News vom Typ Pressemitteilung
Aktuelle Nachrichten, wichtige Termine, neue Gerichtsentscheidungen:
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(369 Einträge)
Wandern in Bolivien, ein Auslandssemester in Moskau verbringen oder Abenteuer in Australien erleben − all das ist für Stephanie Haack ein wichtiger Bestandteil ihres Lebens mit Diabetes. „Reisen mit Diabetes funktioniert. Mit einer guten Vorbereitung, ein wenig Gelassenheit und Abenteuerlust ist das meiner Meinung nach gut möglich“, erklärt die 26-Jährige. „Das Unbekannte und die Herausforderung sind doch das Schönste am Reisen und das würde ich mir nur ungern nehmen lassen.“ Stephanie Haack ist Bloggerin, lebt mit Typ-1 Diabetes und liebt das Reisen. Auf ihrem Blog „PEP ME UP“ teilt sie mit ihren Lesern ihre Erfahrungen zum Thema Reisen und Diabetes. So möchte sie anderen zeigen, dass die Stoffwechselerkrankung nicht vom Reisen abhalten muss.
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Die Ernährung umstellen – ganz einfach?
Vor etwa zehn Monaten haben meine Kollegin Steffie Wolf und ihr Mann Florian beschlossen, ab jetzt nach dem Prinzip „Low Carb – High Fat“ (LCHF) zu leben. Das bedeutet konkret: Sie haben den Anteil der Kohlenhydrate in ihrer Ernährung verringert und dafür den Anteil an Fett und Eiweiß erhöht.
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Schweres Übergewicht (Adipositas) ab Body Mass Index (BMI) 30 ist der stärkste Risikofaktor für die Entstehung des Diabetes Typ 2: 80-90 Prozent der Menschen in Deutschland mit Diabetes Typ 2 sind auch adipös. Zuckerhaltige Getränke, insbesondere Softdrinks, fördern Übergewicht und Typ-2-Diabetes. Der tägliche Zuckerkonsum pro Person sollte daher nicht mehr als zehn Prozent der Kalorienaufnahme betragen (entspricht etwa 50 Gramm).
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Kostenloser Leitfaden für Praxispersonal und Patienten zum Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung
Menschen, die an einer chronischen Krankheit wie Diabetes leiden, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Schwerbehindertenausweis erhalten. Damit sind einige Vergünstigungen verbunden, so gibt es u.a. die Möglichkeit zur vorzeitigen Altersrente, man genießt höheren Kündigungsschutz und kann Steuerermäßigungen geltend machen.
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Gendermedizin
In Deutschland leben mehr Menschen mit Übergewicht als in jedem anderen Land in Europa. Drei Viertel der Männer und mehr als die Hälfte der Frauen hierzulande sind übergewichtig oder fettleibig. Überschüssiges Bauchfett erhöht das Risiko, an einer Glukoseintoleranz oder einem manifesten Typ-2-Diabetes zu erkranken. Auch wenn Frauen etwas seltener von solchen Störungen des Zuckerstoffwechsels betroffen sind – die Folgen sind für sie oft drastischer.
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Drei aktuelle Gerichtsentscheidungen schaffen Klarheit: der Staat muss für ein Kind mit Diabetes die Kosten einer Begleitperson übernehmen, falls dies für Kindergarten/Schule bzw. Schulausflüge erforderlich ist. Die Gerichte haben dabei auch ausdrücklich klargestellt, daß das Einkommen der Eltern aufgrund einer gesetzlichen Ausnahmebestimmung nicht anzurechnen ist. Ebenfalls wichtig: ein womöglich langjähriger Rechtsstreit darf nicht zu Lasten des Kindes gehen. Die Eltern können daher im Wege des Eilverfahrens schon vorab eine gerichtliche Anordnung auf Kostenübernahme erwirken.
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Festtagsschlemmereien
Wer Diabetes hat, sollte an den kommenden Feiertagen noch mehr als andere Menschen auf die Ernährung achten - und sich nach Genuss von Osterleckereien auch bewegen. Warum nicht Spaziergänge fest einplanen? diabetesDE bietet hierzu eine Nährwert-Liste mit den beliebtesten Osterspezialitäten an.
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Schwerpunkt "Energiewende beim Stoffwechsel"
Viele Menschen in Deutschland sind übergewichtig, teils sogar krankhaft – Diabetiker wie Nichtdiabetiker. Wir sagen, wieso das Abnehmen schwierig ist, wie es aber doch gut gelingen kann – und welche Besonderheiten dabei der Diabetes mit sich bringt.
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Lebensmittel-Check
Wussten Sie, das hell verpackte Lebensmittel automatisch als gesünder empfunden werden? Lassen Sie sich nicht täuschen und schauen lieber weiterhin auf die Zutatenliste und Nährwertanalyse.
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Kontinuierliche Glukosemessung mit Alarmierung dient dem Ausgleich einer Behinderung und sichert Erfolg der Krankenbehandlung
Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung (rtCGM) bei Diabetikern müssen seit 2016 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, wenn sich die Therapieziele nicht auf andere Weise erreichen lassen. Häufig werden solche Geräte allerdings aus ganz anderem Grund benötigt: sie warnen den Patienten nämlich vor herannahenden Unterzuckerungen, so dass er rechtzeitig reagieren und somit eine potentiell lebensbedrohliche Situation vermeiden kann. Ausgerechnet in solchen Fällen lehnen Krankenkassen aber oft die Kostenübernahme ab, weil die bloße Alarmierung nicht zu einer Therapieverbesserung führe. Ein aktuelles Urteil stellt nun klar: auch in solchen Fällen muss die Krankenkasse zahlen, denn die Alarmfunktion dient dem Ausgleich einer Behinderung und sichert den Erfolg der Krankenbehandlung.
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