Allgemein
Erstes Urteil zu FreeStyle Libre : Krankenkasse muss zahlen
Das erste (positive) Gerichtsurteil zum FreeStyle Libre liegt nun vor:
Die beklagte Krankenkasse wurde vom Sozialgericht Konstanz (SG Konstanz, Anerkenntnisgerichtsbescheid vom 31.05.2016, S 8 KR 1870/15) verurteilt, dem Kläger die Kosten in Höhe von 553,10 EUR für selbst beschaffte Sensoren des FreeStyle Libre zu erstatten. Weiterhin muss sie die Anwaltskosten tragen.
Diese Entscheidung kann auch anderen Diabetikern helfen, die Kosten von der Krankenkasse erstattet zu erhalten.
Weitere Infos unter: http:/www.diabetes-und-recht.de/erstes-urteil-zu-freestyle-libre-patient-hat-anspruch-auf-kostenuebernahme/