Dokumente zum Thema Soziale Absicherung

In diesem Bereich habe ich einige wichtige Urteile und Gerichtsentscheidungen für Diabetiker zusammengestellt.

Kostenübernahme einer Gleitsichtbrille als unabweisbarer laufender besonderer Bedarf – SG Detmold, Urt. v. 11.01.2011 – S 21 AS 926/10

Ebert: Diskussionsbeitrag A23-2011

Von RA Oliver Ebert

Kostenübernahme einer Gleitsichtbrille als unabweisbarer laufender besonderer Bedarf

(Zitiervorschlag: Ebert: Kostenübernahme einer Gleitsichtbrille als unabweisbarer laufender besonderer Bedarf – SG Detmold, Urt. v. 11.01.2011 – S 21 AS 926/10; Forum A, Beitrag A23-2011 unter www.reha-recht.de; 14.09.2011)

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Sozialgericht Detmold , S 11 AS 178/07, Urteil vom 31.03.2009

(Kein Mehrbedarf wegen Ernährung)

Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Berufung wird zugelassen.

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Sozialgericht Detmold, Urteil vom 11.01.2011, S 21 AS 926/10

(Kostenübernahme einer Gleitsichtbrille als Sozialleistung)

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 22.02.2010 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 31.03.2010 verurteilt, dem Kläger die Kosten für die Beschaffung einer Gleitsichtbrille in Höhe von 532,50 Euro zu erstatten. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.

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