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Hilfe beim Behindertenausweis
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am 20.02.2019 17:23:14 | IP (Hash): 72305822
Hallo zusammen
ich benötige bitte dringend Hilfe...
Und zwar geht es um folgendes.
Ich habe 2017 meinen Behindertenausweis beantragt und 40% zugesprochen bekommen. Daraufhin habe ich mit dem SoVD einen Widerspruch eingereicht welcher prompt abgelehnt wurde.
Nun bräuchte ich bitte Hilfe oder Tipps wie ich die 50% bekomme.
Vielen Dank im Voraus -
am 21.02.2019 17:48:59 | IP (Hash): 921241224
nach meinen Erfahrungen hast Du nur dann eine Chance wenn Du nachweisen kannst, dass Du
a) intensivierte Insulintherapie anwendest
b) mind. 4 ( besser 5 - 6 x ) -mal den Blutzuckergehalt am Tage messen mußt
c) Du wenigstens 4 - mal / Tag Insulin spritzen mußt
Nachweis mit Arztbestätigung, Diabetespass, Diabetikertagebuch der letzten 3 Monate
Viel Erfolg,
Deine Steuern werden es danken -
am 22.02.2019 16:33:00 | IP (Hash): 1053705422
Hallo,
danke für deine Antwort.
Aber all diese Dinger sind mir bekannt und habe ich schon durch allerdings habe ich "nur" 40% bekommen. Mir geht es darum das ich eine erneute Überprüfung machen kann. -
am 23.02.2019 17:23:35 | IP (Hash): 921241224
Leider ist meine Einstufung schon sehr lange her, hatte aber die gleichen Probleme; 40 % statt 50%.
Wobei außer Steuerermäßigung die 50 % fast nichts bringen.
Irgendwo, irgendwann hatte ich ein Urteil eines Sozialgerichtes im Internet gefunden, aus dem hervorging das bei Diabetikern die mind. 4 -6x Zucker messen müssen, 4x Insulin am Tag spritzen in ihrer "Freiheit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben" stark beeinträchtigt sind und deshalb 50 % GdB erhalten sollen.
Mit Hinweis auf dieses Urteil ( Kopie beigelegt ) und einem Widerspruch erhielt ich die 50 % GdB dauerhaft.
Fazit: Willst Du was erreichen mußt Du streitbar und "stur" sein -
am 23.02.2019 18:21:19 | IP (Hash): 446595656
Habe dieses Urteil gefunden, in dem der GdB 50 abgelehnt wurde.
https://www.rehadat-recht.de/de/feststellungsverfahren/feststellung-der-schwerbehinderteneigenschaft-grad-der-behinderung-gdb/erhoehung-des-gdb/index.html?referenznr=R/R6547&connectdb=rechtsgrundlagen_detail&infobox=%2Finfobox1.html&serviceCounter=1&wsdb=REC&detailCounter=43&from=1&anzahl=213&&tab=langtext&suche=index.html?artrec=urteil&themen=Gdb-Erhöhung
Besonders interessant finde ich diesen Abschnitt über die Teilhabe-Einschränkungen, die zusätzlich(!) zum Messen/Spritzen vorhanden sein müssen...
"...Unter Berücksichtigung der verschiedenen Teilbereiche, in denen sich therapie- und krankheitsbedingte Einschränkungen in der Lebensführung auswirken können, lässt sich feststellen, dass gravierende Auswirkungen beim Kläger nicht in den Bereichen der Planung des Tagesablaufs, der Gestaltung der Freizeit, der Zubereitung der Mahlzeiten und der Mobilität, sondern lediglich im Bereich der Berufsausübung vorliegen. Gravierende Auswirkungen in nur einem Lebensbereich sind unter Berücksichtigung der weiteren Teilbereiche aber nicht ausreichend, um insgesamt eine gravierende Beeinträchtigung der Lebensführung annehmen zu können. ..."
Vielleicht kannst Du ja daraus was machen...
Bearbeitet von User am 23.02.2019 18:22:31. Grund: Korrektur -
Elfe
Rang: Gastam 23.02.2019 18:36:46 | IP (Hash): 334955150
Ich selber hatte bei Diabetesdiagnose mit sofort Mahlzeiteninsulin nur eine befristete! Einstufung - als wenn LADA jemals 'ausheilen' würde.
Habe die Einstufung nur aufgrund Arbeitsschutzgründen veranlasst.
Ab 35 % ist bereits ein Gleichstellungsantrag möglich
https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/gleichstellung
Nach Überprüfung der Befristung kam dann in Summe mit anderen 'Wehwehchen' 70 % unbefristet heraus.
Dabei wirklich alles aufführen nebst Arztliste, auch vermeintlich nicht so schlimm, was dennoch zusammen erheblichen Einfluss auf die Lebensführung und Lebensqualität hat. -
am 27.02.2019 16:04:11 | IP (Hash): 224813062
HeikeOV schrieb:
Habe dieses Urteil gefunden, in dem der GdB 50 abgelehnt wurde.
https://www.rehadat-recht.de/de/feststellungsverfahren/feststellung-der-schwerbehinderteneigenschaft-grad-der-behinderung-gdb/erhoehung-des-gdb/index.html?referenznr=R/R6547&connectdb=rechtsgrundlagen_detail&infobox=%2Finfobox1.html&serviceCounter=1&wsdb=REC&detailCounter=43&from=1&anzahl=213&&tab=langtext&suche=index.html?artrec=urteil&themen=Gdb-Erhöhung
Besonders interessant finde ich diesen Abschnitt über die Teilhabe-Einschränkungen, die zusätzlich(!) zum Messen/Spritzen vorhanden sein müssen...
"...Unter Berücksichtigung der verschiedenen Teilbereiche, in denen sich therapie- und krankheitsbedingte Einschränkungen in der Lebensführung auswirken können, lässt sich feststellen, dass gravierende Auswirkungen beim Kläger nicht in den Bereichen der Planung des Tagesablaufs, der Gestaltung der Freizeit, der Zubereitung der Mahlzeiten und der Mobilität, sondern lediglich im Bereich der Berufsausübung vorliegen. Gravierende Auswirkungen in nur einem Lebensbereich sind unter Berücksichtigung der weiteren Teilbereiche aber nicht ausreichend, um insgesamt eine gravierende Beeinträchtigung der Lebensführung annehmen zu können. ..."
Vielleicht kannst Du ja daraus was machen...
Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum und will mich kurz vorstellen
Ich bin 54 und seit 10 Jahren Insulinpflichtig mit mehr als 4 Insulingaben pro Tag.
Von meiner Ärztin habe ich dieses Forum empfohlen bekommen weil ich einen GdB auf 50 stellen möchte
Wie oben beschrieben bin ich auch darüber gestolpert dass eine "Glaubhaftmachung" der Einschränkungen, verlangt wird
Schön wäre wenn jemand hier wäre der einen Wortlaut hat mit dem er durch gekommen ist damit ich mal weiß was da genau verlangt wird.
Dass wir alle diese Einschränkungen haben wissen wir alle, aber was akzeptiert das Amt?
Grüße Martin -
am 01.03.2019 16:46:42 | IP (Hash): 921241224
Hi,
leider verfüge ich nicht mehr über meine damaligen Unterlagen zur Einstufung GdB 50. In Erinnerung ist mir ein ( aus dem Internet geholter ) mehrseitiger Antrag mit vielen Spalten zur Beschreibung der Behinderung und Beschreibung der Umstände die eine "Teilhabe" am "normalen öffentlichen" Leben erschweren. Also 4 - 6x Blutzuckermessungen ( piecksen ), 4 - 5x Spritzen, Überwachung des Blutzuckerspiegels rund um die Uhr - auch im Urlaub, spazierengehen, auf Arbeit u.u.u,.; spritzen vor den Mahlzeiten, Zwischspritzungen u.u.u. ;
und Alles belegt mit Tagebuchaufzeichnungen / Ausdrucken meines elektronischen Tagebuches
( in nutze seit "Erstellung" des Programms die Software SiDiary.
Wichtig ist zu belegen, dass die ICT - Behandlung mit Tabletten / Insulin / Blutzuckermessungen eine "normale" Lebensführung nicht mehr ermöglicht, dass man eingeschränkt ist.
Suche im Netz nach einschlägigen Urteilen von Szialgerichten - gibt es einige
( Übertreibungen kann Keiner nachprüfen !!! )
Viel Srbeit und Mühe, prüfe vorher ob es Sinn macht.