News zum Thema Unterzuckerung
Aktuelle Nachrichten, wichtige Termine, neue Gerichtsentscheidungen:
Im News-Bereich gibt es brandaktuelle Informationen für Dich.
(11 Einträge)
Unter- und Überzuckerung früh erkennen
Traubenzucker (Glukose) ist der Hauptenergielieferant für alle Körperorgane. Unser Gehirn benötigt täglich rund 150 g Glukose, um richtig funktionieren zu können. Da unser Leben von einem gut funktionierenden Gehirn abhängig ist, das alle anderen Organsysteme steuert, ist unser Stoffwechsel so organisiert, dass versucht wird, unter allen Umständen das normale Blutglukoseniveau aufrechtzuerhalten.
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Schwerpunkt „Unterzucker erkennen und vorbeugen“
Hypoglykämien stellen für die meisten Menschen mit Diabetes und deren Angehörige eine deutliche Belastung im Leben mit Diabetes dar. Wie sie damit umgehen, ist sehr unterschiedlich, wie diese Beispiele von Betroffenen zeigen.
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Hypoglykämie ist häufigster akuter Notfall bei Diabetes
Unterzuckerungen sind bei Menschen mit Diabetes Typ 1 oder Typ 2, die mit Insulin oder oralen Blutzuckersenkern behandelt werden, die häufigste Notfallsituation. Eine sogenannte Hypoglykämie kann bei einem schweren Verlauf Bewusstlosigkeit und bei Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen auch Herzrhythmusstörungen oder sogar einen Schlaganfall zur Folge haben. Häufige Unterzuckerungen scheinen langfristig auch die Entwicklung einer Demenz zu begünstigen. Menschen mit Diabetes und ihre Angehörigen sollten daher mögliche Anzeichen einer Unterzuckerung kennen, um im Notfall rasch Gegenmaßnahmen einzuleiten. Neben Blässe, Schweißausbrüchen, Herzklopfen, Heißhunger, Kopfschmerzen, Schwindel, Bewusstseins- oder Sprachstörungen sind auch Wesensänderungen wie aggressives Verhalten, das sogar bis zur Gewalttätigkeit führen kann, ein mögliches Symptom. Darauf macht die gemeinnützige Organisation diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe aufmerksam und rät Betroffenen und Angehörigen, in solchen Fällen mit dem behandelnden Arzt darüber zu sprechen. Denn häufig wird das Verhalten missinterpretiert und belastet die familiäre und partnerschaftliche Beziehung.
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Notfälle bei Typ-2-Diabetes
Menschen mit Typ-2-Diabetes und Insulintherapie oder Notfallbehandlungen wegen Unterzuckerung in der Vergangenheit haben ein erhöhtes Risiko für eine erneute Unterzuckerung in den nächsten zwölf Monaten. Eine neue Einteilung hilft, dieses Risiko besser einschätzen zu können und rechtzeitig gegenzusteuern. Im Auftrag der US-amerikanischen Arzneibehörde FDA wurde das System auf der Basis von Krankenkassen-Daten entwickelt und im Fachjournal JAMA veröffentlicht.
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Typ-2-Diabetes
US-Forscher haben eine simpel durchführbare Methode entwickelt, mit der ermittelt werden kann, welche Patienten mit Typ-2-Diabetes ein besonders hohes Risiko für schwere Unterzuckerungen und deren potentiellen Folgen haben.
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Kontinuierliche Glukosemessung mit Alarmierung dient dem Ausgleich einer Behinderung und sichert Erfolg der Krankenbehandlung
Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung (rtCGM) bei Diabetikern müssen seit 2016 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, wenn sich die Therapieziele nicht auf andere Weise erreichen lassen. Häufig werden solche Geräte allerdings aus ganz anderem Grund benötigt: sie warnen den Patienten nämlich vor herannahenden Unterzuckerungen, so dass er rechtzeitig reagieren und somit eine potentiell lebensbedrohliche Situation vermeiden kann. Ausgerechnet in solchen Fällen lehnen Krankenkassen aber oft die Kostenübernahme ab, weil die bloße Alarmierung nicht zu einer Therapieverbesserung führe. Ein aktuelles Urteil stellt nun klar: auch in solchen Fällen muss die Krankenkasse zahlen, denn die Alarmfunktion dient dem Ausgleich einer Behinderung und sichert den Erfolg der Krankenbehandlung.
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Alkohol und Diabetes
Anderthalb bis zwei Liter Flüssigkeit sollten es täglich für Erwachsene sein. Gut eignen sich dazu Mineralwasser sowie ungezuckerte Kräuter- und Früchtetees. Doch wie sieht es mit Alkohol aus? Wie geht das mit Diabetes?
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Mit Diabetes in den Karnevalstrubel
Berlin – Am Donnerstag, den 4. Februar 2016, ist Schwerdonnerstag: Dann ist wieder bis Aschermittwoch bundesweit närrisches Treiben angesagt. Auch Menschen mit Diabetes können Rosenmontagszüge, Kappensitzungen und Kostümbälle genießen, nur in punkto Alkohol und Süßigkeiten sollten sie Maß halten und regelmäßig ihren Blutzuckerspiegel messen, so die gemeinnützige Organisation diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe.
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Deutsche Diabetes Gesellschaft rät zu sofortiger Zuckergabe
Berlin – Eine Unterzuckerung bei Diabetespatienten ist gefährlich und deshalb ein Notfall. Betroffenen, die noch bei Bewusstsein sind, sollte unverzüglich durch die Gabe von Zucker geholfen werden. Darauf weist die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) aus Anlass eines aktuellen Falles hin, wonach ein Apotheker einem 15-jährigen Mädchen mit Typ-1-Diabetes und akuter Unterzuckerung kostenlosen Traubenzucker verweigert hatte. Der Vorgang und die Diskussion darüber in Blogs zeigen, dass Hypoglykämien häufig falsch eingeschätzt werden, so die DDG. Diese Zustände mit zu niedrigem Blutzucker sind in der Regel schicksalhaft und nicht aus eigenem Verschulden entstanden, betont die Fachgesellschaft.
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Deutsche Diabetes Gesellschaft appelliert an den G-BA: Vorteile moderner Antidiabetika aus „Patientensicht“ betrachten
Berlin – Am 1. Oktober 2013 wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Rahmen des Arzneimittelneuordnungsgesetzes (AMNOG) über den Zusatznutzen des Bestandsmarkts der DPP-4-Inhibitoren entscheiden. Diese Medikamentengruppe, mit der derzeit über 650 000 Patienten mit Typ-2-Diabetes in Deutschland behandelt werden, führt seltener zu Unterzuckerungen und hilft den Patienten, ihr Gewicht zu halten oder sogar etwas abzunehmen. Im Fall einer negativen Entscheidung des G-BA könnte es sein, dass diese Medikamente Patienten in Deutschland nur noch sehr eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr zur Verfügung stehen. Sie müssten dann auf die weitaus unsichereren Sulfonylharnstoffe oder sogar auf Insulin umgestellt werden. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) wünscht sich zum Wohle der Diabetespatienten in Deutschland eine Entscheidung, die den „echten Nutzen“ für die Betroffenen anerkennt.
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