ist kein Bundesland oder Kanton bekannt, in dem ein CGM zur Führung eines Kraftfahrzeugs vorgeschrieben ist.

    Desweiteren ist die Nummer "Unterzuckerung bei Unfall" eben durch Maßnahmen vor der Fahrt und während der Fahrt sicherzustellen. Am Besten dokumentiert im BZ-Tagebuch. Dazu kommen die Quartalsuntersuchungen und somit die Beurteilung der Qualität der Einstellung durch den behandelnden Arzt.

    Schönes Thema, da gibt's im wieder Fragen.
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    am 01.08.2017 13:42:39 | IP (Hash): 1894568115
    Das Thema hier gemäss Themenpost ist :
    Sinn und Zweck der Diabetes Therapien – Betreffs 1. und 2. ?

    Anderes ist Off-Topic !!

    .
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    am 01.08.2017 14:18:22 | IP (Hash): 1763876024
    Zum Punkt 1. erwähnt :
    Im CH-Fernsehen hatte letztes Jahr ein Prof. Dr. Endokrinologe in
    der Gesundheitssendung über eine 10 jährige Studie gesprochen,
    wo sich gegenüber HbA1c 8% bei 7% eine Reduktion von 11%
    ergeben hätte bei Folgeerkrankungen, aber vom % Betroffenen
    bei 8% und 7% HbA1c mit Folgekrankheiten wurde nichts gesagt
    und so hatte man sich für die 7% stark gemacht und begründet !
    Man kann es natürlich auch so machen um Diabetikern ein gutes
    Gefühl zu vermitteln.
    Ich bin deswegen immer noch auf der Suche nach der Studie
    um den Link zu finden und die % der Geschädigten.
    Im CH-Forum wurden dann resultierend die 7% vehement als
    Gutgeheissen und entsprechend verteidigt !

    .