Pressemitteilung
Vorsicht bei Alkohol und Süßigkeiten
Mit Diabetes in den Karnevalstrubel
Ab Schwerdonnerstag, auch „Weiberfastnacht“ genannt, steht alles im Zeichen der „fünften Jahreszeit“. Zum Feiern gehört für viele auch der Konsum von Alkohol. Für Menschen mit Diabetes Typ 1 oder Typ 2 ist Alkoholgenuss zwar nicht verboten, für sie kann er jedoch schneller Folgen haben als für Stoffwechselgesunde: Bereits ab einem Blutalkoholspiegel von 0,45 Promille ist die Zuckerfreisetzung aus der Leber gestört. Alkoholische Getränke senken den Blutzuckerspiegel. Das Hormon Glukagon, das normalerweise zu einem sofortigen Blutzuckeranstieg führt, wirkt nicht mehr. „Insulin oder blutzuckersenkende Medikamente verstärken diesen Effekt noch“, sagt Dr. med. Jens Kröger, Vorstandsmitglied von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe und
niedergelassener Diabetologe aus Hamburg-Bergedorf.
Menschen mit Diabetes können daher nach dem Alkoholgenuss eine Unterzuckerung erleiden. Eine solche „Hypoglykämie“ kann zu schweren Krampfanfällen führen. „Wer beim Feiern Alkohol trinkt, sollte dazu immer auch eine kleinen kohlenhydratreichen Snack essen“, rät Dr. Kröger. Außerdem sei es notwendig, den Blutzuckerspiegel öfter zu kontrollieren und die Insulindosis gegebenenfalls anzupassen.
Dementsprechend nüchtern sollten Menschen mit Diabetes bleiben: „Blutzuckermessen und Insulinspritzen müssen jederzeit problemlos möglich sein“. Als allgemeine Alkoholgrenzwerte empfehlen Experten für Frauen nicht mehr als zehn Gramm Alkohol täglich. Dies entspricht etwa einem Achtel Liter Wein oder einem kleinen Bier. Männer sollten nicht mehr als 20 Gramm Alkohol täglich konsumieren, was einem Viertel Liter Wein oder einem halben Liter Bierentspricht. Auch bei Süßigkeiten gilt es, Maß zu halten: „Denn gerade die karnevalstypischen Spezialitäten wie Bonbons und Krapfen enthalten sehr viel Zucker und Fett“, so Dr. Kröger.
Über deren Nährwertangaben informiert eine Liste auf der Internetseite von diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe.